Aus der Traum? OA sagt nein!

Ok, danke. Und die befristete Befreiung muss ich bestimmt auch beim OA beantragen, richtig? :/
 
  • 29. April 2024
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Hi Gnotzfotz ... hast du hier schon mal geguckt?
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Richtig :) Mich hat der Mensch vom OA bei uns sogar von alleine auf diese Möglichkeit hingewiesen :)
 
Dann brauch ich mir da wahrscheinlich gar keine grossen Hoffnungen machen... Wenn die sich damit genau soviel Zeit lassen wie mit der Genehmigung...
Als Nachweis reicht mir doch dann bestimmt ein Schreiben der HuSchu, oder?
 
Normalerweise ja, bei uns war das so. Allerdings "wohnt Murphys Gesetz" bestimmt in deinem OA, und alles wird wieder langatmig oder kompliziert. :rolleyes::D
 
so wirds wohl sein...

Kann mir jemand nen guten MK empfehlen, der meinen kleinen nicht so "stört"?
 
Wir hatten die ganze Zeit als wir noch keine Befreiung hatten eine Maulschlaufe,die gibts fast überall zu kaufen oder aber du nimmst ein Halti,das schränkt am wenigsten ein und wird hier in NRW als Beisschutz gehandhabt.Oder willst du einen richtigen Maulkorb???Wenn ja aus Leder??
 
Oh berichte unbedingt wenn der Anwalt was sagt,.... so eine unmöglichkeit ich hasse Ämter... und zwar alle vom OA übers JA und über unser Arbeitsamt ich hasse sie alle... Ok nicht alle aber eben die wo sich so aufführen.Ach ne ich finds echt gut das du so hartnäckig bist. Good Luck Dominic
 
Hm...bei den Haltis hab ich öfter schon gehört, das sie nicht so gut sind, hinsichtlich der Gesundheit...
So ne Maulschlaufe scheint mir da schon eher angebracht. Muss ich mal nach suchen.
Danke! :)
 
He?Nicht so gesund hinsichtlich der Gesundheit,versteh ich nicht.Höchstens wenn du damit arbeiten willst und nicht weisst,wie du damit umzugehen hast.Du würdest das Halti doch nur als Beißschutz benötigen,oder nicht?Aber ich kam mit der Maulschlaufe auch ganz gut zurecht.Und der Preis stimmt auch.Glaub das waren noch unter 10 euro.
Euch weiterhin alles gute!
 
He?Nicht so gesund hinsichtlich der Gesundheit,versteh ich nicht.Höchstens wenn du damit arbeiten willst und nicht weisst,wie du damit umzugehen hast.Du würdest das Halti doch nur als Beißschutz benötigen,oder nicht?Aber ich kam mit der Maulschlaufe auch ganz gut zurecht.Und der Preis stimmt auch.Glaub das waren noch unter 10 euro.
Euch weiterhin alles gute!
das wird sein Bedenken sein: das Halti wird nämlich nur anerkannt, wenn es auch eingehakt ist (nur anziehen reicht da eben nicht).

Dominic, wenn das mit der vorläufigen Befreiung nicht klappen sollte: Leverkusen zB bietet eine "Miniprüfung" an, dann ist er bis zum 15ten Lebensmonat befreit.
Deinem Amt hätte ich schon in den Popo getreten :eg:
 
Muss jetzt nur noch drauf warten, das die sich die Wohnung endlich anschauen, wegen Ausbruchsicherheit...
 
Also ich ganz persönlich finde diese festen Maulschlaufen zum erbrechen. Sorry.
Ich habe schon so oft Hunde gesehen die mit diesen Dinger "zusammengebunden" wurden und nicht hecheln konnten nur um die Pflicht des "Beißschutzes" erfüllt zu haben. Wenn ein HUnd sein Maul nicht aufmachen kann ist es in meinen Augen Quälerei, vor allem wenn der Hund damit längere Zeit gassi gehen soll.
Hat man die Maulschlaufe so weit gestellt, dass Hundi sein Maul aufbekommt, ist es kein Beißschutz mehr. Das die Dinger billig verkauft werden macht es schlimmer, denn lieber geben viele nen Zehner aus als etwas mehr für einen Maulkorb in dem der HUnd hecheln kann. Als Alternative gibt es für mich nur das Halti mit Zugleine und da muss man auch ein gewisses Händchen für haben wenn man es mal benutzen muss. Meist ist es gsD nur Deko.

Ich drücke die Daumen, dass Deine Gemeinde da mal aus den Schuhen kommt. Ist ja ein Hammer, dass es da soooo genau genommen wird und der Hund so lange im Th schmoren muss. Die Prüfung der ausbruchsicheren Haltung hängt ja nicht davon ab, ob überhaupt eine Erlaubnis erteilt wird sondern nur davon, welche Auflagen evtl. zur Haltung erteilt werden müssen, z.B. nicht ohne Leine im Garten laufen lassen etc.

Schade, dass manche Ämter so "übereifrig" sind und andere wiederum total hinterherhinken.

Das LEV eine "Miniprüfung" anbietet ist ja löblich, entbehrt aber meines Wissens nach jeder Grundlage. Eine befristete Befreiung SOLL erteilt werden, wenn der reg. Besuch einer Hundeschule nachgewiesen wird. Da gibt es nix abzulehnen es sei denn der Hund war auffällig etc.
Im Gesetz gibt es die Möglichkeit einen Verhaltenstest zu machen erst ab 15 Monaten, nicht früher.
 
Unabhängig davon: hm fraglich ist auch ob die einen Termin haben, ich habe mich im Dez angemeldet und im Juli den Termin bekommen (hat sich aber gelohnt zu warten) :D :)
 
Mach uns keine Angst pixelstall ....die Maulschlaufen mag ich auch nicht..aber es gibt wirklich leichte billige Ledermaulkörbe zur Not
 
Na ja ich hätte in einer anderen Stadt sicherlich schneller einen Termin bekommen :)

Zum Thema Maulkorb ich habe die besten Erfahrungen mit dem Dingo ( Drahtkorb in *kicher* Cockergröße)) gemacht ( auch ws die Akzeptanz angeht immerhin sitzt der NUR auf dem Nasenrücken auf und schubbert nicht an der Nase oder quetscht die Tasthaare zusammen ) Wenn es einem egal ist was "die Leute" sagen ist das meiner Meinung nach für den Hund das bequemste, einen passenden leichteren Plastikkorb den sie nicht sofort auszieht habe ich nicht gefunden..
 
Mich würd ja interessieren ob der Anwalt so gar nichts gegen solche Machenschaften machen kann......
 
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