Also ich ganz persönlich finde diese festen Maulschlaufen zum erbrechen. Sorry.
Ich habe schon so oft Hunde gesehen die mit diesen Dinger "zusammengebunden" wurden und nicht hecheln konnten nur um die Pflicht des "Beißschutzes" erfüllt zu haben. Wenn ein HUnd sein Maul nicht aufmachen kann ist es in meinen Augen Quälerei, vor allem wenn der Hund damit längere Zeit gassi gehen soll.
Hat man die Maulschlaufe so weit gestellt, dass Hundi sein Maul aufbekommt, ist es kein Beißschutz mehr. Das die Dinger billig verkauft werden macht es schlimmer, denn lieber geben viele nen Zehner aus als etwas mehr für einen Maulkorb in dem der HUnd hecheln kann. Als Alternative gibt es für mich nur das Halti mit Zugleine und da muss man auch ein gewisses Händchen für haben wenn man es mal benutzen muss. Meist ist es gsD nur Deko.
Ich drücke die Daumen, dass Deine Gemeinde da mal aus den Schuhen kommt. Ist ja ein Hammer, dass es da soooo genau genommen wird und der Hund so lange im Th schmoren muss. Die Prüfung der ausbruchsicheren Haltung hängt ja nicht davon ab, ob überhaupt eine Erlaubnis erteilt wird sondern nur davon, welche Auflagen evtl. zur Haltung erteilt werden müssen, z.B. nicht ohne Leine im Garten laufen lassen etc.
Schade, dass manche Ämter so "übereifrig" sind und andere wiederum total hinterherhinken.
Das LEV eine "Miniprüfung" anbietet ist ja löblich, entbehrt aber meines Wissens nach jeder Grundlage. Eine befristete Befreiung SOLL erteilt werden, wenn der reg. Besuch einer Hundeschule nachgewiesen wird. Da gibt es nix abzulehnen es sei denn der Hund war auffällig etc.
Im Gesetz gibt es die Möglichkeit einen Verhaltenstest zu machen erst ab 15 Monaten, nicht früher.