Dafür, dass ich kein Deutscher bin, halte ich meine Rechtschreibung für sehr gut. Auch wenn mir diese Kritik am Hintern vorbei geht, handelt es sich bei meinen Fehlern überwiegend um Tippfehler oder Flüchtigkeitsfehler, die ich nicht korrigiere, weil ich hier nicht auf solche Dinge zu achten habe.
Du hast anscheinend meinen letzten Beitrag nicht gelesen. Es ging mir dabei um etwas Anderes und werde diese "Hinweise" lassen...
Aber ich denke, dass es Dir darum geht, andere Meinungen zu unterbinden, in dem Du mich mit solchen billigen Methoden mundtot zu machen versuchst. Wenn Du es nötig hast, über meine "schlimmen" rechtschreiberischen Verfehlungen mich nieder machen zu wollen, werde ich Dich nicht daran hindern. Viel Spaß.
Das beweist, dass Du nicht einen Beitrag verstanden hast! Du wärst ein perfekter Politiker:
Du hörst nicht zu, Du antwortest auf konkrete Fragen und Beiträge mit wirrem Gefasel, suchst systematisch Streit und weichst ständig aus ohne mal ein konkretes Statement abzugeben.
Ich werde es jetzt mal gaaaaaanz einfach wiedergeben, was Du geschrieben hast:
- Du unterstellst dem Personal des Bonner Tierheims Unfähigkeit und Untätigkeit und das hier, anstatt sich direkt an das Tierheim zu wenden. So haben die keine Chance sich zu verteidigen.
- Du führst an, keinen Hund sedieren zu wollen, regst aber eine medikamentöse Behandlung an: Wie zur Hölle soll man Aggressionen unterdrücken, wenn nicht mit Sedativa.
- Als nächstes behauptest Du, es könne sich um Epilepsie handeln. Leider sind alle Anti-Epileptika gleichzeitig Sedativa...
- Du stellst eine Ferndiagnose nach der anderen; immer das Gleiche: Ferndiagnose und Relativierung ohne Kenntnis der Sachlage!.
- Du willst jedem Menschen auferlegen für die Fehler anderer gerade stehen zu müssen Link zum Beitrag
- Du bezeichnest ALLE Beiträge der anderen User in diesem Thread als Blabla (Beitrag 99)
- Du lügst und das kann ich beweisen: Siehe meine Ausführungen in Beitrag 107
- Du behauptest, ich wolle andere Meinungen unterdrücken. Dazu verweise ich auf meinen Beitrag 113, erster Absatz. Ich unterdrücke nicht, ich zeige nur auf, dass Deine Beiträge gehaltvoll sind wie eine leere Keksdose...
- Du liest Antworten, Fragen und Beiträge zu Deinen Beiträgen nicht, oder zumindest ignorierst Du sie (Beitrag 114)
- Du bezeichnest einen erheblichen Vorfall als missglückten Vermittlungsversuch inkl. verursachter Kolleteralschäden. Das zeigt nicht gerade Respekt gegenüber dem Geschädigten und dem kleinen Kind. Das ist mit eine Deiner fiesesten Aussagen!
- Der Satz Warum fügst Du nicht noch einpaar Bilder zu Deinem Posting hinzu, um dem ganzen noch mehr Dramatik zu verleiten zeigt, dass Sabine W. im Beitrag 132, zweiter Absatz, völlig Recht hat!
In keinem meiner Beiträge gab es einen Anhaltspunkt dafür, dass ich mich über die betroffenen Personen lustig mache.
Du solltest Deine Beiträge nochmals lesen! Du verstehst ja nicht mal was Du selbst hier von Dir gibst!
Erst einmal hat der Hund "lediglich" einem Menschen ins Bein gebißen. Hier wird, ohne es zu wissen, mehr in das Verhalten hinein interpretiert.
Wie oft muss denn ein Hund beißen bis er als gefährlich einzustufen ist?
Dass der Hund unberechenbar war, wissen wir nicht. Man hat versäumt dies heraus zu finden. Möglich ist also, dass es sich sogar um ein freundliches Tier handelte, dass allen Grund dazu hatte, dem Pfleger zu beißen.
Das unterstellt, dass der Pfleger unsachgemäß mit dem Hund umging, oder er ihn mißhandelte...
Dass der Hund zuvor schon einmal so in Verhalten gezeigt hat, ist nicht bekannt. Die Vorbesitzer sprachen "lediglich" davon, dass der Hund nach dem Sohn geschnappt hat. Dass er einem Menschen beißt, war demnach eine ganz neue Situation.
Auch das Schnappen ist wohl offensichtlich ein Aggressionsverhalten, der Biss nur eine weitere Eskalationsstufe.
Dass eine Am. Bulldogge nicht loslässt, wenn sie ins Bein des Pfleger beißt, ist kein Beweis für eine besondere Aggressivität oder "Verrücktheit" des Hundes, sondern fast schon "normal" wenn der Hund nie beigebracht bekommen hat, in aufgeregten bzw. aufgebrachten Situationen los zu lassen.
Damit ein Hund "beigebracht" bekommen kann in einer aufgeregten bzw. aufgebrachten Situationen los zu lassen, muss er erstmal gebissen haben...und dann wäre man etwas spät dran...
Der Biß ins Bein ist daher erst einmal als ein ordinärer Biß zu werten, der sich gegen einen Menschen gerichtet hat.
Welcher Biss ist den unordinär? Haaaaaallllllllllooooooo: Aggressionsverhalten gegenüber einem Menschen! Klingelt da was?
Dass Hunde sogar schon einmal ihre Halter gebißen haben, kommt denke ich nicht so selten vor und der überwiegende Teil dieser Hunde wird mit Sicherheit nicht sofort eingeschläfert.
Meine Hunde haben mich noch nie gebissen...
Der Bulldogge ist meiner Meinung nach zum Verhängnis geworden, dass sie ein kräftiger Hund war und durch ihr Nicht-mehr-losslassen-wollen die Leute in ihrem Umfeld geschockt hat.
Nein! Zum Verhängnis wurde dem armen Tier, dass die Vorbesitzer offensichtlich Blindgänger waren und wichtige Fakten zur Beurteilung des Hundes verschwiegen haben.
Wie gesagt, hätte man meiner Meinung nach einen anderen Hund, der kurz aber genauso kraftvoll ins Bein gebißen hätte, aber dann losgelassen hätte, nicht sofort eingeschläfert.
Was zu beweisen wäre... Es handelt sich in der Regel um eine Einzelfallentscheidung!
Der Umstand, dass man ihn nicht unter Kontrolle bekam und sich bewusst darüber wurde, dass bei einem erneuten Vorfall man erneut in so eine machtlose bzw. hilflose Situation geraten könnte, hat meiner Meinung nach auch einen gewichtigen Teil zur Entscheidung beigetragen.
Oder die Angst, dass noch Schlimmeres passieren könnte.
Ich will Dich mal erleben, wenn Dein Kind von einem Hund totgebissen werden würde. Du würdest den Schmusehund wahrscheinlich noch bei Dir zu Hause aufnehmen, oder etwa nicht!? Na, gute Ausrede parat?
Ohne den betroffenen Leuten irgendetwas unterstellen zu wollen, aber um mal alle Möglichkeiten durchzuspielen, kann es sogar sein, dass der Hund mißhandelt wurde und schuldlos zugebißen hat. Ich halte das zwar auch für sehr unwahrscheinlich, aber möglich ist es, da wir nicht vor Ort waren als es passierte.
Natürlich war der Hund schuldlos!!! Und das meine ich ernst!!! Er ist die Summe seiner Erfahrungen und damit wäre zunächst mal der Vorbesitzer dran!
Dass es auch im TS theoretisch Menschen geben kann, die sich gegenüber Tieren bewusst oder unbewusst schädlich verhalten haben könnten, ist nicht von der Hand zu weisen.
Wenn ich mir allein anschaue, wass im Namen der Erziehung Hunden an Gewallt teilweise angetan wird, halte ich das auch erst einmal nicht für unmöglich, ohne jemandem etwas unterstellen zu wollen.
Das ist unzweifelhaft.
Es ist genauso im Bereich des Möglichen, dass ein Mensch an einem schlechten Tag oder aus Überlasstung oder aus einer Verärgerung heraus einem Hund so begegnet, dass dieser sich massiv bedroht fühlt und zubeißt. Auch das unterstelle ich niemandem, aber es ist im Bereich des Möglichen.
Und was soll der Satz jetzt!? Wieder die Schuld beim Pfleger suchen? Dazu müsste er erstmal die genaue Vorgeschichte des Hundes kennen. Da diese dem Tierheim aber verschwiegen wurde...
Ich meine, dass ein Tierheim nicht so eine Macht über ihm anvertraute Tiere haben sollte, sondern in solchen Fragen, bei denen es sich um Leben oder Tod des Tieres handelt, gegenüber Dritten die Situation aufzuklären hat, denn immerhin ist hier ein Tier getötet worden.
Und Du kannst Dich drauf verlassen dass ich die Tötung in Absprache mit dem VetAmt angeordnet hätte. Unverzüglich!
Überspitzt stelle ich mal die Frage, ob man sich hier auch so einig wäre, dass das Tier getötet werden musste, wenn man nachträglich Mißhandlungsspuren am Kadaver des Hundes gefunden worden wäre. Auch hier will ich niemandem etwas unterstellen, aber zu bdenken geben, dass das Tier im Schnellverfahren getötet wurde, ohne solche Fragen vorab geklärt zu haben.
Du willst natürlich nichts unterstellen...ganz klar, deshalb erwähnst Du diese Möglichkeit ja auch nicht, sondern behälst sie für Dich...
Sollte man diese Dinge nicht hinterfragen und sollte es nicht normal sein, die Einschläferung eines Tieres mit Fakten und Beweisen nachweisen zu müssen?
Lies mal das Ordnungsbehördengesetz NRW und das Landeshundegesetz NRW, dann weißt Du was ich muss und was nicht!
Mich ägert, dass man Hunde einschläfern lassen kann, ohne hinterfragt zu werden.
Im vorliegenden Fall brauchte nichts hinterfragt zu werden. Die Rechtslage ist eindeutig.
Es ist eine Tatsache, dass Hunde in der Vergangenheit auch aus falschen Gründen eingeschläfert wurden.
Stimmt. Aber nicht in diesem Fall!
Hier hat kein Amt, sondern der Tierschutzverein die Tötung angeordnet und durchgeführt. Das sagt wohl ne Menge aus.