Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten
Erste Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-bulls“ genannt werden), Mastiff („Boer-bulls“) oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband (
) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Zweite Kategorie: Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (
) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.
Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Diese Hunde benötigen kein Stammbuch.
Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Quelle: