Wolf II
Frauenversteher™
15 Jahre Mitglied
Nach Jahrzehntelangem Streit erhalten die Umweltverbände von heute an erstmals das Recht, bundesweit gegen Projekte wie etwa den Autobahnausbau oder den Bau neuer Bahntrassen zu klagen. Das schon vor Wochen verabschiedete neue Naturschutzgesetz soll das bisherige, 25 Jahre alte, ab heute ersetzen.
Unter anderem wird nun auch das Verbandsklagerecht möglich sein, das es Naturschutzorganisationen erleichtert, gegen Projekte vorzugehen, selbst wenn der Bund daran beteiligt ist.
U.a. wird nun auch festgelegt, dass die Landwirtschaft umweltverträglich sein muss und viele weitere Dinge, wie z.B. das Aufstellen von Strommasten (damit keine Vögel Schaden nehmen).
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte, mit dem neuen Gesetz „ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden“.
Nun ja, eine kritische Anmerkung sei allerdings erlaubt: wer sieht, wie notwendige Entlastungsstraßen, wie z.B. die Umgehung Bad Oeynhausen und viele andere mehr, bereits seit über 20 Jahren verhindert werden ist von der neuen Möglichkeit der Verbandsklage weniger begeistert.
Viel zu oft regiert das St.-Florians-Prinzip, Naturschutzgründe werden vorgeschoben nur um die Entlastungsstraße, Bahntrasse, Kraftwerk, Supermarkt oder was auch immer vor der eigenen Haustüre zu verhindern.
Zu diesen rein egoistischen Motiven kommen nun auch noch die Leute, die aus ideologischen Gründen nicht begreifen können oder wollen, das mit gleichmäßig hohem Tempo auf einer Umgehungsstrecke fahrende Kfz für Anwohner und Umwelt nur einen Bruchteil der Belastung bedeuten als der innerörtliche Dauerstau.
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Wolfs
AK Tierschutz Do.25.04.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts
Besichtigung der Hermannsdorfer Landwerkstätten, Kronsberg, am Sa. 06.04.02, 13:45 Uhr
Unter anderem wird nun auch das Verbandsklagerecht möglich sein, das es Naturschutzorganisationen erleichtert, gegen Projekte vorzugehen, selbst wenn der Bund daran beteiligt ist.
U.a. wird nun auch festgelegt, dass die Landwirtschaft umweltverträglich sein muss und viele weitere Dinge, wie z.B. das Aufstellen von Strommasten (damit keine Vögel Schaden nehmen).
Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte, mit dem neuen Gesetz „ist ein zentrales umweltpolitisches Reformvorhaben der rot-grünen Bundesregierung und ein weiteres Wahlversprechen eingelöst worden“.
Nun ja, eine kritische Anmerkung sei allerdings erlaubt: wer sieht, wie notwendige Entlastungsstraßen, wie z.B. die Umgehung Bad Oeynhausen und viele andere mehr, bereits seit über 20 Jahren verhindert werden ist von der neuen Möglichkeit der Verbandsklage weniger begeistert.
Viel zu oft regiert das St.-Florians-Prinzip, Naturschutzgründe werden vorgeschoben nur um die Entlastungsstraße, Bahntrasse, Kraftwerk, Supermarkt oder was auch immer vor der eigenen Haustüre zu verhindern.
Zu diesen rein egoistischen Motiven kommen nun auch noch die Leute, die aus ideologischen Gründen nicht begreifen können oder wollen, das mit gleichmäßig hohem Tempo auf einer Umgehungsstrecke fahrende Kfz für Anwohner und Umwelt nur einen Bruchteil der Belastung bedeuten als der innerörtliche Dauerstau.
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Wolfs
AK Tierschutz Do.25.04.02, 18:00 Uhr Nds. Landtag Hannover, Raum 1207. Thema: das Schächturteil des Bundesverfassungsgerichts
Besichtigung der Hermannsdorfer Landwerkstätten, Kronsberg, am Sa. 06.04.02, 13:45 Uhr