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SAchsen-Anhalt: Rottweiler beißt kleinen Jungen (3) tot
man kann natürlich auch jedes weitere tote kind betrauern und weiter so hinnehmen das es immer wieder passiert.
aber dadurch wird nichts besser.
solang der gesetzgeber nicht versteht das dieses gesetzt so wie es zur zeit besteht nicht wirklich sinnvoll ist wird es immer wieder schreckliche vorkommnisse mit hunden geben.
Schlimm genug das wieder einmal ein Kind zu Schaden kam
Allerdings haben unsere Nachrichten im Radio heute etwas anderes gesagt, der Rottweiler soll zwar den Zugang zum Kind blockiert haben, aber der andere Hund der ins TH gebracht wurde, der soll das Kind getötet haben
Also hier ist das Forum Presse und Medien und nicht das Kondolenzforum, das es furchtbar traurig und tragisch ist, da besteht keine Zweifel, und der Sinn dieses Forums ist auch um über Vorfälle zu diskutieren und die Hundegesetze im Sinnne der Vorfälle zu bleuchten um eventuell weitere Vorfälle zu verhindern oder den Unsin solcher Gesetze aufzuzeigen.
Wenn es dich störrt brauchst du hier nicht mitzulesen und/oder kannst du einen Kondolenzfaden in einem andere Forum aufmachen.
Wie kommt man zu dem Entschluss, der Rottweiler sei ein Kampfhund und es müsse nun geprüft werden, ob er auch so eingestuft gewesen sei? Ich verstehe diese Aussage nicht ganz... Heißt das, es gab mit dem Rüden schon einen Vorfall?
Ja, das habe ich mich auch gefragt. Wenn überhaupt, dann war er doch sicher als gefährlicher Hund eingestuft, aber woher wollten die das wissen, wenn noch nicht mal klar war, wem der Hund eigentlich gehört hat?
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Das wird noch schlimmer werden..in den Niederlanden strugglen die auch damit rum. Keine TK in der Nähe erreichbar etc. Also am besten schafft man sich in den Niederlanden keine Tiere mehr an. Zumindest ich hätte Sorge wenn mal was sein sollte.
Und auf welches Gesetz/Paragraphen beruft sich das Amt?
Dann wüsstest du, dass es keine Kastrationspflicht gibt. (Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können.)
PS: Satzzeichen sind keine Rudeltiere ;)
Ich denke dass du keine weiteren Auflagen, außer Leine und Maulkorb, in Sachsen-Anhalt zu erfüllen hast, da der Hund ja nicht dort wohnt.Du solltest dich aber, diesbezüglich an das zuständige Ordnungsamt in Sachsen-Anhalt wenden.