Wie wäre es den Deiner Meinung nach mit dem Hund weitergegangen ?
Meiner Meinung nach, hätte man zuerst abklären müssen, ob es Gründe vorliegen, die das Verhalten des Hundes nachvollziehbar und vor allen Dingen entschuldbar machen. Der Hund hätte auf gesundheitliche Beeinträchtigungen hin untersucht werden müssen, die eventuell zum Vorfall geführt haben. Mal ganz salopp gesagt, kann sogar eine schmerzhafte Verletzung am Körper des Hundes beim Anlegen des Geschirrs zu der Reaktion geführt haben. Diesbezüglich kommen viele Möglichkeiten in Frage.
Des Weiteren hätte das Verhalten der betroffenen Personen, die Haltebedingungen und die Umstände in Bezug auf den besagten Hund vor Ort überprüft werden müssen bzw. überprüft werden müssen, ob es diesbezüglich Mißstände/ Verfehlungen gegeben hat, die zu dem Vorfall geführt haben. Auch hier wissen wir alle aus eigenen Erfahrungen, dass die Palette an Möglichkeiten groß ist, die dazu führen können, dass ein Hund zu beißt. Salopp gesagt, kann man jeden Hund zum "Ausrasten" bringen, ohne ihn dafür unbedingt vorher grob mißhandelt zu haben. Dafür muss es nicht einmal böse beabsichtigt gewesen sein. Hierzu hätte man das Personal vor Ort zu den Aktivitäten und der generellen Handhabung befragen und sich die Örtlichkeiten genaus anschauen können. Ich halte es für absurd, wie selbstverständlich davon auszugehen, dass die verantwortlichen Personen diesbezüglich gegen jeden Zweifel erhaben sind. Ich kann mich an viele Diskussion hier im Forum erinnern, in denen über diverse Trainingsmethoden sehr unterschiedlich gewertet wird. Was für den einen legitim ist, empfindet der nächste zu Recht oder Unrecht als katastrophal und sogar tierschutzrechtlich relevant. Hier wird aber wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass alles tutti war.
Und schließlich hätte man sich auch, nachdem man eine Nacht darüber geschlafen hätte, ein eigenes Urteil darüber verschaffen können, wie der Vorfall in seiner Schwere zu beurteilen ist. Und damit meine ich, dass man die Situation losgelöst davon betrachtet, ob ein Kind (bedauerlicher Weise) zugeschaut hat, was nach Hören und Sagen alles vorher mit dem Hund vorgefallen ist, was alles hätte passieren können, wenn der Hund zur Familie gekommen wäre, die Tierheimleitung Angst davor hatte, dass der Hund die Umzäunung überwindet und ein"blutbad" anrichtet, man sich fragt, wieviele Beißvorfälle es noch geben muss, damit der Hund aus dem Verkehr gezogen wird, man mit Eisenschlingen dem Hund beikommen musste, das Opfer eine Bezugsperson des Hundes war, die sich laut Aussage der Tierheimleitung gut um den Hund kümmerte und einen gunten Bezug bzw. ein gutes Verhältnis zum Hund hatte und/ oder man darüber spekuliert, ob der Pfleger bleibende Schäden zurück behalten wird.
Das sind zwar sicherlich für die Betroffenen Personen relevante Aspekte, aber für eine objektive Begutachtung erst einmmal nicht zu berücksichtigende Beurteilungen nicht objektiv zu dem Vorfall stehender Menschen.
Was für betroffene Personen eine unberechenbare Attacke eines entfesselten "Kampfhundes" ist, stellt sich für eine außenstehende Person im Extremfall eventuell wie eine nachvollziehbare Reaktion eines verängstigten oder sich bedroht fühlenden Tieres dar. Nur weil der Hund zuvor einmal gebißen hat und jetzt erneut zugebißen hat, muss dies nicht die selbe Ursache haben und daraus automatisch geschlussfolgert werden, dass der Hund ein unberechenbarer "Beißer" ist.
Wie hätte das Leben des Hundes weiterhin aussehen können? Nun, eventuell hätte man ihn erfolgreich medizinisch behandeln können, oder festgestellt, dass es für den Vorfall einen nachvollziehbaren Grund gab, der in keinem Zusammenhang mit seiner Vergangenhet steht und man hätte eventuell erkannt, dass der Hund unter "normalen" Umständen genauso ist, wie er sich zuvor die längste Zeit gezeigt hatte.
Ich gebe generell zu bedenken, dass im Fall des DSH-Mixes (mir ist egal, was für eine Rasse das war), der innerhalb von 24 Stunden zwei Menschen schwer verletzt hat, man sich die Mühe machte, die Hintergründe zu erfragen und es in dem Fall sogar ohne Begutachtung und einer Untersuchung des Falles zu einer 100 prozentigen "Schuldbefreiung" des HUndes und Halters kam. In dem Fall reichte eine kurze Kuscheleinlage mit der Richterin aus, um den Hund als unbedenklich zu erklären. Was hätte wohl die Bulldogge an diesem Tag im Gericht getan? Nun, sie hätte sich wie der DSH-Mix unbedenklich gezeigt und mit der Richterin gekuschlet.
Leider durfte die Bulldogge in dem Fall keine weitere Sekunde leben, sondern wurde sofort eingeschläfert.
Ich kann mich noch sehr gut an die Reaktionen der Meisten erinnern, als dieser Fall diskutiert wurde. Der Tenor der Meisten war, dass die Richterin richtig gehandelt hat, weil das Verhalten des Hundes nachvollziehbar wäre.
Wie sich diese beiden Vorfälle und deren Ausgang und die radikalen Aussagen einiger User hier miteinander vertragen, kann ich nicht ernsthaft nachvollziehen. Da kann ich nur zum Schluss kommen, dass einige einen Unterschied machen, wenn ein Nichtlsitenhund zu beißt oder eine Bulldogge zupackt.
In dem einen Fall sit ohne Überprüfung klar, dass der DSH-Mix unbedenklich ist und im anderen Fall ist klar, dass die Bulldogge unberechenbar ist. OK?!