das weiß ich nicht. ich dachte tatsächlich, das ist einheitlich geregelt.
edit: eine stadtpolizei für entlaufene haustiere ?
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die Story mit der Polizei, die wegen des Setters nicht kam, die glaube ich, weil ich es ähnlich erlebt habeund was bewegt die polizei dann dazu, das zu ignorieren ?
Da musst Du schon die Beamtin fragen, die das angeblich zu procten so gesagt hat.Vielleicht ist sie ja ihres Jobs überdrüssig.
Ich für meinen Teil glaube schon lange keine procten-Abenteuerland-Wolkenkuckucksheim-Stories mehr, aber das kann jeder für sich halten, wie er will.
Ein Anruf bei der Polizei war wenig erfreuich, mir wurde doch geraten, den Hund (in Schäferhundgröße) wieder dorthin zurückzubringen, wo ich ihn gefunden hätte und dort frei zu lassen (!!!!!), der würde schon heim finden ...
weil viele Leute garnicht wissen an wen sie sich sonst wenden sollen. Bzw im Tierheim einfach niemand erreichbar ist und es noch nette Menschen gibt die einen Hund nicht auf einer viel befahrenen Strasse wieder laufen lassen, aber nicht die Möglichkeit haben ihn über Stunden zu verwaren.
Und es kommt unglaublich oft vor, dass die Polizei ausrückt, wenn irgendwo ein Hund gefunden/gesichtet wird, auch wenn augenscheinlich keine Gefahr von ihm ausgeht.
übrigens MUSS das die Polzei nicht tun. Denn mit der Begründung das zuviele "menschliche" Fälle in der Schleife sind, sind sie raus. Allerdings gilt ein Hund als Fundsache. Ich kann ihn also einfach in der nächsten Polizeistation abgeben und sie müssen ihn annehmen.
Ein Anruf bei der Polizei war wenig erfreuich, mir wurde doch geraten, den Hund (in Schäferhundgröße) wieder dorthin zurückzubringen, wo ich ihn gefunden hätte und dort frei zu lassen (!!!!!), der würde schon heim finden ...
Hast Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht? Falls nein, warum nicht?
weil viele Leute garnicht wissen an wen sie sich sonst wenden sollen. Bzw im Tierheim einfach niemand erreichbar ist und es noch nette Menschen gibt die einen Hund nicht auf einer viel befahrenen Strasse wieder laufen lassen, aber nicht die Möglichkeit haben ihn über Stunden zu verwaren.
Du redest von einem Fundhund. Darum geht es hier aber nicht, es geht hier um entlaufene Tiere, die sich nicht einfangen lassen. Das ist eine andere Baustelle.
Und es kommt unglaublich oft vor, dass die Polizei ausrückt, wenn irgendwo ein Hund gefunden/gesichtet wird, auch wenn augenscheinlich keine Gefahr von ihm ausgeht.
Das liegt einfach daran, dass in der Praxis von einem Hund eigentlich IMMER eine Gefahr ausgeht, wenn fremde Menschen und/oder der Straßenverkehr ins Spiel kommen. Und deswegen ist es nicht so, dass die Polizei sich alle Zeit der Welt lassen kann, um den Hund einzufangen. Er könnte auf die Straße laufen, er könnte einen Menschen verletzen.... Ob der Hund eingefangen werden kann oder erschossen werden muss, dies zu beurteilen muss man dann schon denjenigen überlassen, die vor Ort sind. Die meisten Polizisten greifen ganz sicher nicht zur Waffe, wenn es nicht unbedingt sein muß. Mag sein, dass es einzelne Polizisten gibt, die gern auf ein Tier schießen, ich habe aber noch keine kennengelernt. Und ich kenne nun wirklich viele.
übrigens MUSS das die Polzei nicht tun. Denn mit der Begründung das zuviele "menschliche" Fälle in der Schleife sind, sind sie raus. Allerdings gilt ein Hund als Fundsache. Ich kann ihn also einfach in der nächsten Polizeistation abgeben und sie müssen ihn annehmen.
Richtig. Aber Du redest schon wieder vom Fundhund.Ein entlaufener Hund, dessen Besitzer möglicherweise sogar selber noch vor Ort ist und ihn nicht eingefangen / gebändigt kriegt, ist KEINE Fundsache. Denn das Finden umfasst sowohl das Auffinden an sich als auch die Inbesitznahme. Aber gerade daran scheitert es bei einem Tier, das sich nicht fangen lässt. Nochmal: Polizeibeamte sind keine Tierfänger.
Das ist dummes Zeug.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann, wenn berechtigt, durchaus eine Disziplinarstrafe und damit verbunden Riesenärger für den Beamten nach sich ziehen..
Was soll das rumreiten auf "Fundhund" oder "entlaufener Hund" ? In der Praxis ist das ja wohl meist das gleiche ....
und wenn der Besitzer direkt daneben steht wird wohl kaum jemand die Polizei zum Einfangen rufen (warum sollten die ihn besser bekommen als der eigenen Besitzer )
Aber es ist natürlich immer viel einfacher, nichts zu tun mit der Begründung "nützt sowieso nix". Und durch die Blume: "Sind ja sowieso alle korrupt".
Das ist dummes Zeug.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann, wenn berechtigt, durchaus eine Disziplinarstrafe und damit verbunden Riesenärger für den Beamten nach sich ziehen..
ja..davon hört man ja ständig.
habe ich nicht, weil es von jemandem innerhalb der Familie, der bei dem Verein arbeitet, nicht gewünscht wurde (um es mal sehr vorsichtig zu formulieren)Ein Anruf bei der Polizei war wenig erfreuich, mir wurde doch geraten, den Hund (in Schäferhundgröße) wieder dorthin zurückzubringen, wo ich ihn gefunden hätte und dort frei zu lassen (!!!!!), der würde schon heim finden ...
Hast Du eine Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht? Falls nein, warum nicht?
das weiß ich nicht. ich dachte tatsächlich, das ist einheitlich geregelt.
edit: eine stadtpolizei für entlaufene haustiere ?
Aber es ist natürlich immer viel einfacher, nichts zu tun mit der Begründung "nützt sowieso nix". Und durch die Blume: "Sind ja sowieso alle korrupt".
Das war das was der Revierleiter mir durch die Blume sagte als ich es auf dem "kleinen Dienstweg" versucht habe...und da ging es um mehr als nur um einen falschen Ratschlag![]()
habe ich nicht, weil es von jemandem innerhalb der Familie, der bei dem Verein arbeitet, nicht gewünscht wurde (um es mal sehr vorsichtig zu formulieren)
weiß ich auch, aber ich rechne mir auch im Falle einer Beschwede bei solchen Dingen keine großen Chancen auf Veränderung aus ...Meine Ausführungen gehen im Übrigen nicht gegen Dich, bitte nicht falsch verstehen.
Aber: wenn man solche Sachen nicht meldet, WIE soll sich dann jemals was ändern?