els. Bei der Obduktion wurden 30 Schrotkugeln festgestellt.
Zum Kotzen, diese A_rschlöcher ...
noch VIEL mehr zum kotzen sind die urteile.
im hier verlinkten artikel des nabu ist zu lesen, daß für so einen abschuss
bis zu 5 JAHRE HAFT und 50.000 EURO fällig sein können.
schöpft das jemand aus???? nein. schrecken die urteile also ab?? NEIN.
und das ist falsch. denn die urteile werden in unserem namen ausgesprochen.
von richtern etc, die selbst zT jäger sind.
beispiele
70 tagessätze a 50 .- = 3500.-
plus entzug jagdschein.
ansonsten wurde das verfahren eingestellt, da der wolfstöter ein alter mann mit angeschlagener gesundheit.
zum abknallen hat die gesundheit aber noch gereicht.
erst danach musste er scheinbar bett u wohnung hüten.
(ich liste hier jetzt nicht alle artikel des falles auf).
ganz besonders auf der zunge zergehen lassen muss man sich dies (ich schreibs in meinen worten, aber angelehnt an die quelle)
"der 1.schuss riss dem jungen gesunden wolf eine halbe vorderpfote weg (das hätte ausheilen können).
dann knallte man ihm nen teil des rückenmarkes weg.
dann wollte man ihn, gut wie man ist, vom leid (das man ihm selbst zugefügt hat) "erlösen" und schoss ihm s halbe maul weg.
3 std später, bei jagdende, lebte der zerschossene kadaver immer noch und wurde , wie heisst es so schön "erlöst".
strafe: einer kriegte gar nix, der war oder ist leider krank. krank nach der ballerei, wohlgemerkt. seltsam, daß die alle nach dem jagen krank werden. ist ja nicht sehr gesund, dieses hobby.
der andere 50 sätze a 20.- = 1000.-
und KEIN jagdscheinentzug.
die gesetze hätten wir. bei jägern, tierquälern, hoardern.
die sind aber das papier nicht wert,auf dem sie geschrieben sind !!!