1. Was ist, wenn einem ein Listenhund geschenkt wird oder zuläuft? Dann könnte es ja schwirig werden, den Vorbesitzer anzugeben.
Zulaufen: dem Tierschutz bzw. OA/VetA übergeben (halt nicht behalten)
Schenken: es besteht Zucht- und Handelsverbot, also haben Du und der Schenker ein Problem
Ansonsten eben Erlaubnispflicht usw.
2. Gibt es einen höheren Steuersatz, wenn ja wie hoch? (Darüber kann ich nichts finden)
Steuer ist nicht Sache des Landes, sondern der Kommunen. Die Regelungen treffen die jeweiligen Gemeinden in ihren Hundesteuersatzungen
3. Was ist, wenn eine Hündin, die einer der angeführten Rassen angehört, auf der Hundewiese "versehentlich" gedeckt wird? (weil nicht kastriert)
Verstoß gegen das Zuchtverbot, Verstoß gegen die Auflage des Unfruchtbarmachens (wobei die hoffentlich noch angefochten wird) -> heißt also: Problem und evtl. Hund(e) weg/Abbruch der Trächtigkeit
4. Was sind gute Gründe (in den Augen der Behörden), die für die Haltung sprechen? (berufl/wissenschaftl.)?
Tja, das übliche in Bayern schon länger bekannte Problem: es gibt keine Definition dafür. Das entscheidet die jeweils zuständige Behörde im Einzelfall, in Bayern werden beispielhaft das Erforschen dieser Rassen durch z.B. Polizeibeamte genannt.
5. WO kann man den Sachkundenachweis machen? Ist er spezifisch für EINEN Hund oder kann man diesen auch machen, wenn man keinen solchen Hund hat?
Der SKN ist auf den Hund bezogen (steht auch so im Gesetz). Zur Durchführung wird auf eine (meines Wissens noch nicht vorhandene) Rechtsverordnung verwiesen - das Gesetz ist in diesem Punkt also nicht durchführbar.
6. Kann man einen solchen Hund halten, wenn man Sachkundenachweis und polizeiliches Führungszeugnis vorlegt und einen Wesenstest mit dem eigenen Hund macht, wenn man einen Hund zum jetzigen Zeitpunkt mit geltendem Gesetz aus dem Tierheim übernimmt? Wie verhält sich das bei der Übernahme von Privatpersonen?
Das Gesetz gilt schon und damit auch die Erlaubnispflicht. WT ist doch eh sinnlos, weil die Gefährlichkeit nicht widerlegt werden kann, oder?
7. Welchen Grund müsste man denn dann angeben, dass man den Hund überhaupt halten darf? Dass es eine Liehaberrasse ist????
Bayern schliesst Liebhaberinteressen ausdrücklich aus. Auch das thüringische Gesetz gibt das nicht her.
LG freue mich über Antworten