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Zura45

Hallo Leute,

bin neu auf dem Forum.
Ich komme aus Essen und in NRW sind die Vorgaben für pitbulls ziemlich streng. Da ich mir einen blueline pitbull zulegen möchte(Hundeerfahrung vorhanden), würd ich gern wissen was ich alles machen muss um den Hund legal zu machen. Ich weiß das die Steuer bei diesen Hunden höher ist als bei anderen aber das komplette Prozedere erblicke ich noch nicht ganz.
Wäre korrekt wenn ihr mir das erklären könntet.
 
  • 27. April 2024
  • #Anzeige
Hi Zura45 ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 13 Personen
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In NRW darfst du einen Listenhund nur aus dem Tierschutz oder von einem anerkannten Tierschutzverein übernehmen.

Die Farbe blau kommt durch das sog. Dilute-Gen zustande und ist als Defekt oder Mutation zu betrachten. So schön diese Fellfarbe auch aussieht, geht sie im Normalfall mit erheblichen gesundheitlichen Risiken einher. Du kannst zwar in NRW ohnehin keinen Hund von einem Züchter kaufen, aber wenn du es könntest, solltset du es nicht.

"Pitbull" ist keine Rassebezeichnung, sondern wird allgemeinhin als Übergriff für verschiedene Rassen verwendet.
Was genau suchst du?
Einen American Pit Bull Terrier wirst du nicht wirklich bekommen.
Ich vermute du möchtest einen American Staffordshire Terrier Mix. In Tierheimen sitzen viele American Staffordshire Terrier Mixe.
 
Ja einen American Staffordshire Terrier. Also nur aus dem Tierheim und nicht privat von einem Züchter?
 
Ja einen American Staffordshire Terrier. Also nur aus dem Tierheim und nicht privat von einem Züchter?

Genau. Der Kauf von Privat ist in NRW illegal. Das solltest du unter gar keinen Umständen versuchen, auch wenn es in NRW leider durchaus Verkäufer solcher Hunde gibt.
Die Ordnungsämter verstehen dabei keinen Spaß. Fliegt so eine illegale Anschaffung auf (und das tut sie meistens), werden die Behörden dir den Hund wegnehmen.

Du kannst ihn nur aus dem Tierschutz übernehmen. In NRW sitzen allerdings viele AmStaff Mixe in den Tierheimen, vor allem im Tierheim Köln.

Einen Tierschutzhund zu übernehmen hat übrigens den Vorteil, dass du den Hund vorher kennenlernen kannst. Wenn das Tierheim nicht allzu weit weg ist, kannst du den Hund für Spaziergänge besuchen und schauen, ob ihr zwei zusammen passt.
 
Und denk dran, dass du vom Vermieter eine Erlaubnis zur Haltung eines Listenhundes brauchst.
Dilute wurde dir ja schon verlinkt, gut durchlesen und falls es trotzdem ein blauer werden soll finanziell und emotional (soweit das möglich ist) auf den Worst Case einstellen.
Im den Tierheimen sitzen auch viele blaue
 
Ist es eigentlich bei Dogo Argentinos, Rottweilern, Dobermanns( wobei ich denke Dobermänner keine Listenhunde sind aber bin mir nicht ganz sicher) auch so das die nur aus dem Tierheim adoptiert werden dürfen oder ist es bei diesen Rassen anders?
 
Also hier zählst du wahllos bullige Rassen auf.... die sind charakterlich so unterschiedlich wie Jack Russel und Mops. Was erwartest du von einem Hund, ausser bullig zu sein? Und sorry, aber so viel Hundeerfahrung kann da nicht sein, wenn man auf die "blueline" Werbeslogans rein fällt....
 
Möchtest du denn keinen Hund aus dem Tierheim?
 
Doch würd sogar gern einen Hund aus dem Tierheim adoptieren. Hab nur aus Interesse gefragt, das mit dem blueline ist jetzt auch vorbei wenn da soviele Risiken mitspielen wie es bei Dilute steht.

Dann "klapper" doch einfach mal nach und nach die Tierheime der Umgebung ab und schau dich einfach mal um. Vielleicht entdeckst du den perfekten Begleiter für dich, wenn du vor ihm stehst? Und vielleicht sieht er ganz anders aus, als in deiner Vorstellung, passt aber dafür umso besser zu dir?
 
Im Tierheim Essen scheint sogar ein zu sein - ca 2 Jahre.
 
Nur mal so nebenbei: um einen Staff genehmigt zu bekommen brauchst du einen lupenreines, großes, polizeiliches Führungszeugnis und die musst einen Sachkundenachweis für Paragraph 3 Hunde machen. Den bekommst du nur beim Veterinäramt. Ohne diesen darfst du den Hund gar nicht ausführen, geschweige denn halten. Der Hund muss haftpflichtversichert und gechippt sein.

Das selbe gilt für Paragraph 10 Hunde, mit dem Unterschied, dass man diese auch vom Züchter erwerben kann. Der Dobermann ist im Übrigen kein Listenhund in NRW.
 

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