kam heute per Mail,
watson
Prozesse/Kampfhunde/
»OVG: Bissiger Kampfhund darf eingeschläfert werden =
Münster/Duisburg (dpa) - Ein durch gravierende Beißattacken
aufgefallener und nicht mehr an einen neuen Halter vermittelbarer
Kampfhund darf eingeschläfert werden. Das hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster in
einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss festgestellt (Az.: 5 B
838/00). In dem konkreten Fall wollte eine Hundehalterin aus Duisburg
die Einschläferung ihres Pittbull-/Staffordshire-Mischlingsterriers
«Dicke» verhindern. Die Hündin hatte seit 1998 mehrfach Menschen
angefallen und gebissen.
Dem gerichtlichen Verfahren war eine mehrmonatige
Auseinandersetzung der Hundehalterin mit dem Duisburger Ordnungsamt
vorausgegangen. Die Frau hatte auf zahlreiche Anordnungen und
Bußgeldbescheide nicht reagiert. Als die Halterin auch den 1999
angeordneten Maulkorb- und Leinenzwang nicht befolgte und der Hund im
April erneut einen Menschen biss, wurde das Tier sichergestellt. Im
Tierheim sollte es eingeschläfert werden.
Da der Kampfhund nach Ansicht des OVG weder an seine frühere
Halterin zurückgegeben werden kann, noch ein anderer Hundehalter
Interesse bekundet hatte, ist die Anordnung zur Einschläferung
rechtmäßig.
watson
Prozesse/Kampfhunde/
»OVG: Bissiger Kampfhund darf eingeschläfert werden =
Münster/Duisburg (dpa) - Ein durch gravierende Beißattacken
aufgefallener und nicht mehr an einen neuen Halter vermittelbarer
Kampfhund darf eingeschläfert werden. Das hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster in
einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss festgestellt (Az.: 5 B
838/00). In dem konkreten Fall wollte eine Hundehalterin aus Duisburg
die Einschläferung ihres Pittbull-/Staffordshire-Mischlingsterriers
«Dicke» verhindern. Die Hündin hatte seit 1998 mehrfach Menschen
angefallen und gebissen.
Dem gerichtlichen Verfahren war eine mehrmonatige
Auseinandersetzung der Hundehalterin mit dem Duisburger Ordnungsamt
vorausgegangen. Die Frau hatte auf zahlreiche Anordnungen und
Bußgeldbescheide nicht reagiert. Als die Halterin auch den 1999
angeordneten Maulkorb- und Leinenzwang nicht befolgte und der Hund im
April erneut einen Menschen biss, wurde das Tier sichergestellt. Im
Tierheim sollte es eingeschläfert werden.
Da der Kampfhund nach Ansicht des OVG weder an seine frühere
Halterin zurückgegeben werden kann, noch ein anderer Hundehalter
Interesse bekundet hatte, ist die Anordnung zur Einschläferung
rechtmäßig.