So, ich hab nochmal ganz genau im Mietrechtslexikon nachgelesen: Der Vermieter kann die Haltung von SoKas verbieten, auch wenn ansonsten Hundehaltung gestattet ist. Zur Klärung der Frage, welche Rassen SoKas sind, soll die LHV zu Rate gezogen werden.
Bestimmte Rassen dürfen nur verboten werden, wenn eine Frage der Verhältnismäßigkeit daran hängt, beispielsweise wenn es um die Haltung eines Bernhardiners auf 20m² oder um mehrere Tiere geht.
Toubab, Du bist süß! Vermieter möchten mitunter vieles, wozu sie dennoch kein Recht haben. Klar, die Wohnungen/Häuser sind ihr Eigentum, aber wenn man sein Eigentum anderen vermietet, muss man sich auch an allgemeingültige Regeln halten. Ein Vermieter darf ja auch nicht einfach ohne Erlaubnis der Mieter die Mietsache betreten. Bestimmte Rassen kategorisch auszuschließen, sagen wir mal, Du magst keine Pekinesen und auch keine Hovawarts und verbietest nun den entsprechend anfragenden Mietern die Haltung ebendieser, während Du anderen Mietern die Haltung gleichgroßer Hunde wie der genannten erlaubst, ist Schikane. Und die ist wiederum nicht statthaft.