Alte schnurlose Telefone ab 2009 nicht mehr zulässig

Marion

Harry Hirsch™
Mod-Team
20 Jahre Mitglied
Alte schnurlose Telefone ab 2009 nicht mehr zulässig

Hunderttausende Verbraucher dürfen ihr schnurloses Telefon aus den neunziger Jahren ab dem kommenden Jahr nicht mehr benutzen. Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, wurden neu vergeben.

Hamburg - Wer ab 2009 weiterhin mit einem Telefon des Standards CT1+ oder CT2 telefoniert und eine Störung verursacht, muss mit einer Zahlung von rund 1600 Euro rechnen. Die Sprecherin der Bundesnetzagentur bestätigte einen Bericht der ARD-Sendung "Plusminus". Die Frequenzen, auf denen diese Telefone funken, werden künftig für den Mobilfunk genutzt.

Die ab 2009 nicht mehr zulässigen Telefone sind laut Bundesnetzagentur daran zu erkennen, dass sie teils ein "beachtliches Gewicht" haben. Sie heißen Sinus 1 bis 5, haben eine Kennzeichnung wie das Posthorn, ein Z und eine Zulassungsnummer, die mit U oder V endet....



Abgesehen davon, daß ich es mal wieder typisch finde, daß etliche Menschen jetzt ihre voll funktionsfähigen Geräte wegschmeißen dürfen... Ich bin jetzt unsicher...

Ich hab zwar ein älteres Telefon, aber kein "Sinus" sondern ein "Gigaset 2015 plus"

Auf dem Aufkleber unten drunter ist kein Posthorn sondern der Bundesadler, alle Zahlen- und Buchstabenfolgen enden mit einer Zahl (und nicht U oder V), es steht aber "CT/L6" dabei.

Ist das nun dasselbe wie CT 1 oder CT 2?

Verwirrt
 
  • 21. Mai 2024
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