Polizist will mein Welpe wegnehmen

TriK

Hallo ich bin neu hier und komme gleich zur Sache. Komme aus Baden Württemberg

Ich habe mir einen Bully ( Weibchen) Welpe gekauft und die ist grade mal 10 Wochen Alt. Ich ging mit Sie und 2 freunde Spazieren. Plötzlich Bemerkte ich ein Polizei wagen der mich verfolgte. 3 Minuten Später kam ein weiterer Polizei Streifen Wagen vor mir. Sie versperrten uns den weg vor uns und hinter uns. Ich fragte was das soll? Die antworteten normale Personen Kontrolle! Die Polizisten haben nur mich Kontrolliert und meine Freunde Standen einfach neben mir ohne Kontrolliert zu werden, dass war schon komisch das sie nur meinen Ausweis wollten.
Der Polizist sagte zu mir sie haben da einen schönen Hund das ist doch ein Stafford. Das ist doch eindeutig ein Kampfhund sagte er. Ich sagte nein das ist ein Bully und kein Stafford und er sagte wieder nein das ist ein Stafford kein bully. Ich antwortete wieder nein im Pass steht das es ein Bully ist. Er sagte nein das ist bestimmt ein Reinrassiger Stafford! Ich kann auch zum Tierarzt sagen das es ein Boxer mischling oder so ist. Er regte mich auf ich blieb cool. Dann fragte er woher ich den gekauft habe. Ich antwortete in Köln. Dann fragte er von einem Züchter? Ich sagte ja natürlich. Dann fragte er ob es ein Junge oder Weibchen ist. Ich sagte Weibchen. Er fragte mich auf welchen Namen er Sie hört ich sagte dann den namen des hundes. Angemeldet ist sie hab ich gesagt und er sagte wieder das ist ein Reinrassiger stafford und kein Bully ich schicken ihnen die Ortsbehörde nach hause um zu Kontrollieren ob das ein Am Staff ist. Wenn das ein Staff ist wird er ihnen weggenommen sagte er zu mir :(. Er will mir eindeutig meinen Hund wegnehmen.

Jetzt seit Ihr dran könnt ihr mir bitte weiter helfen ich verzweifel und weiß nicht was ich tuhen soll? Darf er das überhaupt mir solche fragen zu stellen oder ist das eher Privat? Darf er mir sie wegnehmen?
 
  • 26. April 2024
  • #Anzeige
Hi TriK ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 31 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Dein Thema ist leider automatisch in die Moderationsfreigabe geraten und musste daher manuell freigeschaltet werden. Daher ist es erst jetzt für alle Mitglieder sichtbar.
 
Hallo.

Wenn du mal die Landeshundeverordnung von Baden Württemberg durchliest dann steht da der Satz:

  • Die Haltung von Kampfhunden der Kategorie 1 oder 2 bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde (gilt nur für Hunde ab dem 6. Lebensmonat).
Da dein Hund ja erst 10 Wochen alt ist sehe ich da jetzt nicht das Problem.

Was für ein Bully?
Französische Bulldogge
Bullterrier
American Bulldog

Woher kommt der Hund? Von einem ordentlichen Züchter? Hat er Papiere?
Oder von irgendwelchen Hinterhofvermehrer?

Hast du mal ein Foto?
 
Hier sind 2 fotos stammbaum hat sie nicht
 

Anhänge

You must be registered for see attachments list
Juhuuuu American Bully :freudentanz:

der pöse Bulle aber auch :standov:
 
Ich glaube nicht das man dich helfen kann, ausser du ziehst in ein bundesland wo man solche hunden halten darf, sei lieb zu dein hund, bald sitzt er wegen dir ins tierheim.
 
Ich sag nichts weiter...aber sorry helfen können wir dir hier nicht, wie auch? Der Hund hat keine Papiere und sieht wirklich aus wie ein Staff...schade um den armen Hund :(
 
Ja was fuck?

Du hast nen krassen blueline Americn Bully bei nem shice Vermehrer gekauft.
Das ist leider Gottes in D nicht strafbar.

Du hast hiermit einen Listenhund..Herzlichen Glückwunsch....geh mal schön mit 6 Monaten zum ersten Wesenstest..mit 12 Monaten zum Zweiten.

Obs n Staff ist oder n Bully spielt doch gar keine Rolle.
Der Kauf ist in BW nicht verboten.

Er sollte halt Ordnungsgemäß angemeldet sein..und wie gesagt..ab dem 6. Monat wirds dann erst spaßig.
 
Ja was fuck?

Du hast nen krassen blueline Americn Bully bei nem shice Vermehrer gekauft.
Das ist leider Gottes in D nicht strafbar.

Du hast hiermit einen Listenhund..Herzlichen Glückwunsch....geh mal schön mit 6 Monaten zum ersten Wesenstest..mit 12 Monaten zum Zweiten.

Obs n Staff ist oder n Bully spielt doch gar keine Rolle.
Der Kauf ist in BW nicht verboten.

Er sollte halt Ordnungsgemäß angemeldet sein..und wie gesagt..ab dem 6. Monat wirds dann erst spaßig.
vielen dank für deine Antwort also wenn ich ein wesentest mache darf ich den auch behalten?
 
Das ist ein Staff-Mix, die Rasse "American Bully" ist nicht anerkannt und diese Hunde gelten als Mischlinge, die nach dem Phänotyp (also nach dem Aussehen) begutachtet werden. Der Hund sieht definitiv wie ein Staffmix aus, also ist er auch einer nach Gesetzesdefinition.

Der Verkäufer des Welpen hat sich im Übrigen auch strafbar gemacht, in NRW (Köln) dürfen solche Hunde weder gezüchtet noch gehandelt werden, also auch nicht verkauft, verschenkt oder sonstwie privat abgegeben werden. Auch in NRW würde ein Hund mit diesem Aussehen von Amts wegen eingezogen werden und im Tierheim landen, wenn er von Privat gekauft wäre.

Zieh nach Niedersachsen, dann kannst Du den Kleinen behalten ohne irgendwelche Auflagen.

Gruß
tessa
 
Juchuh...n blauer Krüppel mit jetzt schon krummen Füß'.
Neee... da ist echt nimmer zu helfen.
 
Eigentlich sollte ich gar nicht mehr antworten..weil bei dem Wort Bulle sinkt dann gleich wieder das Niveau.

Aber ich habe heute meinen äußerst Karma lastigen Tag.

Ja du musst zum Wesenstest.
Du hast doch wissentlich einen Listenhund gekauft.
Da sollte man sich vorher vielleicht mit der Gesetzgebung auseinander setzen.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Polizist will mein Welpe wegnehmen“ in der Kategorie „Pit Bull, Staff & andere Kampfschmuser“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Pennylane
Für Nicht-Listenhunde gilt meines Wissens nach (soweit nicht anderes ausgeschildert) entweder Leine oder Maulkorb an Orten wie Parks, in der Fußgängerzone weiß ich es nicht. Für Listenhunde beides gleichzeitig. Das mit der Gasexplosion habe ich auch gehört, dass ihr der Zutritt zu einer...
Antworten
7
Aufrufe
953
Roli2190
Roli2190
S
Stimmt, nach einem wirklichen Angriff liest sich das nicht. Traurig für den Hund.
Antworten
7
Aufrufe
828
snowflake
S
Stinkstiefelchen
Einfach nur schlimm. Immer wieder. Fassungslos. Hoffentlich geht es der Frau bald besser und sie kann das Geschehen verarbeiten.
Antworten
14
Aufrufe
2K
marismeña
marismeña
guglhupf
Antworten
6
Aufrufe
1K
snowflake
S
guglhupf
... ich frage mich momentan nur : wie kann ein POLIZIST sich von einem Hund angegegriffen und/oder bedroht fühlen, den er aus 25 Metern Entfernung erschiesst ? ... ZITAT : ... Ein Polizeisprecher sagte am Freitag, dass nun doch gegen den Polizisten ermittelt wird, der den tödlichen Schuss aus...
Antworten
39
Aufrufe
4K
sockenbaer
S
Zurück
Oben Unten