ist es denn nicht schon irgendwie vorsätzlich den hund immer weiter zu reichen ( unter den voraussetzungen) und die sg einzubehalten?
Evtl. ein bedingter Vorsatz (billigendes Inkaufnehmen) von Körperverletzung. Aber den Vorsatz in puncto Bereicherung, da wird´s schwierig mit dem Nachweis.
Wobei das Aggressionspotenzial ja auch nicht komplett verheimlicht wurde, Orissa wusste, dass der Hund bereits geschnappt hat, die andere Familie wusste, dass er gebissen hat.
Da er beim ersten Mal keine schlimmen Verletzungen verursacht hat, könnte man das auch als Schnappen verkaufen (wird von einigen, wenn es in Zeitungsartikeln um beissende Hunde geht ja regelmäßig so gemacht) und ob vor Gericht zwischen Beissen und Beissen und Festhalten so ein Unterschied gemacht wird?
was meinst du denn damit? ich dachte beim vorbesitzer von der te hätte er sich auch verbissen? oder meinst du bei der te?