Bonn:Am. Bulldogge verletzt Pfleger im Tierheim

der Amtsvet muss nicht zwangsläufig erst seinen "Segen" geben :hallo:

zitat B.B.: "Oder er hat ein Telefon :hallo:"


es gibt eine Tierheimordnung, in der steht unter abschnitt

VII Einschläfern von Tieren

2 b

In folgenden Ausnahmefällen ist, nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes die Einschläferung
unumgänglich:
a) Bei Tieren, die starke, nicht behebbare, konstante Verhaltensstörungen zeigen, und
deren Weiterleben mit schweren Leiden verbunden wäre, oder
b) bei Tieren, die infolge abnormer und nicht behebbarer Verhaltensstörungen eine akute
Gefahr für sich oder ihre Umwelt darstellen.
Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen
oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von
Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen nicht erfolgreich war, muss in diesen
Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission
getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den
verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der
Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt
sein sollte, bestehen.
 
""" nach ausschschöpfung aller anderer möglichkeiten""" !!!!!! ??????? seltsam...... :kp:
 
Leider ist diese Tierheimordnung recht schwammig formuliert, wie z.B. "nach Möglichkeit" oder "möglichst".

Inwieweit sie einen rechtsverbindlichen Charakter hat, weiß ich auch nicht wirklich.

Allerdings würde ich letzteres sehr begrüßen.
 
Nicht schon wieder..das kann man echt nicht mehr lesen..jetzt heißt es wieder böser kampfhund..
Das passiert recht häufig zurzeit,oder?
 
""" nach ausschschöpfung aller anderer möglichkeiten""" !!!!!! ??????? seltsam...... :kp:

zitat: "Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen
oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von
Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen nicht erfolgreich war, muss in diesen
Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission
getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den
verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der
Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt
sein sollte, bestehen.
Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die
vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die
Durchführung mit Datum anzufertigen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren."
 
@TomTom

Um nicht wieder bis ins Detail auf alles eingehen zu müssen, ich möchte ich Dir sagen, dass ich keine andere Meinung zur Einschläferung von Hunden habe, so wie es in diversen Gesetzen und/oder Reglementierungen festgelegt ist.

Wir sind allerdings anscheinden anderer Meinung, was den Aufwand und die Bedeutung der Beurteilung angeht, um herauszufinden zu können, ob ein Hund oder sein Verhalten, oder seine weitere Zukunft im Zusammenleben mit der Gesellschaft, die Kriterien erfüllt, eine Einschläferung rechtfertigt.

Du hast sicher aufgrund Deiner Tätigkeit andere Hintergrundinformationen zur Arbeit von Behörden/ Ämtern/ Veterinären und den Schwierigkeiten, die sich da ergeben. Mit Sicherheit hast Du da auch schon Vieles erlebt und gesehen.

Was weißt Du allerdings über Mauscheleien, Tricksereien, legitimierten Tierquälereien/ Euthansierungen, verheimlichten Mißständen, die hinter veschlossenen Türen einiger Institutionen und Einrichtungen statt finden? Oder laß es einfach Unvermögen oder Überforderung sein, die sich manache Einrichtungen aus Egoismus und/ oder krankhaftem Selbstdarstellungsdrang sein, die sich zum Leid der Tiere einige Einrichtungen nicht eingestehen wollen. Anscheinend nicht so viel, denn sonst würdest Du nicht eine schon fast als sakral zu bezeichnende Meinung zu der involvierten Einrichtung haben.

Diesem TH und den betroffenen Personen unterstelle ich gar nichts, aber wenn ein Tier getötet wird, weil es einen Menschen gebißen hat, aber mir einige Umstände nicht schlüssig erscheinen, hinterfrage ich solche Aktionen. Für mich hat auch ein THund deren Mitarbeiter/innen keinen Immunitätsstatus, auch wenn die überwiegende Anzahl der TH und TS sehr gute und hilfreiche Arbeit leisten.

Um beurteilen zu können, ob ein Hund getötet werden muss, sollte meiner Meinung nach mehr Aufwand betrieben werden, um dies zu entscheiden. Ob die rechtliche Lage anders aussieht, möchte ich nicht abstreiten, aber das ist nicht mein Thema. Als Mensch, der Gewalt gegenüber allen Lebewesen für sich selber strikt ablehnt, würde ich mir eh andere Tierschutzgesetze wünschen, aber das ist nicht das Thema.

Da ich mit meinen 40 Jahren (davon fast 20 Jahre Vegetarier/ Veganer) schon so manche legitimierte Tierquälerei gesehen und miterlebt habe, magst Du mir bitte meine extremere Meinung zu diesem Thema verzeihen.

Ich denke trotz aller Unstimmigkeiten nicht, dass wir in den grundlegenden Fragen so unterschiedlicher Meinung sind. Ich selber halte mich strikt an Gesetze und Regelungen und bin genauso der Meinung, dass diese einzuhalten sind, allerdings sehe ich die Rechte der Tiere und besonders die Rechte von Listenhunden wie der Am Bulldogge für nicht ausreichend gewahrt.
 
@Perro der Presa

Ich habe Mitleid und Mitgefühl für die betroffenen Personen, aber das ist denke ich für jeden vernünftigen Menschen selbstverständlich und nicht erwähnesnwert. Sogar dann, wenn sich herausstellen würde, dass sich die betroffenen Personen am Hund versündigt hätten, hätte ich Mitleid mit ihnen, denn oft ist es nicht einmal böse Absicht, sondern Überforderung oder Unfähigkeit, die zu unrechtem Verhalten gegenüber Tieren kommt.

Ich erlaube mir aber auch solche Menschen zu hinterfragen, wenn die Tötung eines HUndes legitimiert wird. Das hat nichts mit Unterstellungen zu tun.

Du urteilst über mich sehr hart, obwohl Du mich nicht kennst. Ich habe mich viele Jahre lang über die Kirche (KJG) ehrenamtlich für in Not geratene Menschen eingesetzt und gearbeitet. Auch danach und heute noch gibt es sehr viele in Not geratene Menschen, denen ich helfe. Ganz zu schweigen von den finanziellen Zuwendngen, die ich diversen Einrichtungen zukommen lasse, damit Menschen geholfen wird.

Ich frage mich, wie Du Dir anmaßt, mich als Mensch mit fehlendem Mitgefühl für andere Menschen zu bezeichnen, der eine abwertende Einstellung zu Menschen allgemein hat. Unverschämt.
 
""" nach ausschschöpfung aller anderer möglichkeiten""" !!!!!! ??????? seltsam...... :kp:

zitat: "Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen
oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von
Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen nicht erfolgreich war, muss in diesen
Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission
getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den
verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der
Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt
sein sollte, bestehen.
Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die
vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die
Durchführung mit Datum anzufertigen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren."


und irgendwie habe ich den verdacht das es in "diesem" fall "nicht" so gelaufen ist.....:(
 
kann ja nicht so gelaufen sein weil keine therapeuthischen Maßnahmen stattgefunden haben denn niemand wußte das der Hund beim Vorbesitzer auffällig war...

Das Schlimme ist ja das die Vorbesitzer es verschwiegen haben,sicher hätte man sonst ganz anders mit dem Hund gearbeitet.
Schuld an der Misere haben meiner Meinung nach also nur die Vorbesitzer.
Kein TH würde einen Hund der auffällig war an eine Familie mit Kind geben, dieser Hund hatte einfach keine Chance.
 
bewundernswert ist auch "wie schnell die erforderliche kommission zusammen getroffen ist" für die euthanasieentscheidung....
 
kann ja nicht so gelaufen sein weil keine therapeuthischen Maßnahmen stattgefunden haben denn niemand wußte das der Hund beim Vorbesitzer auffällig war...

Das Schlimme ist ja das die Vorbesitzer es verschwiegen haben,sicher hätte man sonst ganz anders mit dem Hund gearbeitet.
Schuld an der Misere haben meiner Meinung nach also nur die Vorbesitzer.
Kein TH würde einen Hund der auffällig war an eine Familie mit Kind geben, dieser Hund hatte einfach keine Chance.


?????




- lt. Murphy3101 (post 16) war die trainerin des hundes der meinung:
"der hund ist mit vorsicht zu geniessen"
frage: wie kann man dann eine familie mit relativ kleinem kind als zukünftige halter in erwägung ziehen ?

- „So etwas habe ich in meinen 30 Jahren im Verein noch nicht erlebt. Der Tierpfleger und unsere Hundetrainerin haben den Hund als unauffällig angesehen“, sagt Töpfer
frage: kann mir jemand diesen widerspruch erklären (oder hatte der hund 2 verschiedene trainer) ?
 
Wie wäre es den Deiner Meinung nach mit dem Hund weitergegangen ?

Meiner Meinung nach, hätte man zuerst abklären müssen, ob es Gründe vorliegen, die das Verhalten des Hundes nachvollziehbar und vor allen Dingen entschuldbar machen. Der Hund hätte auf gesundheitliche Beeinträchtigungen hin untersucht werden müssen, die eventuell zum Vorfall geführt haben. Mal ganz salopp gesagt, kann sogar eine schmerzhafte Verletzung am Körper des Hundes beim Anlegen des Geschirrs zu der Reaktion geführt haben. Diesbezüglich kommen viele Möglichkeiten in Frage.

Des Weiteren hätte das Verhalten der betroffenen Personen, die Haltebedingungen und die Umstände in Bezug auf den besagten Hund vor Ort überprüft werden müssen bzw. überprüft werden müssen, ob es diesbezüglich Mißstände/ Verfehlungen gegeben hat, die zu dem Vorfall geführt haben. Auch hier wissen wir alle aus eigenen Erfahrungen, dass die Palette an Möglichkeiten groß ist, die dazu führen können, dass ein Hund zu beißt. Salopp gesagt, kann man jeden Hund zum "Ausrasten" bringen, ohne ihn dafür unbedingt vorher grob mißhandelt zu haben. Dafür muss es nicht einmal böse beabsichtigt gewesen sein. Hierzu hätte man das Personal vor Ort zu den Aktivitäten und der generellen Handhabung befragen und sich die Örtlichkeiten genaus anschauen können. Ich halte es für absurd, wie selbstverständlich davon auszugehen, dass die verantwortlichen Personen diesbezüglich gegen jeden Zweifel erhaben sind. Ich kann mich an viele Diskussion hier im Forum erinnern, in denen über diverse Trainingsmethoden sehr unterschiedlich gewertet wird. Was für den einen legitim ist, empfindet der nächste zu Recht oder Unrecht als katastrophal und sogar tierschutzrechtlich relevant. Hier wird aber wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass alles tutti war.

Und schließlich hätte man sich auch, nachdem man eine Nacht darüber geschlafen hätte, ein eigenes Urteil darüber verschaffen können, wie der Vorfall in seiner Schwere zu beurteilen ist. Und damit meine ich, dass man die Situation losgelöst davon betrachtet, ob ein Kind (bedauerlicher Weise) zugeschaut hat, was nach Hören und Sagen alles vorher mit dem Hund vorgefallen ist, was alles hätte passieren können, wenn der Hund zur Familie gekommen wäre, die Tierheimleitung Angst davor hatte, dass der Hund die Umzäunung überwindet und ein"blutbad" anrichtet, man sich fragt, wieviele Beißvorfälle es noch geben muss, damit der Hund aus dem Verkehr gezogen wird, man mit Eisenschlingen dem Hund beikommen musste, das Opfer eine Bezugsperson des Hundes war, die sich laut Aussage der Tierheimleitung gut um den Hund kümmerte und einen gunten Bezug bzw. ein gutes Verhältnis zum Hund hatte und/ oder man darüber spekuliert, ob der Pfleger bleibende Schäden zurück behalten wird.

Das sind zwar sicherlich für die Betroffenen Personen relevante Aspekte, aber für eine objektive Begutachtung erst einmmal nicht zu berücksichtigende Beurteilungen nicht objektiv zu dem Vorfall stehender Menschen.

Was für betroffene Personen eine unberechenbare Attacke eines entfesselten "Kampfhundes" ist, stellt sich für eine außenstehende Person im Extremfall eventuell wie eine nachvollziehbare Reaktion eines verängstigten oder sich bedroht fühlenden Tieres dar. Nur weil der Hund zuvor einmal gebißen hat und jetzt erneut zugebißen hat, muss dies nicht die selbe Ursache haben und daraus automatisch geschlussfolgert werden, dass der Hund ein unberechenbarer "Beißer" ist.

Wie hätte das Leben des Hundes weiterhin aussehen können? Nun, eventuell hätte man ihn erfolgreich medizinisch behandeln können, oder festgestellt, dass es für den Vorfall einen nachvollziehbaren Grund gab, der in keinem Zusammenhang mit seiner Vergangenhet steht und man hätte eventuell erkannt, dass der Hund unter "normalen" Umständen genauso ist, wie er sich zuvor die längste Zeit gezeigt hatte.

Ich gebe generell zu bedenken, dass im Fall des DSH-Mixes (mir ist egal, was für eine Rasse das war), der innerhalb von 24 Stunden zwei Menschen schwer verletzt hat, man sich die Mühe machte, die Hintergründe zu erfragen und es in dem Fall sogar ohne Begutachtung und einer Untersuchung des Falles zu einer 100 prozentigen "Schuldbefreiung" des HUndes und Halters kam. In dem Fall reichte eine kurze Kuscheleinlage mit der Richterin aus, um den Hund als unbedenklich zu erklären. Was hätte wohl die Bulldogge an diesem Tag im Gericht getan? Nun, sie hätte sich wie der DSH-Mix unbedenklich gezeigt und mit der Richterin gekuschlet.

Leider durfte die Bulldogge in dem Fall keine weitere Sekunde leben, sondern wurde sofort eingeschläfert.

Ich kann mich noch sehr gut an die Reaktionen der Meisten erinnern, als dieser Fall diskutiert wurde. Der Tenor der Meisten war, dass die Richterin richtig gehandelt hat, weil das Verhalten des Hundes nachvollziehbar wäre.

Wie sich diese beiden Vorfälle und deren Ausgang und die radikalen Aussagen einiger User hier miteinander vertragen, kann ich nicht ernsthaft nachvollziehen. Da kann ich nur zum Schluss kommen, dass einige einen Unterschied machen, wenn ein Nichtlsitenhund zu beißt oder eine Bulldogge zupackt.

In dem einen Fall sit ohne Überprüfung klar, dass der DSH-Mix unbedenklich ist und im anderen Fall ist klar, dass die Bulldogge unberechenbar ist. OK?!
 
kann ja nicht so gelaufen sein weil keine therapeuthischen Maßnahmen stattgefunden haben denn niemand wußte das der Hund beim Vorbesitzer auffällig war...

Das Schlimme ist ja das die Vorbesitzer es verschwiegen haben,sicher hätte man sonst ganz anders mit dem Hund gearbeitet.
Schuld an der Misere haben meiner Meinung nach also nur die Vorbesitzer.
Kein TH würde einen Hund der auffällig war an eine Familie mit Kind geben, dieser Hund hatte einfach keine Chance.


?????




- lt. Murphy3101 (post 16) war die trainerin des hundes der meinung:
"der hund ist mit vorsicht zu geniessen"
frage: wie kann man dann eine familie mit relativ kleinem kind als zukünftige halter in erwägung ziehen ?

- „So etwas habe ich in meinen 30 Jahren im Verein noch nicht erlebt. Der Tierpfleger und unsere Hundetrainerin haben den Hund als unauffällig angesehen“, sagt Töpfer
frage: kann mir jemand diesen widerspruch erklären (oder hatte der hund 2 verschiedene trainer) ?

Ich kann es Dir erklären. Wen interessiert die Wahrheit? Wichtig ist nur, dass geklärt ist, dass der HUnd trotz bester Voraussetzungen ausgetickt ist und man sich die Hände in Unschuld waschen kann. Und um dem besonderen Ausdruck zu verleiten, tötet man das Tier sofort, um sich davon möglichst zu distanzieren.
 
sorry, es ist ja wohl ein unterschied ob ein hund zupackt der angebunden ( also ohne mögliche chance zum rückzug ) ist und sich von einer fremden person fixieren und an die hoden packen lassen muss oder ob ein hund seine person intensiv-stations-reif beisst, nur weil der ihm ein geschirr anlegen muss .. und wer da den unterschied nicht zu erkennen vermag, dem kann man wirklich nicht mehr helfen ...
ich weiss gar nicht was es hier überhaupt so lang zu diskutieren gibt ... ein hund hat seine bezugsperson intensiv-stations-reif gebissen, nur weil der ihm ein geschirr anziehen wollte, er ist de facto gefährlich und es gleicht einer verhöhnung des opfers, auf welche art und weise hier z.T. diskutiert wird ...
procten, du hast in einen deiner beiträgen von verwirrten gedanken des hundes geschrieben .. manchmal frag ich mich, wer hier verwirrte gedanken hat, sortier dich mal ein bisschen ... unglaublich ..
 
@ Procten - mich würde die Wahrheit schon interessieren, nur leider werden wir diese nie erfahren.
Die Leute die diese Tragödie hätten verhindern können werden weiter schweigen und ihre Hände in Unschuld waschen ( die Ex Besis), es wird von denen nicht zu erwaten sein das sie eventuelle Fehler zugeben ( wenn sie an dem Hund und dessen Wohlergehen Interesse gehabt hätten, dann hätten sie das TH informiert das der Hund bei ihnen gebissen hat und aus welcher Situation heraus)
 
sorry, es ist ja wohl ein unterschied ob ein hund zupackt der angebunden ( also ohne mögliche chance zum rückzug ) ist und sich von einer fremden person fixieren und an die hoden packen lassen muss oder ob ein hund seine person intensiv-stations-reif beisst, nur weil der ihm ein geschirr anlegen muss .. und wer da den unterschied nicht zu erkennen vermag, dem kann man wirklich nicht mehr helfen ...
ich weiss gar nicht was es hier überhaupt so lang zu diskutieren gibt ... ein hund hat seine bezugsperson intensiv-stations-reif gebissen, nur weil der ihm ein geschirr anziehen wollte, ist de facto gefährlich und es gleich einer verhöhnung des opfers, auf welche art und weise hier z.T. diskutiert wird ...
procten, du hast in einen deiner beiträgen von verwirrten gedanken des hundes geschrieben .. manchmal frag ich mich, wer hier verwirrte gedanken hat ... unglaublich ..

Warum beleidigst Du mich?

Du hast vergessen zu erwähnen, dass der Hund einen Tag vorher einen anderen Passanten gebißen hat, der sich neben dem Hund zu seinen Schuhen nach unten gebeugt hat.

Ob die Bulldogge eventuell nicht auch ein armes Tier war, dass sich in Bedrängnis gewehrt hat, wissen wir nicht. Wir kennen nur die Aussage des Opfers und die könnte eventuell nicht objektiv sein. Hätte man im Fall des DSH auch nur die Aussagen der Opfer als Kriterium herangezogen, hätten diese sicher auch nicht von einem unschuldigen Hund gesprochen, der nicht anders konnte, als zu zubeißen.

Da hat man sich zumindest die Mühe gemacht, den Halter zu befragen und sich den Hund anzuschauen. Bei der Bulldogge reichen die Aussagen der betroffenen Personen, damit die Unberechenbarkeit der Bulldogge als Tatsache erkannt wird.
 
bleibt die frage nach den verschiedenen beurteilungen durch den/die trainer...
 
kann ja nicht so gelaufen sein weil keine therapeuthischen Maßnahmen stattgefunden haben denn niemand wußte das der Hund beim Vorbesitzer auffällig war...

Das Schlimme ist ja das die Vorbesitzer es verschwiegen haben,sicher hätte man sonst ganz anders mit dem Hund gearbeitet.
Schuld an der Misere haben meiner Meinung nach also nur die Vorbesitzer.
Kein TH würde einen Hund der auffällig war an eine Familie mit Kind geben, dieser Hund hatte einfach keine Chance.

Ehrlich gesagt, glaube ich weder, dass das TH vorher nichts gewusst hat, noch das nach dem Vorfall die Wahrheit ans Licht gekommen ist. Wie soll man sich das vorstellen? Etwa so, dass die Vorbesitzer nach Bekanntgabe der Vorfalls zugaben, dass sie zuvor gelogen hatten?

Wer weiß, ob die Aussagen in der Zeitung überhaupt stimmen.

Irgendwer verschweigt etwas oder hält sich nicht an die Wahrheit. Entweder die Zeitung, oder das TH, oder die Vorbesitzer. Egal, der Schuldige ist gefunden und damit das auch so bleibt und niemand zu einem anderen Schluss gekommen kann, ist der Schuldige bereits tot.
 
sorry, es ist ja wohl ein unterschied ob ein hund zupackt der angebunden ( also ohne mögliche chance zum rückzug ) ist und sich von einer fremden person fixieren und an die hoden packen lassen muss oder ob ein hund seine person intensiv-stations-reif beisst, nur weil der ihm ein geschirr anlegen muss .. und wer da den unterschied nicht zu erkennen vermag, dem kann man wirklich nicht mehr helfen ...
ich weiss gar nicht was es hier überhaupt so lang zu diskutieren gibt ... ein hund hat seine bezugsperson intensiv-stations-reif gebissen, nur weil der ihm ein geschirr anziehen wollte, ist de facto gefährlich und es gleich einer verhöhnung des opfers, auf welche art und weise hier z.T. diskutiert wird ...
procten, du hast in einen deiner beiträgen von verwirrten gedanken des hundes geschrieben .. manchmal frag ich mich, wer hier verwirrte gedanken hat ... unglaublich ..

Warum beleidigst Du mich?

Ich beleidige Dich nicht .. ich finde den Trip, auf dem Du dich die letzten Wochen befindest - übrigens nicht nur in diesem Thread hier - echt nervig ... gelinde ausgedrückt.

Du hast vergessen zu erwähnen, dass der Hund einen Tag vorher einen anderen Passanten gebißen hat, der sich neben dem Hund zu seinen Schuhen nach unten gebeugt hat.

Wobei auch hier der Unterschied darin liegt, dass es sich dabei um eine fremde Person
und nicht um die Bezugsperson handelte ... wobei ich das Verhalten des DSH-Mixes nicht relativieren will.. es scheint ein Tier zu sein, dass zumindest zu defensiver Aggression neigt, was sich aber i.d.R. nicht gegen die eigene Bezugsperson richten sollte ..

Ob die Bulldogge eventuell nicht auch ein armes Tier war, dass sich in Bedrängnis gewehrt hat, wissen wir nicht. Wir kennen nur die Aussage des Opfers und die könnte eventuell nicht objektiv sein.

Wie, wir kennen nur die Aussage des Opfers die nicht objektiv sein könnte .. hallo? Hier hat sich ein Pfleger längere Zeit um ein Tier bemüht, hat eine Bindung aufgebaut ... ich empfehle Dir mal ein Seminar bei Dr. Esther Schalke ( wirklich sehr empfehlenswert ) dann wüsstest Du, dass ein Tier - auch bei defensiver Aggression ( also aus ängstlichem Verhalten/ Wehrtrieb heraus ) zuerst droht, dann einen Scheinangriff startet und erst dann ein ernster Angriff folgt. Das scheint hier ja wohl nicht der Fall gewesen zu sein, sonst hätte der erfahrene Pfleger ja noch eine Chance gehabt auf das Drohen oder zumindest spätestens auf den Scheinangriff zu reagieren ...ich will mal davon ausgehen, dass ein erfahrener Pfleger nicht so dumm ist, auf solche offensichtlichen Anzeichen nicht zu reagieren. Also gehe ich davon aus, der Hund hat diese Anzeichen nicht gezeigt sondern ist gleich in den ernsten Angriff übergegangen und allein DAS ist schon kein normales Hundeverhalten und mach den Hund aus menschlicher Sicht unberechenbar und damit gefährlich.

Hätte man im Fall des DSH auch nur die Aussagen der Opfer als Kriterium herangezogen, hätten diese sicher auch nicht von einem unschuldigen Hund gesprochen, der nicht anders konnte, als zu zubeißen.

Ein Hund, der keine Chance zur Flucht hat ( da angebunden ) und fixiert und - aus seiner Sicht - bedroht wird ( Griff an die Hoden ) IST ein Opfer und reagiert entsprechend ... mit diesem Verhalten war zu rechnen, es war voraussehbar...

Da hat man sich zumindest die Mühe gemacht, den Halter zu befragen und sich den Hund anzuschauen. Bei der Bulldogge reichen die Aussagen der betroffenen Personen, damit die Unberechenbarkeit der Bulldogge als Tatsache erkannt wird.

Ein Hund der offensichtlich nicht ansatzweise droht bevor er einen so ernsten Angriff startet, der das Opfer auf die Intensivstation befördert und den man nur mit Schlinge vom Opfer abbringt IST UNBERECHENAR ... was für Tatsachen brauchst Du denn noch ?
Tierliebe in Ehren .. ich liebe meine Hunde auch so sehr, dass mir viele meiner Mitmenschen schon den Vogel zeigen, man sagt auch gerne, ich hätte eine regelrechte Affenliebe mit meinen Hunden ... aber irgendwo hats einfach seine Grenzen und ja.. auch bei mir kommt Menschenleben vor Tierleben
 
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