Ab 5.7. tritt Stufe 3 der LHV in NRW in Kraft

merlin

20 Jahre Mitglied
Ab 5.7. tritt Stufe 3 der LHV in NRW in Kraft

Am 5. Juli tritt Stufe III des Landesgesetzes in Kraft - Große und schwere
Hunde müssen Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet werden.
Die Landeshundeverordnung (LHV) sorgt bei vielen Hundehaltern und
Kommunalverwaltungen für Verunsicherung. Während der Anlein- und
Maulkorbzwang für so genannte Kampfhunde vom Hundehalter schon seit dem 5.
Juli 2000 eingehalten werden muss, gibt es für andere Punkte der LHV
abweichende Fristen.

Kampfhunde, deren Rasse das Steueramt noch nicht kennt, sind
genehmigungspflichtig und müssen bis zum 31. März 2001 angemeldet werden.
Die dritte Stufe greift ab 5. Juli und betrifft Hunde, die ausgewachsen eine
Nackenhöhe von 40 Zentimetern oder ein Gewicht von 20 Kilogramm erreichen;
Halter müssen sie dem Ordnungsamt melden.

Im Siegburger Kreishaus haben bereits einige Besitzer von gefährlichen
Hunden schriftliche Tests abgelegt, in denen sie ihr Wissen über
Hundehaltung unter Beweis stellten. Thomas Wagner, Pressesprecher des
Kreises, rechnet kreisweit mit rund 1 500 Hundebesitzern, die die Tests
absolvieren müssen - und zwar entweder im jeweiligen Rathaus, bei einem
Hundezuchtverein oder eben im Kreishaus.

In den meisten linksrheinischen Kommunen sind die Hunderassen allerdings
noch gar nicht ermittelt. Während in Meckenheim und Rheinbach schon lange
vor dem 5. Juli vergangenen Jahres eine Leinenpflicht in geschlossenen
Ortschaften bestand, war dies in Alfter, Swisttal und Bornheim im Sommer
eine Neuerung. Außer in Meckenheim, wo dies schon länger Pflicht ist, muss
ab 31. März die Rasse des Hundes dem Ordnungsamt genannt werden. "Das wird
wahrscheinlich ein großer Arbeitsaufwand für die Verwaltung", sagt Wolfgang
Stück vom Ordnungsamt Alfter. So müssten auch sämtliche Hundehalter
ausfindig gemacht werden, die bisher ihre Vierbeiner nicht gemeldet haben.

In Alfter beginnt diese Woche eine Hundezählung. Mitarbeiter einer
beauftragten Firma suchen alle Haushalte auf und ermitteln Hundebestand und
Rasse. Dies hat in erster Linie steuerliche Gründe und nichts mit der LHV zu
tun. In Rheinbach und Bornheim wurde die Anmeldepflicht im Amtsblatt
veröffentlicht, außerdem schreiben die beiden Kommunen die Haushalte an, in
denen Hunde gemeldet sind. Peter Feuser, Pressesprecher der Stadt Rheinbach,
setzt darauf, dass die Hundehalter sich dann freiwillig im Ordnungsamt
melden, damit die Rasse verzeichnet werden kann.

Die Stadt Meckenheim organisierte bereits von November 1999 bis Januar 2000
eine Hundezählung. Mitarbeiter einer Firma gingen von Haustür zu Haustür, um
den Hundebestand zu ermitteln. Bei dieser Aktion wurden 162 unangemeldete
Hunde erfasst.

Ein weiteres Problem für die Kommunen ist die Überwachung der Leinen- und
Maulkorbpflicht. Mitarbeiter des Ordnungsamts sollen diese kontrollieren.
Das Personal reicht nicht aus, melden einige Ordnungsämter. Etliche
Hunderassen sind zudem schwer voneinander zu unterscheiden. Wenn es zu einem
Streit zwischen Hundehalter und Ordnungsamtmitarbeiter über die Hunderasse
kommt, entscheidet im Zweifel ein Gutachter, so Kreissprecher Wagner.

Ab spätestens 5. Juli muss der Halter eines Hundes, der größer ist als 40
Zentimeter oder schwerer als 20 Kilogramm, seinem Ordnungsamt Rasse,
Gewicht, Größe und die Nummer eines Mikrochips mitteilen. Um den damit
verbundenen Aufwand besser in den Griff zu bekommen, soll ein EDV-Programm
den Kommunen die Arbeit erleichtern. "Solange dieses Programm nicht zur
Verfügung steht, beschäftigen wir uns noch nicht mit der Thematik", hieß es
bei der Gemeinde Swisttal.

Trotz des Verwaltungsaufwandes und der Kosten, die die LHV mit sich bringt,
ist die Mehrzahl der Kommunen zufrieden mit den Vorgaben aus Düsseldorf. "In
Alfter sind die Probleme nicht groß und die Dunkelziffer gering - aber ich
denke generell, dass die Hunde jetzt besser im Griff zu behalten sind", so
Stück. Während sich die Kommunen also inzwischen intensiv mit der Umsetzung
der LHV beschäftigen, diskutieren die Landtagsfraktionen schon wieder über
eine Nachbesserung.

Der Bonner FDP-Abgeordnete Stefan Grüll hält die Hundeverordnung sogar für
einen "lückenhaften Schnellschuss". Rasselisten würden allenfalls eine
Scheinsicherheit schaffen.

Die Regierungskoalition aus SPD und Grünen strebt gar eine
bundeseinheitliche Regelung an. Möglicherweise werden sich die
Ausführungsbestimmungen dann noch einmal im Detail ändern.

Seit 5. Juli 2000 müssen alle Hunde der Anlagen 1 und 2 angeleint und mit
Maulkorb ausgeführt werden. Ab 31. März 2001 müssen diese Hunde beim
Ordnungsamt angemeldet werden; bei der Anmeldung ist ein Führungszeugnis,
ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis des
Hundehalters vorzulegen.

Ein Sachkundenachweis ist ein schriftlicher Test der beim tierärztlichen
Dienst des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen wird, um das Wissen des
Hundehalters zu überprüfen, das zur Hundehaltung notwendig ist. Alternativ
kann dieser Test in einem Zuchtverein der jeweiligen Rasse durchgeführt
werden.

Besteht der Halter den Test nicht, muss der Hund abgegeben werden. Der
Hundehalter muss außerdem das 18. Lebensjahr vollendet haben. Zudem sind dem
Ordnungsamt Rasse, Gewicht, Größe und die Nummer eines Mikrochips, der den
Vierbeiner kennzeichnet, mitzuteilen.

Ab 5. Juli 2001 müssen auch Hunde mit einer Widerristhöhe von 40 Zentimetern
oder einem Gewicht von 20 Kilogramm angemeldet werden. Hunde der Anlagen 1
und 2 sind zum Beispiel: Pitbull Terrier, Römische und Chinesische
Kampfhunde, Dobermann und Rottweiler.


Es ist unverständlich, dass sich die Kommunen ein gutes halbes Jahr nach
Inkrafttreten der Hundeverordnung noch immer nicht auf eine einheitliche
Regelung verständigt haben. Da kommt die erneute Diskussion im NRW-Landtag
darüber, ob die Verordnung nachgebessert werden muss, zum falschen
Zeitpunkt. Erschwerend kommt hinzu, dass die Bestimmungen in drei Zeitstufen
greifen - das erzeugt Unsicherheit

Quelle:
 
  • 26. April 2024
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