Wenn der Boden neu ist und einer derart hohen Gebrauchseigenschaft, wie für die Industrie geeignet verkauft wurde, würde ich wegen des Fehlens der zugesicherten Eigenschaft Gewähleistungsrechte geltend machen.
Es kann ja nicht sein, dass man über Jahre damit leben muß, immer sofort einen Putzeimer parat zu haben.
Ob PVC-Boden und Industrie sich eher gegenseitig ausschließen ist, wenn so etwas zugesichert wurde, dann auch egal.