Nö Bekannten vom Hundeplatz passiert.
Dem haben sie morgens seinen Mali böse zerlegt.
Das ist falsch. Die Gutachter werden von ihren Bundesländern bestellt und vereidigt und dementsprechend muss ein Gutachten in einem anderen BL nicht anerkannt werden. Das gleiche gilt für WT, ein bayr. WT ist in Hessen keinen Furz wert.
Doch natürlich greift die, Berlin erkennt Brandenburger Gutachter bzw. Gutachten z. Bsp. Auch nicht an..Der Begründung, dass das Gutachter nur in dem Bundesland anerkannt werden, in dem sie vereidigt wurden, greift nicht.
Doch natürlich greift die, Berlin erkennt Brandenburger Gutachter bzw. Gutachten z. Bsp. Auch nicht an..
Nein keine Urteile nur die Praxis und sehr ist das definitiv nicht..Das wäre dann aber sehr neui und wie wird das begründet?
Hast du mal 1-2 Urteile dazu?
Nein keine Urteile nur die Praxis und sehr ist das definitiv nicht..
ich meine sogar in Berlin innerhalb der Bezirke gab es damals rangeleien und nicht jeder Gutachter in jedem Bezirk anerkannt..
Ist so schwer jetzt eigtl nicht zu verstehen.Bist du nicht von der zuständigen Stellen bestellt (und beeidigt), wird deine Arbeit dort auch nicht anerkannt und muss das auch nicht .
Na ganz einfach solange alles gut läuft kein Problem..Man ist auch auf der sicheren Seite, wenn man einfach nur das tut, was rechtlich ok ist.
Und ich bin dann wohl nur unseriösen Gutachtern begegnet, die ihre Gutachten jeweils zur Rechtssicherheit bereits bei der Übernahme für den neuen Hundehalter machten, wohl wissend, er wohnt in einem anderen Bundesland.
Es gab auch kein Problem, wenn es sich um "Kat .2"Hunde handelte und ein OA deshalb darüber informiert wurde.
Im die Sache zu vereinfachen, wie ist denn die rechtliche Begründung und wie kommt es überhaupt dazu, dass mit dem Amt darüber diskutiert wird?
Jeder normale HH meldet seinen Hund, sofern notwendig, mit der Rasse seines Hundes an und gut ist es.
Wie schon geschrieben, ich muss meinem Hund auch nicht vorführen, damit der MA sich davon überzeugen kann, ob mein Hund seien persönlichen Vorstellungen des angegebenen Mixes entspricht.
Ich kann zu meiner Sicherheit auf das Gutachten verweisen.
Mit persönlich ist bei den unterschiedlichen OÄ, die für uns zuständig waren, noch nie ein Problem begegnet.
Im die Sache zu vereinfachen, wie ist denn die rechtliche Begründung und wie kommt es überhaupt dazu, dass mit dem Amt darüber diskutiert wird?
Mit persönlich ist bei den unterschiedlichen OÄ, die für uns zuständig waren, noch nie ein Problem begegnet.
Ich könnte mir sogar vorstellen das man am Ende Glück Hat und die Anfechtung des Gutachtens nicht Rechens ist. Aber der TE wollte dieses ganzen Ärger nicht und hat nach einer sauberen Lösung gefragt und die ist nun Einmal ein Gutachter der bei ihm anerkannt war.Die mir bekannten Fälle, in denen hier versucht wurde Gutachten zu kippen, waren hier vor Gericht nicht erfolgreich.
@matty Das ist nicht nur bei Hundegutachtern so, sondern gilt für jede Funktion, die den Verwaltungsapparat auf egal welcher Ebene tangiert. Sachverständige, Übersetzer, Dolmetscher usw usf. Bist du nicht von der zuständigen Stellen bestellt (und beeidigt), wird deine Arbeit dort auch nicht anerkannt und muss das auch nicht .