Kastrationspflicht Sachsen Anhalt

Ik110119

Hii Leute...
...bin erst seid kurzen hier und habe ma paar Fragen...
...ich habe einen amstaff-pitbull-dogoAgentino-shepphard Mix,er ist 9 Monate alt und da er weiß is und seine Mutter und Schwester taub sind, muss ich jetzt nachweisen daß mein Hund nicht taub ist... soweit kein Problem...
... Problem ist, das Ordnungsamt will weitere Vorgehensweisen von mir wie ich mit meinem hund umgehe...auf deutsch... soll ik ihn kastrieren lassen...
...
Muss i h ihn kastrieren lassen obwohl er als Listenhund immer an der Leine ist...
...denn ich habe gelesen,dass es nur unter bestimmten Voraussetzungen Verlangt werden kann...
...
...Leute ich danke euch schon einmal im voraus...
...
...liebe Grüße
 
  • 25. April 2024
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Hi Ik110119 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wo musst du nachweisen, dass dein Hund nicht taub ist?
Abgesehen davon, dass du das mittlerweile gemerkt haben solltest, falls was nicht stimmt, würde ich es wohl für mich selbst testen lassen bei einem weißen Welpen (als er noch Welpe war, mir ist schon klar dass er jetzt ein Junghund ist ;) ), aber dass man das irgendwo nachweisen muss hab ich noch nie gehört.


Zum Rest.. Ich bin nicht aus deinem Bundesland, also kann die Regelung anders sein - bei uns in BW entfällt die Kastrationspflicht mit bestehen des Wesenstests.

Ansonsten: über die Gesetzeslage in deinem Bundesland informieren (die sind frei zugänglich im Internet) und im Fall der Fälle: Anwalt hinzuziehen.
 
Keine Kastrationspflicht in Sachsen-Anhalt.
Ist quatsch, lies dir das Gesetz auf der Seite des Lvwa.sachsen-anhalt.de durch. Nicht alles glauben was die Ämter erzählen. Mit 18 Monaten brauch er seinen Wesenstest und du musst den Sachkundenachweis machen. Die Zuverlässigkeit besitzen, 18 sein und ein Führungszeugnis vorlegen. Dein Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes sollte aber schon laufen eigentlich.

Edit: Wenn ich das noch richtig im Kopf habe ist Zucht und Handel verboten, aber das ist nicht gleichzusetzen mit einer Kastrationspflicht.
 
Wo musst du nachweisen, dass dein Hund nicht taub ist?
Abgesehen davon, dass du das mittlerweile gemerkt haben solltest, falls was nicht stimmt, würde ich es wohl für mich selbst testen lassen bei einem weißen Welpen (als er noch Welpe war, mir ist schon klar dass er jetzt ein Junghund ist ;) ), aber dass man das irgendwo nachweisen muss hab ich noch nie gehört.


Zum Rest.. Ich bin nicht aus deinem Bundesland, also kann die Regelung anders sein - bei uns in BW entfällt die Kastrationspflicht mit bestehen des Wesenstests.

Ansonsten: über die Gesetzeslage in deinem Bundesland informieren (die sind frei zugänglich im Internet) und im Fall der Fälle: Anwalt hinzuziehen.
... nachweisen müsste ich es beim Ordnungsamt bzw viterinäramt in Bernburg...da das Muttertier taub ist und ein Geschwistertier...
...
...mich im Internet schlau gemacht habe ich mich auch...
...das Amt will halt Nachweise darüber, wie ich mit meinem Hund weiter verbleibe...
...also bezüglich der Vermehrung...
... deswegen war meine Frage nur ob's einen angewiesen werden kann oder nicht...
...
 
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