mein Sohn weiß seit frühester Kindheit, was wie verfügt bzw. gewünscht ist - bis er volljährig war, gab es auch eine notarielle Verfügung mit einem Betreuungswunsch fürs Jugendamt.
mit seiner Volljährigkeit hat er von mir Betreuungsvollmacht erhalten und wurde auch derjenige, der meine Patientenverfügung umsetzen soll, wenn ich es selber nicht mehr können sollte
die wenigen Sachen, die ich aus früheren Jahren noch besitze (Tagebücher etc,) hatte ich als er etwa vier Jahre alt war, einem guten Freund in einem verschnürrten Karton zur Aufbewahrung gegeben bis der Einzeller zwanzig sei.
Um seinen zwanzigsten Geburtstag hat er das Thema von sich aus angeschnitten und gemeint, er wolle den Karton jetzt nicht, ich sei ja noch da - da hab ich gelacht und nur gemeint "das war für den Fall meines Todes, nu hab ich den Karton selber wieder geholt und er liegt nun hier bis ich eines Tages nicht mehr da bin"