Bissiger Kampfhund darf eingeschläfert werden

watson

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kam heute per Mail,
watson


Prozesse/Kampfhunde/
»OVG: Bissiger Kampfhund darf eingeschläfert werden =

Münster/Duisburg (dpa) - Ein durch gravierende Beißattacken
aufgefallener und nicht mehr an einen neuen Halter vermittelbarer
Kampfhund darf eingeschläfert werden. Das hat das
Oberverwaltungsgericht (OVG) für Nordrhein-Westfalen in Münster in
einem am Dienstag bekannt gewordenen Beschluss festgestellt (Az.: 5 B
838/00). In dem konkreten Fall wollte eine Hundehalterin aus Duisburg
die Einschläferung ihres Pittbull-/Staffordshire-Mischlingsterriers
«Dicke» verhindern. Die Hündin hatte seit 1998 mehrfach Menschen
angefallen und gebissen.

Dem gerichtlichen Verfahren war eine mehrmonatige
Auseinandersetzung der Hundehalterin mit dem Duisburger Ordnungsamt
vorausgegangen. Die Frau hatte auf zahlreiche Anordnungen und
Bußgeldbescheide nicht reagiert. Als die Halterin auch den 1999
angeordneten Maulkorb- und Leinenzwang nicht befolgte und der Hund im
April erneut einen Menschen biss, wurde das Tier sichergestellt. Im
Tierheim sollte es eingeschläfert werden.

Da der Kampfhund nach Ansicht des OVG weder an seine frühere
Halterin zurückgegeben werden kann, noch ein anderer Hundehalter
Interesse bekundet hatte, ist die Anordnung zur Einschläferung
rechtmäßig.
 
Ich äußer mich dazu jetzt mal nur unter dem rechtlichen Aspekt:

Schon immer wurden auf Menschen aggressive Hunde eingeschläfert, wenn sie eingezogen wurden und nicht mehr vermittelt werden konnten und die Resozialisierung nur mit erheblichem Aufwand möglich war.

Jetzt hat eben mal einer dagegen geklagt und verloren. Ändern wird dies nichts.

as-gum.gif

shevoice
 
Hier noch eine andere Meldung dazu :
-----------------------------------
Meldung vom 14.11.2000 11:32

Sichergestellter Kampfhund darf eingeschläfert werden

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster
Münster (AP)

Ein von der Polizei sichergestellter Kampfhund darf nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster eingeschläfert werden. Das Gericht erklärte am Dienstag zur Begründung, der bissige Hund könne weder an seine bisherige Halterin zurückgegeben noch an einen neuen Halter vermittelt werden. Die schmerzlose Tötung des Tieres sei auch mit dem Tierschutzgesetz vereinbar. Die von der Halterin des Pittbull-Staffordshire-Terrier-Mischlings beabsichtigte Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurde damit nicht zugelassen.

Die Hündin hatte 1998 und 1999 ein Kind gebissen und schwer verletzt. Im April dieses Jahres biss die Hündin einen Passanten auf der Straße. Daraufhin wurde das Tier sichergestellt und einem Tierheim übergeben. Gegen die dann angeordnete Einschläferung hatte die frühere Hundehalterin erfolglos Beschwerde eingelegt.

Laut Oberverwaltungsgericht ist eine Herausgabe der Hündin an die frühere Halterin ausgeschlossen, weil diese nicht zuverlässig genug sei für das Halten gefährlicher Hunde. Die Frau habe den angeordneten Maulkorbzwang missachtet und sei trotz mehrerer Bußgeldbescheide ihren Pflichten nicht nachgekommen, befanden die Richter. Zudem stünden geeignete Halter, die zur Übernahme der Hündin bereit seien, nicht zur Verfügung.

(Aktenzeichen: OVG Münster 5 B 838/00)
-------------------------------------------------------
 
Hallo,

positiv für mich ist, daß die bisherige Halterin den Hund nicht zurückbekommen hat.
Daß ein Hund, der mehrfach (!) Menschen angefallen hat, eingeschläfert wird, finde ich in Ordnung, egal welcher Rasse er angehört.

Alexis

asthanos.gif
 
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