Bullterrier: Vermittlung aus NRW heraus - welche Bundesländer sind möglich?

Kabo2205

Poody ist ein zwei Jahre alter Bullterrrier-Rüde und sucht aufgrund der hirnlosen Rasseliste ein neues Zuhause in Niedersachsen. Ursprünglich kommt er aus NRW...
Er hat ein freundliches und verschmustes Wesen , kennt Kinder und versteht sich mit allen Hunden. Er liebt Musik und Gesang , und ist ein richtiger Entertainer...
Am schönsten wäre eine Familie mit Schulkindern und einem hundekumpel, weil er bisher so aufgewachsen ist...ist aber kein Muss... Er sollte nicht zu lange alleine bleiben , falls er ohne einen Kumpel auskommen muss.. Bitte meldet euch schnell
 

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Hi Kabo2205 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Tipp, vielleicht: Wenn du einen Tierschutzverin wie z.B. Bullterrer in Not für die Vermittlung einschaltest, kann er auch in andere Bundesländer (zB auch wieder nach NRW) vermittelt werden.

Sonstige Bundesländer, in denen Bullis außer in NDS ganz ohne Auflagen gehalten werden dürfen, weil sie nicht auf der Liste stehen, sind RLP, das Saarland und SH. In BaWü und Hessen gibt es Auflagen, Hunde dürfen aber von privat angeschafft werden, sodass einer Vermittlung von privat dort nichts entgegenstehen dürfte!

(Edit: Die Liste ist mit Sicherheit nicht vollständig, das ist nur das, was mir grade präsent ist.)

Alles Liebe und viel Erfolg! :hallo:
 
Er ist euch nicht zufällig als Mini verkauft worden und wurde jetzt vom Amt als Standard eingestuft?

Falls ja: Wie groß ist er?

Hat er Papiere, die ihn als Mini auweisen (idealerweise vom VDH)?

Dann, oder auch sonst, wende dich vertrauensvoll an die Userin @Crabat - die ist bei dem Thema sehr beschlagen.

(Ich hab sie grade mal markiert, hoffe, sie schaut hier von selbst herein).

Solange der Hund gültige Papiere hat, kann das Amt m.W. viel versuchen - aber im Endeffekt recht wenig machen. Die probieren es aber immer wieder mal.
 
Er hatte Papiere , die sich aber als gefälscht herausgestellt haben ... Er ist wohl ein Standard und 48 cm groß ... Wir wurden so hintergangen , auch vom OA...
 
Das Ordnungsamt hintergeht? Das kann ich mir kaum vorstellen, welchen Vorteil hätte denn das Ordnungsamt davon?
 
48 cm finde ich in der Tat sehr groß... da kann man wohl eher nicht mehr von einem Grenzfall sprechen, wenn keine gültigen Papiere existieren.

Edit: Vielleicht hat ein Sachbeabeiter erst Hüh und dann Hott gesagt - das wäre ja auch nicht das erste Mal. Kein Mensch kann alles wissen. Ist nur doof, wenn man sich am anderen Ende der Strippe auf diese Auskunft verlässt...
 
Der Vorteil ist dass der Hund erstmal nichts kostet für die Stadt ... Ganz ehrlich wenn du keine Hilfe sein möchtest , dann verschwinde aus meinem thread
 
Das ganze Systeme hintergeht uns, aber glaub du mal dem tollen Hundefreundlichen Ordnungsamt ... Diese Liste ist ein Witz , vor allem weil sie nicht überall gilt
 
Genauso ist es. Wir haben alles gemacht, was die wollten und der Hund ist der Beste und treueste den wir je hatten.. Es gab keine Berechtigung ihn wegnehmen zu wollen ... Nur weil er größer geworden ist, das ist doch lächerlich
 
Ist es nicht, zumindest nicht dann, wenn die Papiere nicht gültig sind und nicht nachgewiesen werden kann, dass der Hund ein Mini ist. Dann sind die Leute formell im Recht, egal wie lächerlich die Gesetze einem auch vorkommen mögen, und es wird sehr schwer, gegen sie vorzugehen.

Habt ihr mal mit einem Anwalt gesprochen?

Einer der bekanntesten in Sachen Hundegesetze, und wirklich fit (was in einem Fall wie diesem nicht ganz unerheblich ist) ist Lars Weidemann aus Mülheim an der Ruhr. (mal googeln, der hat eine Webseite)

Eventuell rufst du ihn mal an und schilderst dort deinen Fall - so genau und, auch wenn's schwer fällt. so unaufgeregt wie möglich... Ich denke, der kann dir schnell sagen, ob es sich lohnt, gegen die Forderung des O.-Amtes vorzugehen oder nicht.

(Anwaltskosten sind hier immer ein Prozentsatz vom Streitwert - der ist bei einem Hund ohne gültige Papiere ja - zum Glück - nicht so hoch...)
 
Ich finde dich eher sehr unhöflich, da du mir unterstellst dass ich blödsinn über das OA erzähle... Scheint mir als ob du in Stänkerlaune bist. Echt traurig sich am Schicksal anderer zu ergötzen...
 
Ich denke nicht dass sie damit weiterkommen ... Was soll das denn poody bringen ? Sie wollen dass wir ihn ins Tierheim bringen , aber das werde ich nicht tun... Einen Anwalt einschalten bringt leider keinen Aufschub
 
Wegen dem Anwalt haben wir uns schon informiert , der hat mir das auch gesagt... Wenn das OA den Hund im Heim möchte, dann müssten wir das erstmal machen und wissen dann nicht genau ob er wieder rauskommt...
 
Ich dachte eher so:

Wenn der Fall eindeutig zugunstens des O-Amtes liegt, müsst ihr Poody vermitteln.

Wenn der Fall eindeutig zu euren Gunsten liegt, wäre er vielleicht ein, zwei Woche im TH, vielleicht auch gar nicht, und ihr hättet ihn dann wieder.
 
Das Risiko ist mir zu groß , dass er nicht mehr rauskommt ... Und eine Erlaubnis erteilen die uns nicht mehr ...
 
Ich ergötze mich nicht an deiner Geschichte... Schicksal mag ich es nicht nennen...

Nun, das Landeshundegeset für NRW besteht nicht erst seit gestern und ich glaube wirklich nicht, dass das Ordnungsamt gezielt gerade dich hintergehen, d.h. betrügen oder beschummeln, wollte.

Rein formell gesehen -also den Buchstaben des Gesetzes nach - ist die Entscheidung richtig. Der Mini Bullterrier ist halt kein Mini mehr und er hat leider keine Papiere, die belegen könnten, dass seine Eltern Mini Bullterrier wären. Das Gesetz, so wenig sinnvoll es erscheinen mag, gilt jedoch... Es gilt für alle, deshalb auch leider für deinen Einzelfall...

Welche Entscheidungen vom Ordnungsamt gibt es denn schon? Und wann sind diese getroffen worden? Gibt es noch eine Widerspruchsmöglichkeit?

Und dürftest du den Hund überhaupt noch privat vermitteln?
 
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