Kampfhund ohne Papiere was nun???

Mietrecht: Kommt drauf an, was im Mietvertrag steht. Mietrecht ist Zivilrecht.

Pfalz: Hund hat Leinen- und Maulkorbzwang, auch Besucherhunde.
 
  • 2. Juni 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bei mir steht kleiner Hund erlaubt.( d.h.bis kniehöhe z.b.Cocker Spaniel)Mein Cocker Spaniel war etwas schwierig(wegen Tumors eingeschläfert) und da ich oft im Tierheim mit diesen Mixen laufe bin ich am überlegen einem kleineren Mix ein Heim zu geben.Nur möchte ich nicht aus Dummheit und Unwissenheit einen Hund wieder zurückgeben müssen!
 
Wenn Du beabsichtigst, einen SoKa-Mix aufzunehmen, würde ich mir das Einverständnis vom Vermieter schriftlich geben lassen. Die meisten Tierheime verlangen diese Vermieterbestätigung ohnehin.
 
Hovi, wenn im Mietvertrag steht, dass ein Hund bis Kniehöhe erlaubt ist, wozu dann nochmal ne Erlaubnis schriftlich erbitten? Wir haben im Saarland eine Mischlingsverordnung. heißt, SoKa + Nicht-Listi = normaler Hund.
Und an SoKa stehen hier ohnehin nur 3 auf der Liste: Pitbull, Amstaff und Staffbull. Letzterer kann eigentlich nur ein Versehen sein. Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen für diese Liste noch nie einen Staffbull zu Gesicht bekommen haben.
 
Hovi, wenn im Mietvertrag steht, dass ein Hund bis Kniehöhe erlaubt ist, wozu dann nochmal ne Erlaubnis schriftlich erbitten? Wir haben im Saarland eine Mischlingsverordnung. heißt, SoKa + Nicht-Listi = normaler Hund.
Und an SoKa stehen hier ohnehin nur 3 auf der Liste: Pitbull, Amstaff und Staffbull. Letzterer kann eigentlich nur ein Versehen sein. Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen für diese Liste noch nie einen Staffbull zu Gesicht bekommen haben.

Weil es Urteile gibt, die dem Vermieter das Recht geben "Kampfhunde" zu verbieten - völlig losgelöst von irgendwelchen Rasselisten. Will man also einen Bollerkopp halten, so sollte man sich explizit die Erlaubnis für Rasse XY in den Mietvertrag schreiben lassen.

Übrigens Niedersachsen hat gar keine Rasselisten, wohl aber Gemeinden, wo Kampfhundesteuer gezahlt werden muss.
 
Laut Mietrechtslexikon gelten aber die Rasselisten der jeweiligen Bundesländer!?! Die Urteile, die ich jetzt dazu ergoogelt habe, beziehen sich auch immer auf die jeweiligen LHV.
So ganz losgelöst von den Listen kann das ja eigentlich auch gar nicht sein, sonst könnte sich jeder Vermieter seine ganz persönliche Rasseliste basteln und beispielsweise der einen Partei die Haltung eines Mini-Yorkie verbieten, weil der Vermieter die vielleicht nicht leiden kann und somit als Kampfhund einstuft6 udn andererseits einer anderen Partei die Haltung eines Bernhardiners erlauben, weil er als Kind den Joseph in "Heidi" so gerne mochte...
Die einzelnen Gemeindeverordnungen und ihre Steuerregelungen sind ja nochmal ein anderes Kapitel. Und manchmal machen auch Gemeinden Dinge, die nicht so ganz rechtlich hieb- und stichfest sind.
 
Vom Prinzip her kann sich der Vermieter und/oder der Richter auf das Bundesweite Importverbot der "Kampfhunde" beziehen - völlig losgelöst von allen Listen, die sich die Bundesländer ausdenken.
 
ist es nicht so das der vermieter sehr wohl das recht hat bestimmte rassen nicht zu dulden, egal ob sie auf eine liste stehen oder nicht, wenn ich vermieter wäre möchte ich das wohl noch bestimmen können.
 
So, ich hab nochmal ganz genau im Mietrechtslexikon nachgelesen: Der Vermieter kann die Haltung von SoKas verbieten, auch wenn ansonsten Hundehaltung gestattet ist. Zur Klärung der Frage, welche Rassen SoKas sind, soll die LHV zu Rate gezogen werden.
Bestimmte Rassen dürfen nur verboten werden, wenn eine Frage der Verhältnismäßigkeit daran hängt, beispielsweise wenn es um die Haltung eines Bernhardiners auf 20m² oder um mehrere Tiere geht.
Toubab, Du bist süß! Vermieter möchten mitunter vieles, wozu sie dennoch kein Recht haben. Klar, die Wohnungen/Häuser sind ihr Eigentum, aber wenn man sein Eigentum anderen vermietet, muss man sich auch an allgemeingültige Regeln halten. Ein Vermieter darf ja auch nicht einfach ohne Erlaubnis der Mieter die Mietsache betreten. Bestimmte Rassen kategorisch auszuschließen, sagen wir mal, Du magst keine Pekinesen und auch keine Hovawarts und verbietest nun den entsprechend anfragenden Mietern die Haltung ebendieser, während Du anderen Mietern die Haltung gleichgroßer Hunde wie der genannten erlaubst, ist Schikane. Und die ist wiederum nicht statthaft.
 
Vom Prinzip her kann sich der Vermieter und/oder der Richter auf das Bundesweite Importverbot der "Kampfhunde" beziehen - völlig losgelöst von allen Listen, die sich die Bundesländer ausdenken.
Coony, das verstehe ich nicht. Was hat denn das Importverbot damit zu tun?
 
Das Importverbot ist -wie das Mietrecht- Bundesrecht. Und es betrifft 4 Rassen: Bullterrier, Pitbull, Amstaff und Staffbull. Es wird keinem Vermieter Probleme bereiten, einen Richter davon zu überzeugen, dass das Kampfhunde sind, egal, was auf den Länderlisten steht.
 
Äh, ja, ich denke, Du willst darauf hinaus, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, wenn ein Widerspruch vorliegt. Aber Mietrecht und Importverbot sind zwei unterschiedliche Gesetze!
Das Mietrecht gestattet dem Vermieter das Verbot von Kampfhunden und verweist zur Klärung der Frage, was ein Kampfhund ist, laut Mietrechtslexikon auf die einzelnen Länderregelungen. Wenn man nun mit dem Importverbot der 4 genannten Rassen argumentiert, versucht man doch, ein Bundesrecht mit einem anderen Bundesrecht außer Kraft zu setzen. Oder? Komplizierte Sache...
Ich hätte Jura studieren sollen und nicht Gesang -vielleicht würde ich dann durch den Paragraphendschungel durchblicken.
 
Nix Rasseliste. Allgemeine Verkehrsauffassung. Sprich: Was Otto Normalbürger für einen Kampfhund hält, das ist auch ein Kampfhund.


Haltung von Kampfhunden kann ausgeschlossen werden

Die Haltung von Kampfhunden kann von der Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss untersagt werden. Das Kammergericht Berlin verweist in einem Urteil darauf, dass von Kampfhunden ein erhöhtes Gefährdungs- bzw. Belästigungspotenzial ausgehe und die Haltung solcher Tiere innerhalb der Wohngemeinschaft nicht hingenommen werden müsse (24 W 38/03). Die Definition eines Kampfhundes werde dabei über die allgemeine Verkehrsauffassung geregelt, so die Richter.
Erlaubte Hundehaltung gilt nicht automatisch für Kampfhunde

Die Haltung von Kampfhunden kann vom Vermieter auch dann untersagt werden, wenn die Haltung von Hunden im selben Miethaus ansonsten erlaubt ist. Das Amtsgericht Kassel berief sich bei diesem Urteil auf die besondere Gefährlichkeit von Kampfhunden und unterstrich die Gültigkeit des Urteils auch für Fälle, in denen Kampfhunde bisher nicht auffällig geworden sind (452 C 2190/01).


Kampfhunde und deren Mischlinge können per Hausordnung verboten werden. Für den Begriff "Kampfhund" reicht das allgemeine Verständnis. Dass eine wissenschaftliche Definition fehlt, ist egal.
(KG Berlin 24 W 38/03)

Ich bin sehr übezeugt davon, dass man als Mieter den Kürzeren zieht, wenn der Vermieter vor Gericht zieht.
 
@ Hovi

wir sind Berliner.. jedoch habe ich bis gerade eben nichts davon gehört dass hier von Privat übernommen werden darf?! war immer der Meinung dies ist in Berlin auch nicht erlaubt.. meine nun nicht die private Übernahme eines bereits angemeldeten Listis.. dies ist erlaubt.. jedoch herrscht doch auch in Berlin Zuchtverbot und demnach auch keine private Übernahme??!!
 
In Berlin herrscht Zuchtverbot, aber man muß bei der Anschaffung eines Listenhundes kein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Ergo kann man sich den Hund holen, wo man will, auch von Privat, man muß eben nur die Auflagen erfüllen.

§ 5 ff:

 
Vom Prinzip her kann sich der Vermieter und/oder der Richter auf das Bundesweite Importverbot der "Kampfhunde" beziehen - völlig losgelöst von allen Listen, die sich die Bundesländer ausdenken.
Coony, das verstehe ich nicht. Was hat denn das Importverbot damit zu tun?

Das bezieht sich auf deinen Post, dass sich der Begriff "Kampfhund" an den jeweiligen LHVOs orientiert, worauf du gefolgert hast, dass in einem Bundesland ohne Rasseliste der Vermieter auch keine Kampfhunde verbieten könnte, weil es in diesem Bundesland keine Kampfhunde gibt.

Es gibt sie aber doch, denn auch in einem Bundesland, wo es keine Kampfhunde gibt, darf ich mir aufgrund des bundesweiten Importverbots keinen Kampfhund aus dem Ausland holen.

Daraus ergibt sich, dass sich Vermieter und/oder Richter auch ohne Rasseliste im Bundesland auf die das Importverbot umschließende Rasseliste verweisen kann.

Hovi hat es aber dann schöner "erklärt" und den entsprechenden Passus herausgesucht.
 
Hovi, es gibt dazu keinen Paragraphen. Die Regelung steht hier
Und die einzig bindenden Gerichtsurteile sind die des BGH. Ansonsten entscheidet jedes Gericht nach Einzelfall.
 
Hovi, es gibt dazu keinen Paragraphen. Die Regelung steht hier
Und die einzig bindenden Gerichtsurteile sind die des BGH. Ansonsten entscheidet jedes Gericht nach Einzelfall.

Und ich denke, das genügt, um ein Risiko zu erkennen, wenn man ohne Vermietererlaubnis einen "Kampfhund" bzw. Mix halten würde. Und genau dieses Risiko möchte Chanel ja erklärtermaßen ausschließen.
 
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