Nur mal so nebenbei: um einen Staff genehmigt zu bekommen brauchst du einen lupenreines, großes, polizeiliches Führungszeugnis und die musst einen Sachkundenachweis für Paragraph 3 Hunde machen. Den bekommst du nur beim Veterinäramt. Ohne diesen darfst du den Hund gar nicht ausführen, geschweige denn halten. Der Hund muss haftpflichtversichert und gechippt sein.
Das selbe gilt für Paragraph 10 Hunde, mit dem Unterschied, dass man diese auch vom Züchter erwerben kann. Der Dobermann ist im Übrigen kein Listenhund in NRW.