Bitte um Aufklärung...

Hexe75

Da ich keinen Listi habe,kenne ich mich also auch nicht mit den Gesetzen aus. Die Infos aus den Zeitungen sind auch immer wieder unterschiedlich, jetzt bitte ich Euch mal um Info. Nur so um eine Wissenslücke zu stopfen...Ist es jetzt verboten Listis zu Decken? Wenn man es doch tut (Keine Angst "ICH" hab das nicht vor!!!) Aber was passiert,wenn es dann doch gemacht wird?
Also, ich weiss, mal wieder ohne jegliche Ahnung unterwegs..:verwirrt: aber dafür hab ich ja jetzt Euch:D Wenn ich es hier nicht erfahre dann wohl nimmer..:( Danke
LG HEXE:rolleyes:
 
  • 18. Mai 2024
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Hi Hexe75 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hi Hexe....

also Dein Kangal würde in Hessen z.B. zu den "gefährichen" Hunderassen zählen, d.h. pol. Führungszeugnis, Antrag stellen, WT, Sachkunde, Haftpflichtvers., Nachweis bezahlte Hundesteuer usw. usw.

Geh mal in die Suche...da findest Du einiges über die Gesetzeslage der Bundesländer sowie auf Bundesebene.
 
Hallo Hexe,
kann das sein das du die Leut hier so ein klein wenig
veräppeln möchtest?
Mfg
Dobifreund
 
also ich finde auch das du dich ganz schön in die vermehrung eingeschossen hast...erst dein hund,nun das hier...komisch
 
Ne,ne,mein Ernst

ich nehm hier keinen auf die Schippe.Ich will das einfach mal wissen.Mein letzte Info war,dass man die Tiere aussterben lassen möchte.Wieviel Wahrheit dahinter steckt..kein Plan. Darum verkaufe ich mich jetzt mal saudoof,& frage nach. Ich wollte eigentlich schon immer einen Amstaff. Jetzt habe ich zwei Hunde,& bin glücklich. Aber in zehn/fünfzehn Jahren, da sieht es doch schon wieder anders aus.
Die Frage ist,ob man die jetzt wirklich austerben lassen will.Ich WEISS ES NICHT!Danke
LG Hexe
 
UUps ganz vergessen,

die Frage ist aufgetaucht,weil ich den Bericht von dem Schwarz Wurf gelesen hab...Also lasst mich einfach nich dumm sterben..
ggg
 
Hi Hexe75,

es ist verboten. Es gibt ein Bundesgesetz, wo folgendes drinsteht:

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde tritt am 21. April 2001 in Kraft

Am 20. April 2001 ist das "Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde" verkündet worden und tritt somit am 21. April 2001, am Tag nach der Verkündung, in Kraft. Damit ergänzt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten landesrechtliche Hundegesetze und -verordnungen mit dem Ziel, zukünftig verstärkt Gefahren und Übergriffe durch gefährliche Hunde von der Bevölkerung abzuwenden.
Das Gesetz regelt im Einzelnen:

  • - ein Einfuhrverbot für vier Hunderassen, nämlich Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier, sowie für Hunde weiterer Rassen, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten wird, eine Gefährlichkeit vermutet wird;
  • - Verstöße gegen diese Importverbote werden unter Strafe gestellt;
  • - zudem wird die Möglichkeit eröffnet, bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen die Hunde einzuziehen;
  • - im Tierschutzgesetz wird ein Zuchtverbot für Hunde ausgesprochen, bei denen durch die Zucht erblich bedingte Aggressionssteigerungen verstärkt werden;
  • - in das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingefügt, der es unter Strafe stellt, gefährliche Hunde - entgegen einem landesrechtlichen Verbot - zu züchten, mit ihnen zu handeln bzw. sie ohne Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung zu halten.

Weiter Infos findest Du hier:



Ist damit Deine Frage beantwortet ?
 
He hexe 75,

hast Du nicht schon einmal nach Meinungen zum decken
Deiner Hündin durch einen anderen Kangal gefragt?

Sollte ich mich täuschen, sorry.

Ansonsten was soll das eigentlich was Du hier machst?!


:crazy:
 
Original geschrieben von Shikoku
[/list]
  • - in das Strafgesetzbuch wird ein Tatbestand eingefügt, der es unter Strafe stellt, gefährliche Hunde - entgegen einem landesrechtlichen Verbot - zu züchten, mit ihnen zu handeln bzw. sie ohne Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung zu halten.


.....ist der 143 StGB, trifft aber - wie ich kürzlich erstaunt festgestellt habe, nicht für ALLE Bundesländer zu ;)
 
Original geschrieben von Beckersmom


.....ist der 143 StGB, trifft aber - wie ich kürzlich erstaunt festgestellt habe, nicht für ALLE Bundesländer zu ;)
Aber für Bayern schon, d.h., dort ist die Zucht von Liste 1-Hunden strafbar gemäß § 143 StGB.
 
Ich kann's nicht glauben...

...denkst Du die Beiträge werden sofort wieder gelöscht oder was fährst Du hier für einen Film??? :unsicher:
Das ist ja wohl die Verarsche hoch 100. Wie oben schon erwähnt wurde stehst Du mit einem Beitrag drinnen in dem Du schreibst dass Du Dir überlegst einen Rüden auf Deine Hündin zu lassen... Ich finde das ist die Höhe... Ich könnt' schon wieder
060.gif
in die Luft gehen, und das am frühen Morgen *Zähneknirsch*
 
...Mal von Hexes Problem abgesehen...

Liste 2- Hunde haben doch nirgends direkt Zuchtverbot, oder?
 
Original geschrieben von Puppyclip
Liste 2- Hunde haben doch nirgends direkt Zuchtverbot, oder?

Nicht direkt. Nur, wenn das jeweilige Bundesland die betreffende Hunderasse oder das Individuum als "gefährlich" bzw. "unwiderlegbar gefährlich" einstuft.
 
Hi Puppy,

solange Liste 2 Hunde kein Negativzeugnis haben, darf mit ihnen auch nicht gezüchtet werden, da deren "Gefährlichkeit" nicht widerlegt worden ist. Das hab ich mal irgendwo gelesen. Nur wo? *kopfkratz*
Da weis jemand bestimmt mehr dazu.
Wenns nicht stimmen sollte, dann habe ich nix gesagt :D

LG
Moni
 
@Shikoku und Era3000

Jepp so in etwa hatte ich das auch in Erinnerung.
Mir gings nur rein formell darum, dass es nicht generell ausgeschlossen ist mit Liste 2 zu züchten, denn bei uns in BB steht der Dobi und Rotti auch auf Liste 2 und wird unter der entsprechenden Voraussetzung weiter gezüchtet.
 
Original geschrieben von Shikoku


Nicht direkt. Nur, wenn das jeweilige Bundesland die betreffende Hunderasse oder das Individuum als "gefährlich" bzw. "unwiderlegbar gefährlich" einstuft.
... und wenn die Länderregelung denn ein Zuchtverbot enthält (Hessen hat z.B. kein Zuchtverbot).

Original geschrieben von Era3000
Hi Puppy,

solange Liste 2 Hunde kein Negativzeugnis haben, darf mit ihnen auch nicht gezüchtet werden, da deren "Gefährlichkeit" nicht widerlegt worden ist. Das hab ich mal irgendwo gelesen. Nur wo? *kopfkratz*
Na, in der jeweiligen Länderregelung.
 
Ich danke jetzt allen,die mir hier tatsächlich Auskunft erteilt haben. Traurig finde ich so manch Reaktion die hier eins mit dem anderen vermischen. So weit ich nachgelesen habe, habe ich lediglich um eine Auskunft gebeten,um es ganz einfach mal zu WISSEN! So bin ich um ein trauriges Wissen reicher...
Aber laut Euren Schreiben geht es bei Kat.II in jedem Bundesland anders?! Für mich nachgefragt,kein einheitliches Gesetz,sondern je nachdem? Gibt es eigentlich auch Gesetze, für die Verknirschten,die ihre Hunde tatsächlich kirri machen? Oder kommen die mal wieder nur mit ner Abmahnung davon?
Danke Hexe
 
Original geschrieben von Hexe75
Gibt es eigentlich auch Gesetze, für die Verknirschten,die ihre Hunde tatsächlich kirri machen? Oder kommen die mal wieder nur mit ner Abmahnung davon?
Danke Hexe

Wie meinen?:verwirrt:
 
Original geschrieben von Puppyclip


Wie meinen?:verwirrt:


wahrscheinlich nur die frage: bekomme ich denn nun ärger wenn ich züchte?kann ich es doch wagen?
meine interpretation...
 
Hm ich kenn nur Kiri, den Frischkäse für Kinder...

Aber kirri machen? Ist das jiddisch?:rolleyes:
 
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