sorry, aber das sind jetzt Spielchenna dann klär mich mal auf
Du kennst doch selbst genug Hunde beider Rassen
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sorry, aber das sind jetzt Spielchenna dann klär mich mal auf
sorry, aber das sind jetzt Spielchen
Du kennst doch selbst genug Hunde beider Rassen
Und genau da bin ich noch nicht überzeugt, dass das wirklich so ist.und dann geht man eben zu zuchtern, die diverse sachen eben nicht so ernst nehmen und dann stehen sie dumm da.
Natürlich kommen automatisch mit der Zeit Zweifel auf, wenn VDH Minis von Ämtern als Standards deklariert werden können. Ob es tatsächlich keine Minis sind, ist dabei uninteressant.
Und genau da bin ich noch nicht überzeugt, dass das wirklich so ist.
Ja, wenn man den Hund irgendwo her hat, ohne ordentliche Papiere, steht man dumm da.
Das dürfte in NRW jetzt aber keine große Überraschung mehr sein.
Aber procten geht in seinem Beitrag Nr. 156 ja davon aus, dass es jetzt auch den VDH-Minis 'an den Kragen' geht, obwohl es anderslautende Anweisungen gibt.
Und da wissen wir nicht, ob das wirklich so ist, solange man nicht weiß, ob der Hund aus dem von ihm aufgeführten Urteil ein VDH-Mini ist oder nicht... wenn dem nämlich nicht so ist, werden hier etwas übertrieben die Pferde scheu gemacht meiner Meinung nach.
glaubst du ernsthaft bei einem VDH-Züchter mit Hunden um die 40cm sind die Hunde billiger, als bei einem VDH-Züchter mit Hunden unter 35,5cm?und halter sollen mal bisschen tiefer in die tasche greifen und zu einen ordentlichen züchter gehen, dann klappts auch beim oa
Das ist alles unbestritten.Wie ich hier bereits schrieb und es auch die Wahrheit ist, wurde vor einiger Zeit von dem zuständigen Behörden noch die Auskunft erteilt, man sollte sich einen Mini mit VDH Papieren kaufen, um im Zweifelsfall die Rasse nachweisen zu können.
glaubst du ernsthaft bei einem VDH-Züchter mit Hunden um die 40cm sind die Hunde billiger, als bei einem VDH-Züchter mit Hunden unter 35,5cm?
Du kannst aber auch aus zwei 35,5 cm-Hunden Nachkommen kriegen, die sehr viel größer werdendas er mit 40cm hunden züchtet
Wie ich hier bereits schrieb und es auch die Wahrheit ist, wurde vor einiger Zeit von dem zuständigen Behörden noch die Auskunft erteilt, man sollte sich einen Mini mit VDH Papieren kaufen, um im Zweifelsfall die Rasse nachweisen zu können.
Wenn man keine Papiere hätte, so wurde einem die Auskunft erteilt, und der Hund über 40 -42 cm wachsen würde, müsste man das Veterinäramt mit einem Gutachten beauftragen und der würde dann entscheiden, was dann für die Behörde verbindlich wäre.
Diese Auskunft haben Halter Jahre lang erhalten und sich daran orientiert etc.
Genauso wie ich damals darauf vertraut habe, dass Übergrößen die Ausnahme sind und im Ernstfall die Rasse mit den Papieren sozusagen erklärt werden kann, haben das auch andere gedacht und glauben es weiterhin, da die Vorgehensweisen von Amt zu Amt extrem unterschiedlich sind.
Wenn sich jemand ohne jeden Nachweis einen Welpen im Ausland auf dem Markt holt, sehe ich das Argument ein, aber nicht bei VDH Minis, denn dan hätte das Amt nicht Jahre lang genau das Gegenteil von dem erklären dürfen, was es jetzt macht.
Du kannst aber auch aus zwei 35,5 cm-Hunden Nachkommen kriegen, die sehr viel größer werden
Das ist alles unbestritten.
Aber ich verstehe immer noch nicht, wie du darauf kommst, dass das bei zu großen VDH-Minis jetzt anders gehandhabt wird.
Es ist doch immer noch nicht bekannt, ob der Mini aus dem Urteil ein VDH-Hund war oder nicht?
Oder hab ich was überlesen?
Die bekommen im Vdh ja auch keinen Wurf genehmigt zusammen Jetzt sowieso ausgeschlossen mit Addition der Widerristhöhe von einer Verpaarung, aber das war auch vorher schon schwierig.richtig, aber bei zwei 40 cm eltern tiere kann ich damit von vorn herein damit rechen und in nrw schon mal mich auf ärger vorbereiten
aber auch da wissen wir ja bisher noch nicht, ob das Amt mit der Mäkelei auch durchkommt?Ob der Hund aus dem Urteil ein VDH-Hund ist, wissen wir tatsächlich nicht. Aber an dem VDH-Mini der TE und dessen Ahnentafel mäkelt das Amt ja auch rum.
Die bekommen im Vdh ja auch keinen Wurf genehmigt zusammen Jetzt sowieso ausgeschlossen mit Addition der Widerristhöhe von einer Verpaarung, aber das war auch vorher schon schwierig.
Nein, wissen wir noch nicht.aber auch da wissen wir ja bisher noch nicht, ob das Amt mit der Mäkelei auch durchkommt?
oder hab ich jetzt was überlesen?
Im Allgemeinen liest sich aus der Akte heraus, dass es sich in unserem Fall um einen Präzedenzfall handeln soll. Denn die Papiere sind laut Amtstierarzt einwandfrei. Die Frage die der Amtstierarzt jedoch aufgeworfen hat, und worum es nun wahrscheinlich geht ist, ob man die Rasse eines Hundes anhand seiner Papiere oder anhand seines Äußeren bestimmt.
sorry wie und in welcher form hat man hundehalter informiert?
Wenn man vor dem Kauf beim Amt anruft, so wie ich es getan habe und nachfragt und einem die besagten Auskünfte erteilt werden, ist das wohl eine Information der Behörde an mich als zukünftigen Halter gewesen, auf den ich vertrauen dürfte, oder etwa nicht?
Wenn man auf der Staße kontrolliert wird und nach den VDH Papieren gefragt wird und nach dem Vorzeigen der Papiere in Frieden weiter gehen darf, weil einem erklärt wird, dass dadurch alles in Ordnung ist, stellt das doch wohl auch eine aussagekräftige Information der Behörde dar.
Übrigens bin ich im Besitz einer Halterkarte, die meinen Mini als 40/20 er Hund bescheinigt, wie ich bereits erwähnte. Was sonst, als das Papiere ein Nachweis sind, kann ich als Halter glauben, wenn mir ein Mini bescheinigt wird, ohne sich etwas anderes als die Papiere angeschaut zu haben? Meinst Du vielleicht, dass denen in dem Moment nur nicht aufgefallen ist, dass Minis nicht größer als 35,5 cm sein sollen?
Aber unabhängig dieser persönlichen Erfahrungen habe ich als Mini-Halter im Laufe der 9 Jahre mit vielen anderen Haltern Erfahrungen in Mini-Bulli-Foren ausgetauscht und kann Dir versichern, dass alle Mini-Halter bundesweit (außer in Bayern) gleiche Erfahrungen hatten und Informationen erhalten haben und in vielen Orten auch weiterhin erhalten, auch in NRW. Allein Bayern hat damals schon ab 38,5 cm die Grenze gezogen.
Übrigens entspricht dieses Vorgehen, Papiere als Nachweis zu akzeptieren, auch zu 100 Prozent der Landeshundeverordnung NRW und den weiterführenden Anweisungen des Ministeriums. Dort heißt es nämlich, dass die Ordnungsbehörde zuständig ist und auch berechtigt ist, die Rasse festzustellen und das an Nachweisen, die der Halter vorlegt und erst bei fehlenden Nachweisen Zweifel erheben sollen, aber dann der Amtstierarzt zur Aufklärung heranzuziehen ist, weil der Amtstierarzt die fachliche Qualifikation besitzt den Phänotyp zu bestimmen.
In den Erläuterungen des Ministeriums zur Anwendung des Gesetzes wird des Weiteren erläutert, was alles als Nachweis der Rasse gelten kann und ist in dem Zusammenhang sogar wird sogar der Impfausweis aufgeführt und zwar wird erklärt, dass wenn im Impfausweis die Rasse festgehalten ist, dies auch als Nachweis gelten kann. Die Anweisungen des Ministeriums kann man bei Bedarf im Internet nachlesen.
Ich möchte in dem Zusammenhang darauf hinweisen, dass wenn Impfausweise die Rasse nachweisen können, dies wohl bei VDH Papiere Erst recht der Fall ist und die Behörden auch so vorgegangen sind, oder ist es glaubhaft, dass wenn sogar ein duseliger Impfausweis/ Heimtierausweis als aussagekräftig beurteilt wurde, Zuchtpapiere nicht glaubhaft sein sollen.
Und wie ich schon schrieb, gibt aus dem Jahr 2003 eine Anweisung des Ministeriums, VDH -Papiere als Nachweis zu akzeptieren. Diese Info habe ich persönlich von einem Amtsveterinär aus NRW erhalten.
Es gibt von Ende 2015 eine weitere Anweisung des Ministeriums, VDH-Papiere des DCBT nicht ungeprüft als Nachweis hinzunehmen, sondern auf ihre Richtigkeit zu zu überprüfen, weil es bei diesen Papieren zu Fälschungen gekommen wäre. Dieses Schreiben habe ich selber als Fotodatei gesehen.
Ich kann Dir auch sicher sagen, dass es bis März 2016 keine anderslautende Anweisung des Ministeriums an die Behörden gab, als VDH Papiere als Nachweis generell zu akzeptieren. Diese Auskunft habe ich persönlich von einem Amtstierarzt erhalten. Dieser Amtstierarzt sagte mir persönlich auch, dass er sich auch nicht erklären könne, wieso einige Amtstierärzte anders vorgehen würden, weil es hierzu eben eine klare Anweisung des Ministeriums gäbe. Diese Auskünfte habe ich wie gesagt ca. Februar 2016 erhalten. Wie man sich vorstellen kann, war es nicht der Amtstierarzt aus Düsseldorf
Warum ich das alles schreibe? Weil ich dem Eindruck entgegen treten will, der hier teilweise entsteht, dass der Nachweis durch VDH Papiere eine einseitige Auslegung der Halter und ihrer Züchter wäre, die von den Behörden nie geteilt wurde und für die man jetzt selbstverschuldet die Quittungen bekommt.