Bin total ratlos...wer kann mir weiterhelfen? :(

Und so ist die Zuverlässigkeit nicht mehr gewährleistet.

Schon klar. Aber ist das "auf Dauer"? Oder nur für eine bestimmte Zeitspanne?

Für Rheinland-Pfalz kannst du das hier nachlesen:
(Punkt §3 / 3) und hier die Ausführungsbestimmungen dazu (ab Punkt 3.3:(

Ich zitiere mal aus dem LHG von RLP:
(3) Die zur Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer
1. wegen der vorsätzlichen Begehung einer Straftat oder mindestens zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung fünf Jahre noch nicht verstrichen sind,
2. psychisch krank oder debil ist,
3. trunksüchtig oder rauschmittelsüchtig ist oder
4. wiederholt gegen Bestimmungen in Absatz 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder 3, § 4 oder § 5 verstoßen hat.
 
  • 29. April 2024
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Hi Midivi ... hast du hier schon mal geguckt?
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(@ büffelchen..schon weiter vorher)

@midivi: ja wie gesagt vermutungen. aber klar tut mir die kleine schnute auch leid...schon beim polenausweis hätte sie ja aufmerken müssen. und es gibt eben menschen, die denken, wenn sie das tier trotzdem mitnehmen...hats das tier doch noch besser.

naja will ja auch niemanden verteidigen..aber die meisten hier haben als th-mitarbeiter fast jeden tag mit sowas zu tun...gibt aber eben auch noch otto-normalverbraucher, die davon oftmals nur pheripher etwas mitgbekommen...und wenns dann soweit ist, doch keine ahnung haben.
 
@midivi: ja wie gesagt vermutungen. aber klar tut mir die kleine schnute auch leid...schon beim polenausweis hätte sie ja aufmerken müssen. und es gibt eben menschen, die denken, wenn sie das tier trotzdem mitnehmen...hats das tier doch noch besser.

naja will ja auch niemanden verteidigen..aber die meisten hier haben als th-mitarbeiter fast jeden tag mit sowas zu tun...gibt aber eben auch noch otto-normalverbraucher, die davon oftmals nur pheripher etwas mitgbekommen...und wenns dann soweit ist, doch keine ahnung haben.

Du, ich kann das bis zu einem gewissen Grad auch nachvollziehen.
Da hockt so ein süßer kleiner Welpe mit seinen Kulleraugen vor einen.
Klar fällt es dann schwer Nein zu sagen.
Aber da muß man einfach vernünftig bleiben, auch wenn es schwer fällt.


Hier, bei uns im Tierheim sitzt auch Captain, der wegen genau der gleichen Sache zu uns gekommen ist.
Besitzer hat ihn irgendwo her (da gibt es versch. Varianten von Kofferraum und Polen über Privatwurf, der hat da gewechselt wie das Fähnchen im Wind), Ordnungsamt hat davon Wind bekommen und den Hund eingezogen.
Auf der einen Seite Glück für Captain, denn der Besitzer war nicht gerade das, was man sich für so einen Hund wünscht, aber tja, da hockt er nun.
Als Welpe gut vermittelt worden, kam dann leider wieder zurück und seit Sommer sitzt er nun wieder, dabei ist er echt ein toller Hund (nur leider extrem unterfordert).
Ich wünsche mir sehr, das er endlich einen Platz bekommt.
Er ist noch dazu mein Gassihund....


....und so wie Captain ging / geht es leider vielen Hunden und das muß echt nicht sein, wenn sich die Leute vorab besser informiert hätten.....

Sich nicht zu informieren ist für den Hund "tödlich".
Man sieht ja, wohin das führt.
 
ich habe leider auch schon mit Leuten zu tun gehabt, die einen "Boxermix" von einer Orga bekommen haben....das ist der verzweifelte Versuch, diese Hunde unterzukriegen, aber in dem Fall der Treaderstellerin wußte die ja die Rasse....
 
Sich nicht zu informieren ist für den Hund "tödlich".

Im Grunde sind solche Hunde aus Polen leider so oder so fast zum Tode verurteilt...nimmt niemand die Kleinen ....grausige Welt , müssten sie erst sterben damit die da drüben aufhören.
 
Danke für die Infos, Midvi. Ich hab mir das jetzt mal durchgelesen mit der Zuverlässigkeit.

Welcher dieser Punkte trifft denn nun exakt auf die Threaderstellerin zu?

Sie ist -zumindest, soweit wir wissen- nicht rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt. Zumindest mal nicht einschlägig.

Die Punkte 2 und 3 (rauschmittelsüchtig, debil etc.) treffen (unseres Wissens) auch nicht zu ;) .

Und gegen Bestimmungen in Absatz 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 oder 3, § 4 oder § 5 muß wiederholt verstoßen worden sein. Ist hier auch nicht der Fall.

Ehrlich?

Ich würde versuchen, mit Hilfe eines guten RA diesen Hund wiederzubekommen. Und zwar diesmal legal vom Tierheim.
 
Sie kann nicht ihren eigenen Hund, wo sie veruracht hat, dass er im TH ist, dort wieder rausholen und sagen, es liegt nun öInteresse vor. Dann wäre dies für jeden möglich, einen Welpen ins TH geben und dann rausholen mit dem Hinweis, nun öI zu haben.

Ob dieser Verstoß gegen das LHundG nun zur Unzuverlässigkeit führt muss das Amt prüfen, in der Regel bekommt man nicht zwangsläufig eine Haltungsuntersagung sondern nur auf den Hund bezogen eine Verfügung in der die Wegnahme bestätigt wird. Wenn dies so ist, kann sie einen anderen Hund aus dem Tierschutz nehmen und einen Antrag auf Haltergenehmigung stellen. Es macht zwar keinen Sinn, ist aber so. D.h. die Frederstellrin muss abwarten, wie die Ordnungsverfügung gegen sie aussieht. Evtl. wird nicht die Unzuverlässigkeit festgestellt und sie kann dann Anlagehunde aus dem TS nehmen.

Und bitte für diesen Fred das Landeshundegesetz NRW zitieren, Gesetze aus RLP helfen nur bedingt, evtl. unterscheiden sich die Gesetze in wesentlichen, hier wichtigen Punkten.
 
Sie kann nicht ihren eigenen Hund, wo sie veruracht hat, dass er im TH ist, dort wieder rausholen und sagen, es liegt nun öInteresse vor. Dann wäre dies für jeden möglich, einen Welpen ins TH geben und dann rausholen mit dem Hinweis, nun öI zu haben.

Du meinst "berechtigtes" Interesse, oder? Der Weg übers Tierheim ist sicherlich kein bequemer Weg (immerhin MÜSSEN die den Hund ja nicht mehr an denjenigen vermitteln, es bliebe also bei dieser *Masche* für den Welpenkäufer das Risiko, Verlust zu machen), aber wenn man mit den TH-Mitarbeitern vernünftig redet? Einen Versuch wäre es wert.

in der Regel bekommt man nicht zwangsläufig eine Haltungsuntersagung sondern nur auf den Hund bezogen eine Verfügung in der die Wegnahme bestätigt wird. Wenn dies so ist, kann sie einen anderen Hund aus dem Tierschutz nehmen und einen Antrag auf Haltergenehmigung stellen.

Okay. Aber diese Verfügung gilt nur für sie persönlich. Nicht für ihren Lebensgefährten, ihre Mutter... (ich mach grad Brainstorming :crazy: )

Und bitte für diesen Fred das Landeshundegesetz NRW zitieren, Gesetze aus RLP helfen nur bedingt, evtl. unterscheiden sich die Gesetze in wesentlichen, hier wichtigen Punkten.

Sorry, ich hatte vorher in einem RLP-Thread gelesen und war diesbezüglich tatsächlich etwas wirr :hallo:
 
NP...also es gibt bereits Entscheidungen über die Sache, ob der HUnd der von Person A weggenommen wurde, von Person A auch wieder aus dem TH geholt werden kann. Dies wurde von allen Richtern bisher abgelehnt da dann der Zweck des gesetzes nicht gegeben (ist er auch so nicht :)) wäre und es so umgangen werden kann.
Das gleiche gilt für Leute im Haushalt der Person A, Lebensgefährte etc. Inwieweit dies für Eltern etc. gilt kann ich nicht sagen, aber das TH wird den Hund garantiert nicht (wissentlich) in die Familie vermitteln, die für den TH Aufenthalt des Hundes verantwortlich ist.

Das hängt aber mit Sicherheit auch mit dem Auftreten der Familie bei Amt und TH ab, wie darüber entschieden wird...
 
Seit Ihr Euch sicher, dass das OA zu Recht gehandelt hat? Ich bin mir da garnicht so sicher, denn Bundesrecht bricht Landesrecht. Seht hier mal:


Deshalb unbedingt mit RA Weidemann in Verbindung setzen.

Ich habe, jedenfalls in Berlin, die Erfahrung gemacht das sehr, sehr oft, wissentlich oder durch nicht Wissen, falsche Aussagen gemacht werden.
zB.: Aussage eines Sachbearbeiters des OA, man könne mit einer Blutprobe durch einen Gentest die Rasse feststellen oder auch sehr schön, die Rasse legt der AT fest und man müsse den Hund auf Anweisung des OA dort vorstellen. Muß man nicht, man wird nur per Gerichtsentschluß gezwungen das Tier einem gerichtlichen Rassegutachter vor zustellen, aber dann auch gleich mit der Androhung polizeilich Zwangsvorgeführt zu werden, wenn man dort nicht hingeht.
 
@ Piggy Du zitierst den Wegfall der Strafvorschrift, wenn man einen gef. Hund ohne Erlaubnis gehalten hat. D.h. es kann kein Strafverfahren mehr geben und man kann nicht verurteilt werden, dh aber nicht, dass man den Hund behalten kann, denn das regelt das LHundG NRW. Den Hund darf die Behörde schon wegnehmen, denn die Vorraussetzungen zum Halten des Hundes sind nicht erfüllt.
 
Sie kann nicht ihren eigenen Hund, wo sie veruracht hat, dass er im TH ist, dort wieder rausholen und sagen, es liegt nun öInteresse vor. Dann wäre dies für jeden möglich, einen Welpen ins TH geben und dann rausholen mit dem Hinweis, nun öI zu haben.

Ob dieser Verstoß gegen das LHundG nun zur Unzuverlässigkeit führt muss das Amt prüfen, in der Regel bekommt man nicht zwangsläufig eine Haltungsuntersagung sondern nur auf den Hund bezogen eine Verfügung in der die Wegnahme bestätigt wird. Wenn dies so ist, kann sie einen anderen Hund aus dem Tierschutz nehmen und einen Antrag auf Haltergenehmigung stellen. Es macht zwar keinen Sinn, ist aber so. D.h. die Frederstellrin muss abwarten, wie die Ordnungsverfügung gegen sie aussieht. Evtl. wird nicht die Unzuverlässigkeit festgestellt und sie kann dann Anlagehunde aus dem TS nehmen.
Ja das könnte so durchaus passieren.
In RLP gab es vor nicht allzu langer Zeit den exakt gleichen Fall.
Den illegalen Hund haben sie nicht wieder bekommen, aber ein anderer Kampfi wurde genehmigt.

Und bitte für diesen Fred das Landeshundegesetz NRW zitieren, Gesetze aus RLP helfen nur bedingt, evtl. unterscheiden sich die Gesetze in wesentlichen, hier wichtigen Punkten.
Ja da hast du recht, Asche auf mein Haupt.
Habe das nur für Hovi gemacht, weil sie ja auch aus RLP kommt.
Mein Fehler......
 
NP...also es gibt bereits Entscheidungen über die Sache, ob der HUnd der von Person A weggenommen wurde, von Person A auch wieder aus dem TH geholt werden kann. Dies wurde von allen Richtern bisher abgelehnt da dann der Zweck des gesetzes nicht gegeben (ist er auch so nicht :)) wäre und es so umgangen werden kann.
Das gleiche gilt für Leute im Haushalt der Person A, Lebensgefährte etc. Inwieweit dies für Eltern etc. gilt kann ich nicht sagen, aber das TH wird den Hund garantiert nicht (wissentlich) in die Familie vermitteln, die für den TH Aufenthalt des Hundes verantwortlich ist.
Auch hier schließe ich mich Gina an.
 
hallo zusammen,

die kleine ist jetzt bei mir in BW auf PS, zusammen mit 2 ihrer Brüder ( die auch sichergestellt wurden ). Ich habe Hausquarantäne vom Vet-Amt angeordnet bekommen. Damit habe ich kein Problem. Alle 3 sind zauberhaft und können nun doch noch die Welpenwelt kennenlernen. Sie ist also nicht mehr allein.

Ich schreibe dies nur, damit ihr euch keine Gedanken mehr zu machen braucht.

lg

rosi:hallo:
 
Vielen vielen lieben dank an PitStaff...dass ihr mir so geholfen habt, die kleine aus der quarantäne zu holen, damit sie nun auch endlich ein schönes welpenleben geniessen kann....Danke euch sehr und vor allem dir liebe Rosi...Bist ein Engel...ganz toll auch von euch, keine vorwürfe, sondern helfen und handeln...Schön dass es auch solche sokas besitzer hier im Forum gibt...
Die supiätzenden wichtigtuer hier, die sich genauso hinter bestimmungen verstecken und nur darauf warten, irgendjemand hier blöde vorwürfe zu machen und nur unwichtigen blödsinn von sich geben, sollten doch mal schauen, ob se kein anderes hobby haben, als hier im Forum drauf zu warten, so wo kann ich denn nun bei wem vorwürfe machen und richtig gute tipps geben, nämlich garkeine. Als eigener sokas besitzer sich hinter bestimmungen zu verstecken, schon feierlich...Aber weiterhin viel spass dabei, wer es braucht, bitte...Dank denen die wirklich weiter helfen und nicht erstmal losschiessen....Wünsch denen alles gute...Liebe grüsse an meine engel Rosi und Claudia!!!!
 
hallo zusammen,

die kleine ist jetzt bei mir in BW auf PS, zusammen mit 2 ihrer Brüder ( die auch sichergestellt wurden ). Ich habe Hausquarantäne vom Vet-Amt angeordnet bekommen. Damit habe ich kein Problem. Alle 3 sind zauberhaft und können nun doch noch die Welpenwelt kennenlernen. Sie ist also nicht mehr allein.

Ich schreibe dies nur, damit ihr euch keine Gedanken mehr zu machen braucht.

lg

rosi:hallo:


gibt es bilder der 3? vermittelst du sie jetzt über bw?!
 
Die supiätzenden wichtigtuer hier, die sich genauso hinter bestimmungen verstecken und nur darauf warten, irgendjemand hier blöde vorwürfe zu machen und nur unwichtigen blödsinn von sich geben, sollten doch mal schauen, ob se kein anderes hobby haben, als hier im Forum drauf zu warten, so wo kann ich denn nun bei wem vorwürfe machen und richtig gute tipps geben, nämlich garkeine. Als eigener sokas besitzer sich hinter bestimmungen zu verstecken, schon feierlich...

hier versteckt sich ganz sicher keiner hinter bestimmungen bloss weil man sie verantwortungsvoll einhält. deinem veranwortungsgefuehl hast du es zu verdanken dass "dein" kleiner welpe bereits THluft schnppern durfte. also ich wär an deiner stelle mal ganz leise statt hier mit dreck um dich zu werfen.
 
hier versteckt sich ganz sicher keiner hinter bestimmungen bloss weil man sie verantwortungsvoll einhält. deinem veranwortungsgefuehl hast du es zu verdanken dass "dein" kleiner welpe bereits THluft schnppern durfte. also ich wär an deiner stelle mal ganz leise statt hier mit dreck um dich zu werfen.


das sehe ich genauso! zum glück hat der kleine nochmal glück im unglück gehabt und ist jetzt erstmal gut untergebracht!
 
sowie sie freigegeben sind, werde ich bilder veröffentlichen. dauert noch ein paar tage. die vermittlung darf allerdings erst nach beendigung der quarantäne stattfinden.

jetzt habe ich hier ein kleines terrorkommando. absolut süss. die kleine hat sich beruhigt und tobt fröhlich mit den anderen durch die bude. näheres später. auf jeden fall geht es allen super gut. nur ich habe etwas ringe unter den augen.:lol:

lg

rosi
 
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