@christine1965
Hmmh - ich denke, ich weiß, was du meinst... Dass die Lösung "Privatabgabe" dem Ordnungsamt sogar schmecken würde, aber rein rechtlich gar nicht mehr möglich ist... allerdings hat der Besitzer eines beschlagnahmten Hundes ja immerhin so viel Verfügungsgewalt über seinen Hund. dass der Tierschutz den Hund nicht vermitteln darf, wenn der Besitzer das nicht will... So ganz das Recht am eigenen Hund hat man also noch nicht verloren, wenn so etwas passiert.
Daher mein Gedanke, dass es dann evtl. auch möglich ist, den Hund selbst zu vermitteln, wenn damit der Grund des Einzugs entfällt.
Denn der Hund wird ja beschlagnahmt, weil er angeblich unerlaubt gehalten wird, und das geprüft werden soll. Wird er allerdings nicht mehr gehalten, gibt es auch keinen Grund mehr, ihn zu beschlagnahmen. Weißt du, wie ich meine?
Denke aber auch, dass die Abgabe an einen Tierschutzverein in dem Fall vielleicht sogar die beste Lösung ist - dann passiert ja im Grunde das, was das Amt verfügt hat, nur halt in einem anderen Tierheim.
Und die Leute von BiN werden hoffentlich auch wissen, wie da das beste Vorgehen ist - ich denke, die stehen nicht das erste Mal vor so einer Konstellation.