Kennt sich jemand mit der Anhörung im Bußgeldverfahren aus?
Ich lese das so, dass ich den Fragebogen auf jeden Fall zurück schicken muss, auch wenn ich gar keine Angaben machen muss?
Die Angaben zur Person sind korrekt, und zur Sache muss ich ja keine machen. Muss ich ihn tatsächlich trotzdem zurück schicken?
Ich lese das so, dass ich den Fragebogen auf jeden Fall zurück schicken muss, auch wenn ich gar keine Angaben machen muss?
Die Angaben zur Person sind korrekt, und zur Sache muss ich ja keine machen. Muss ich ihn tatsächlich trotzdem zurück schicken?