Ich habs gerade auch gelesen
Denen würde ich zeigen wo der Maurer das Loch gelassen hat.
Ich habe auch solche netten Klauseln:
Der Übernehmer verpflichtet sich (sollte dies noch nicht durchgeführt worden sein), das Tier mittels Mikrochip registrieren zu lassen und eine geforderte Kastration innerhalb eines Jahres ab Vermittlung mittels Bestätigung nachzuweisen.
Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier ohne vorherige Rücksprache nicht an dritte Personen weiterzugeben, (Bei Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe von 1000,-Euro fällig), und dem Vorstand der .... in Not vertreten durch Frau ***** ***** jederzeit – auch ohne Voranmeldung – freien Zutritt zur Kontrolle zu gestatten. Sollte bei dieser Kontrolle festgestellt werden, dass das Tier nicht ordnungsgemäß gehalten wurde, ist Frau ***** berechtigt, das Tier sofort und ohne jeden Kostenersatz mitzunehmen. Anfallende Tierarztkosten durch eventuell schlechte Haltung werden dem Verursacher angelastet.
Der Übernehmer verpflichtet sich, den Verlust oder Tod des Tieres an die oben erwähnte Pflegeperson zu melden.
Mein Tier ist weder kastriert und wird es auch nicht, zudem bestimme ich wenn ich es abgeben müsste wohin es kommt und ihre Vertragsstrafe können sie sich sonstwohin stecken... und wenn die Maus über die Regenbogenbrücke geht, dann gehts die nen feuchten Kehricht an.