Bitte mal einen Rat

Hermes

15 Jahre Mitglied
Hi!

Ich muß Euch mal was fragen!

Bei uns gegenüber wohnt eine familie mit einem Beagle (ca. 2 Jahre).
Die familie hat einen kleinen eingezäunten Garten.
Nun sehe ich immer wieder das der Hund an einer ca. 2m Leine im Garten angebunden ist.
Egal ob die Leute im Garten sind oder auch ganz allein!
Er bellt dann natürlich!
Jetzt sagt nicht, ich soll mit den Leuten reden, das bringt niochts.
Die gehören zu der Sorte "ich weiß alles".
Vor ein paar Monaten hieß es noch, der Hund soll abgegeben werden, jetzt dann doch nicht mehr.

Ich würd gern was für das Kerlchen tun, sehe aber keine Möglichkeit.
Mir tut der Beagle leid.
Sie duschen ihn auch mit einem Wasserstrahl aus dem Schlauch, wenn er Mist macht mitten ins Gesicht.
Gut, mweine bekommen auch eine Dusche, wenn es unbedingt nötig ist, aber nicht mit dem Gartenschlauch, sonder Wasserpistole oder Blumenspritze.
Angeblich waren sie in einer Hundeschule, mit einer Hundeflüsterin.
Wers denn glaubt. Außerdem kenne ich alle hier im Umkreis..
Und dann würde er ja nicht weiterhin im Haus soviel Mist machen.

LG Bettina
 
  • 26. April 2024
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Hi Hermes ... hast du hier schon mal geguckt?
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hallo Bettina,

damit kenne ich mich "leider" zu genüge aus - in unserer damaligen Nachbarschaft war auch mal so eine "nette" Familie ....
von Vet.Amt über Polizei über Tierschutzverein - alles versucht....

insofern der Hund genügend zu Essen und zu Trinken erhält und das Leben des Tieres NICHT auf dem Spiel steht, hast Du absolut keine Chance etwas zu tun!

Bei mir damals ging es um einen Rotti- Mix in einem 4qm Zwinger....
das Vet.Amt kam dann dort hin und die Besitzer behaupteten, dass der Hund tagsüber auch mal raus kommt - also nur Nachts im Zwinger sei (das war zwar gelogen) aber dann stand Aussage gegen Aussage .... zu Gunsten der blöden Besitzer!

Hier hat man nur sehr schwer Möglichkeiten etwas zu verändern .... und wenn Du das Tier "befreist" bist Du vorbestraft - das ist dann auch nicht Sinn und Zweck der Angelegenheit!

Ciao Viola
 
vielleicht kannst du ja mal fotos davon machen, wie sie dem Hund Wasser ins Gesicht sprizen oder so... und die dann als Beweisfotos mal vorlegen...
 
Ja Viola, leider geht es dem Hund ja im Sinne unserer Gesetze gut!
Ich könnte schon wieder!

Meine Tochter (:cool: hat mal hewute ganz dummdreist gefragt; Aber warum ist er denn an der Leine?

Die Antwort war: Ihr habt doch selber Hunde, frag Deine mama, die weiß das doch!

Oh Gott, jetzt muß ich mich als doof outen, denn ich weiß es nicht (heul)
Was mache ich denn jetzt?

Fotos ok, aber wer sollte sich dafür interessieren?
UInd meist sehen es die Ki nder die draußen sind, unser Garten liegt ja hinter dem haus. Ich kann gerne achten, aber wohin mit den Fotos?

LG Bettina
 
Ist der Hund immer draußen an der Leine?
Hat der Hund einen Unterschlupf, gegen Regen und Sonne?
Wird der Hund zum Gassi ausgeführt?
Gibt es weitere "Mißhandlungen"?
Wenn ja, wie oft und aus welchen "angeblichen" Gründen

Das sind Fragen, die bei solch einem Fall sehr wichtig und auch tierschutzrelevant sind!

LG Steffy
 
Das Vet-Amt interessiert sich erst dann dafür, wenn auch tatsächlich das Leben vom Hund bedroht ist!!
Ich habe da schon Disskussionen geführt - die waren unter aller Kanone!
Ihr wisst ja, dass ich da gleich mit ganzem Herzen dran hänge - aber selbst die größte Anstrengung hat nix gebracht!
 
Zum Glück sind nicht alle Amts-vets gleich.
Zum Glück reagieren Ordnungsämter in verschiedenen Städten unterschiedlich auf Hilferufe wegen Tierquälerei.
Zum Glück gibt es Tierschutzvereine in vielen Orten, die helfend (mit Rat und Tat) zur Seite stehen.

Hermes, bitte versuche es über die Ämter.

Bei der Anbindehaltung gibt es Vorschriften, die eingehalten werden müssen, wenn ein Hund schon so gehalten wird.
Eine Leine, die nur 2 Meter Länge hat, ist da eindeutig zu kurz.

watson
 
Steffy schrieb:
Ist der Hund immer draußen an der Leine?
Hat der Hund einen Unterschlupf, gegen Regen und Sonne?
Wird der Hund zum Gassi ausgeführt?
Gibt es weitere "Mißhandlungen"?
Wenn ja, wie oft und aus welchen "angeblichen" Gründen

Das sind Fragen, die bei solch einem Fall sehr wichtig und auch tierschutzrelevant sind!

LG Steffy

Hi Steffy!

Nein, er ist nicht den ganzen tag draußen. Stundenweise.
Und ein Unterschlupf ist da nicht, nur Wiese
Er wird gassi geführt, aber der Eingang ist auf der anderen Seite, so das ich nicht sehen kann wie oft.
Morgens begegnet sie mir, wenn ich die Kinder zur Schule bringe. Aber auch der Sohn (7) geht schon mal allein, obwohl ich das absolut nicht richtig finde.
Draußen ist außer dem anbinden und ab und an Ahndung per Wasserschlauch keine Mißhandlung zu sehen.

Ich weiß, dass diese Dinge wichtig sind, aber es wird nicht ausreichen, leider!
Deshaslb dachte ich, wir finden vielleicht eine Lücke.

Julchen! Das ist es ja, es muß wie bei Kindern erst richtig was passieren

LG Bettina
 
Hermes schrieb:
Nun sehe ich immer wieder das der Hund an einer ca. 2m Leine im Garten angebunden ist.
Egal ob die Leute im Garten sind oder auch ganz allein!

Hallo Bettina,

wenn Du nachweisen kannst, dass der Hund dauerhaft an einer 2 Meter langen Leine angebunden gehalten wird (ist das WIRKLICH der Fall?), so muss das Vet-Amt tätig werden.

Dazu musst Du ggf. ein Protokoll fertigen, in dem die Dauer und Art der Anbindehaltung festgehalten wird - die einzelnen Einträge solltest Du jeweils mit Angabe des Datums und der Uhrzeit von einem Zeugen bestätigen lassen.

Allerdings: NUR, wenn dem TATSÄCHLICH so ist. Sollte der Hund nur kurze Zeit an einer 2 Meter langen Leine im Garten (oder wo auch immer) angebunden sein, so müsstest Du nämlich jedesmal auch dann zum Vet-Amt, wenn jemand seinen Hund z.B. vor einem Geschäft angebunden hat.

Zur Info:

TierSchHuV § 7 Anforderungen an die Anbindehaltung
--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ein Hund darf in Anbindehaltung nur gehalten werden, wenn die Anforderungen der Absätze 2 bis 5 erfüllt sind.

(2) Die Anbindung muss
1. an einer Laufvorrichtung, die mindestens sechs Meter lang ist, frei gleiten können,
2. so bemessen sein, dass sie dem Hund einen seitlichen Bewegungsspielraum von mindestens fünf Metern bietet,
3. so angebracht sein, dass der Hund ungehindert seine Schutzhütte aufsuchen, liegen und sich umdrehen kann.

(3) Im Laufbereich dürfen keine Gegenstände vorhanden sein, die die Bewegungen des Hundes behindern oder zu Verletzungen führen können. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist.

(4) Es dürfen nur breite, nicht einschneidende Brustgeschirre oder Halsbänder verwendet werden, die so beschaffen sind, dass sie sich nicht zuziehen oder zu Verletzungen führen können.

(5) Es darf nur eine Anbindung verwendet werden, die gegen ein Aufdrehen gesichert ist. Das Anbindematerial muss von geringem Eigengewicht und so beschaffen sein, dass sich der Hund nicht verletzen kann.

(6) Bei Begleitung einer Betreuungsperson während der Tätigkeiten, für die der Hund ausgebildet wurde oder wird, kann er abweichend von Absatz 1 nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 an einer mindestens drei Meter langen Anbindung angebunden werden.

(7) Die Anbindung ist verboten bei
1. einem Hund bis zu einem Alter von zwölf Monaten,
2. einer tragenden Hündin im letzten Drittel der Trächtigkeit,
3. einer säugenden Hündin,
4. einem kranken Hund, wenn ihm dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden.
 
Aber genau dass ist doch das Problem.... dauerhaft ......

ich habs damals auch versucht mit dem Rottie ..... zwar habe ich sogar Nachbarn angegeben, die es beweisen konnten lt. Aussage - aber die Besitzer bestanden auf ihrer Meinung, dass der Rottie oft genug raus kommt - und da konnte das Vet Amt nix machen!

Die werden dann sicherlich sagen - nö - der ist nur 2 Stunden am Tag an dieser Leine - und dann steht Aussage gegen Aussage - das ist doch das Schlimme an der gesamten Sache!
Wenn man das umgehen könnte, wäre es Prima - oder man macht eine Unterschriften-Aktion - aber wer sagt schon öffentlich gegen seinen Nachbar aus???
 
Hi Sabine!

wenn Du nachweisen kannst, dass der Hund dauerhaft an einer 2 Meter langen Leine angebunden gehalten wird (ist das WIRKLICH der Fall?), so muss das Vet-Amt tätig werden.
= Nicht dauerhaft, stundenweise. Und es ist eine ganz normale leine. Ich habe selber fürs Arbeiten mit den Hundis 5m und 10 m Leinen, diese länge hat sie nicht.

Dazu musst Du ggf. ein Protokoll fertigen, in dem die Dauer und Art der Anbindehaltung festgehalten wird - die einzelnen Einträge solltest Du jeweils mit Angabe des Datums und der Uhrzeit von einem Zeugen bestätigen lassen.
= Da fangen die Probleme an: Zeugen? Ich bin den ganzen Tag allein zu Hause, oder schlafe , wenn ich nachtdienst habe.
Sonst ist hier nachmittags außer den Kindern keiner.
Und Nachbarn, vergiß es, die fürchten meine Dobis.

Allerdings: NUR, wenn dem TATSÄCHLICH so ist. Sollte der Hund nur kurze Zeit an einer 2 Meter langen Leine im Garten (oder wo auch immer) angebunden sein, so müsstest Du nämlich jedesmal auch dann zum Vet-Amt, wenn jemand seinen Hund z.B. vor einem Geschäft angebunden hat.
= Reichen mehrmals 1 bis 2 Stunden minimum?

Julchen! Hier wird sich keiner auf meine Seite stellen, schließlich habe ich die gefährlichen Hunde. Die Leute hier kann man vergessen. Interessieren sich nur fürs Fenster putzen, Mülltonnen rein und raus und siolche Dinge. Die leben in einer ganz anderen Welt als wir.

Meine Tochter (:cool: hat mal hewute ganz dummdreist gefragt; Aber warum ist er denn an der Leine?

Die Antwort war: Ihr habt doch selber Hunde, frag Deine mama, die weiß das doch!

Oh Gott, jetzt muß ich mich als doof outen, denn ich weiß es nicht (heul)
Was mache ich denn jetzt?
= Ich zitiere mich mal selber. Allein diese blödsinnige Antwort zeigt doch, wessen Geistes kind sie sind. Da hat meine Tochter mehr verstand!

LG Bettina
 
Leider kann man bei sowas echt wenig tun. In unserer Siedlung lief früher ein halb - irrer Alkie rum der hatte einen völlig verängstigten Hund den er ( auch vor einigen Zeugen ) öfters mal grundlos verprügelte. Der hat den Hund nur mit rohen Fleischabfällen ( vom Metzger geschnorrt ) gefüttert und ihm Schweineblut zu trinken gegeben, keine Ahnung warum...

Ganz am Ende hat er sich mit rohem Fleisch und Knochen behängt und sich gefreut das sein Hund so " anhänglich " ist.

Ich weiss nicht wie oft und wie viele Leute aus der Nachbarschaft alle möglichen Ämter, die Polizei usw. angerufen haben, entweder kam überhaupt keine Reaktion oder die haben nur ihn befragt und er hat ( logisch ) alles immer sofort abgestritten. Erst als der Hund so verstört war das er ein Kind gebissen hat, wurde er abgeholt ( und wahrscheinlich eingeschläfert ).
Ich sag mal so das war um einiges heftiger als ne 2 Meter Leine ( obwohl das natürlich auch echt daneben ist ) und trotzdem konnten wir NIX tun.
Hierzulande sind Tiere immer noch mehr " Sache " als " Lebewesen ", keine Frage...
 
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