Es steht doch z.B. im verlinkten Artikel, dass das Präsidium den Vorfall nicht gemeldet hat.
Es hätte ihr ja ohne Weiteres freigestanden, Anzeige zu erstatten. Bei einer anderen Dienststelle, bei der Staatsanwaltschaft direkt oder durch einen Anwalt, wenn sie sich alleine nicht traute. Die Polizei MUSS dann ermitteln.
Der Satz liest sich für mich so, als hätte die Polizei halt nicht "von Amts wegen" ein Verfahren gegen den Beamten eingeleitet, vielleicht weil man, nach der Aktion,
alles (also z.B. auch den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) fallen lassen wollte?
Da finde ich es jetzt nicht so sonderlich abwegig, dass man auf den Gedanken kommen kann, dass die ganze Sache ohne "Medienrummel" ggf. unter den Teppich gekehrt worden wäre - bzw. dies sehr intensiv versucht worden wäre.
Das läge dann aber auch am Opfer, welches keine Anzeige erstattet.
Wenn eine solche vorliegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch!
Und wäre es dann nicht auch möglich gewesen, dass die Staatsanwaltschaft ohne "Medienrummel" das Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt hätte?
Möglich wäre eine Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse eher nicht. Wenn ein Polizist im Dienst jemanden in Ausübung seines Berufes schlägt, geht das die Allgemeinheit immer etwas an.
Denkbar wäre eventuell eine Einstellung nach § 153a StPO (
), hier wird das bestehende öffentliche Interesse durch eine "Gegenleistung" (z.B Schadenseratzleistungen) des Beschuldigten beseitigt. Das ist übrigens immer noch denkbar. Da hilft dann auch kein Presserummel. Es ist aber bei der Sachlage eher unwahrscheinlich und wäre das auch ohne Medien, denn die Verletzungen waren ja nicht ohne, ebenso der Tathergang.
Aber hätte man vielleicht so versuchen können, ein Zurückziehen der Anzeige durch die Betroffene zu erwirken?
Nein, das hätte man nicht. Bzw. es hätte nichts gebracht. Die Körperverletzung im Amt ist KEIN Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt, wenn das Verfahren läuft, dann läuft es. Das Opfer hat nicht mehr die Möglichkeit es "aufzuhalten", indem es die Anzeige zurückzieht.
Oder sie eben als unglaubwürdig hinzustellen? Im Sinne von "das Wort einer Drogenkonsumentin gegen das Wort mehrerer Beamter"? So dass eben ihre Darstellung der Vorgänge letztendlich weniger Gewicht hätte?
Das natürlich. Aber ... im konkreten Fall nützt das doch nix? Es gibt ja nicht die eine Version im Sinne von "die Polizisten haben mich grundlos mitgenommen, gefesselt und einer hat mich geschlagen" und die andere Version "die Frau hat randaliert, alle beschimpft und geschlagen, hat sich losgerissen und wollte auf mich los, da hab ich einmal zugeschlagen", wo man vielleicht sagen könnte, okaaaay wir glauben dem Polizisten, weil er so viel glaubwürdiger ist.
Hier gibt doch nur die eine Version, die (den Tatsachen nach) nur in Kleinigkeiten abweicht und halt rechtlich unterschiedlich bewertet wird. Auf die Glaubwürdigkeit der Personen kommt es daher nicht vordergründig an.
Und was heißt hier: "gegen das Wort mehrer Beamten"? Das tönt schon wieder so nach "eine Krähe hackt der anderen...", aber das ist doch hier überhaupt nicht der Fall?! Wenn die anderen Polizisten diesen einen hätten decken wollen, dann hätte man doch doch einfach gesagt, sie wurde ruhiger, wir haben losgelassen und dann ist sie auf den Erstbesten los und er hat sich gewehrt? Aber das ist hier ja nicht passiert, einer der anwesenden Polizisten hat ja sogar einen Vermerk über das Geschehen geschrieben.