Hallo in die Runde,
da mein letztjähriger Thread http://forum.ksgemeinde.de/allgemeines/77159-wie-lange-arbeitet-ein-tierschutzverein-serioes.html zu diesem Thema etwas abgeglitten war und ich mich aktuell mit einigen Fragen dazu beschäftige, versuche ich nun hier einige Meinungen einzuholen.
Es geht mir dabei nicht um den Umgang mit anvertrauten Tieren, sondern schlichtweg um das Finanzgebaren.
Bei kleineren Vereinen ist es in der Regel ja so, dass nahezu alles ehrenamtlich geleistet wird.
Für Telefongespräche haben die Mitglieder eine Flatrate, werden also nicht groß zusätzlich belastet. Ebenso für den Mailverkehr und die notwendige Internetseite.
Der Vereinskassierer hat auf seinem PC ein Programm, mit dem er die relativ wenigen Buchungen abwickelt.
Auch die Kassenprüfer kommen mit den Kenntnissen in den Grundrechenarten aus.
Wird einmal eine Reise (z.B. bei Tierrettungen) erforderlich, so übernachtet man im Dorfgasthaus, bezahlt dies aus eigener Tasche, oder der Verein übernimmt diese Kosten.
Nun gibt es aber auch Vereine, mit Mitgliederzahlen, die in der Größenordnung von 50.000 und darüber liegen. Hier ist dann natürlich Schluss mit der ehrenamtlichen Verwaltung. Es müssen Vollzeitkräfte her, die vom Verein bezahlt werden. In den meisten Fällen existiert auch ein hauptamtlicher Geschäftsführer mit Sekretariat.
So weit - so gut.
Eigentlich kann man einen solchen Tierschutzverein mit einem mittelständischen Wirtschaftsunternehmen vergleichen.
Bis auf folgenden (jedenfalls für mich) Unterschied:
Ein Wirtschaftsunternehmen ist auf Gewinn ausgerichtet und hat einen oder mehrere Inhaber.
Ein Tierschutzverein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, die "Inhaber" sind die Vereinsmitglieder, die jedoch nicht auf irgenwelche Gewinnausschüttungen warten, sondern im Gegenteil die Erwartung haben, dass das eingenommene Geld möglichst weitestgehend den Tieren zugute kommt.
Und da fängt für mich der moralische Aspekt an.
a) Gehalt des Geschäftsführers
In einem Wirtschaftsunternehmen wird er nach Leistung und Erfolg bezahlt. Ist er gut, so kann sein Monatsgehalt durchaus die 20.000 Eurogrenze überschreiten.
Doch wie soll das Gehalt eines Geschäftsführers in einem Tierschutzverein bemessen werden? Was meint Ihr dazu?
b) Fahrzeuge für den/die Geschäftsführer/Vereinsvorstände
Ein Wirtschaftsunternehmen legt hier oft Wert auf Repräsentanz und Reiseschnelligkeit.
Muss ein Tierschutzvereinsgeschäftsführer auch repräsentieren?
Oder genügt für seine Dienstfahrten z.B. ein 3 Jahre alter Golf?
c) Übernachtungen bei Dienstreisen
Die Vorstände/Geschäftsführer von Tierschutzvereinen müssen oftmals zwangsläufig reisen und ausserhalb übernachten. Doch was ist hier angemessen und zumutbar?
Ein Gasthaus/Hotel für 80 Euro die Nacht, oder eine Herberge, in der die Nacht mit 300 Euro zu Buche schlägt?
Sicher, diese Kosten nach a) bis c) machen bei einem großen Verein nur ein Bruchteil der Jahreskosten aus, doch wie in der Überschrift geschrieben, es geht mir um den moralischen Aspekt.
Eure Meinung dazu würde mich interessieren.
Grüße Klaus
da mein letztjähriger Thread http://forum.ksgemeinde.de/allgemeines/77159-wie-lange-arbeitet-ein-tierschutzverein-serioes.html zu diesem Thema etwas abgeglitten war und ich mich aktuell mit einigen Fragen dazu beschäftige, versuche ich nun hier einige Meinungen einzuholen.
Es geht mir dabei nicht um den Umgang mit anvertrauten Tieren, sondern schlichtweg um das Finanzgebaren.
Bei kleineren Vereinen ist es in der Regel ja so, dass nahezu alles ehrenamtlich geleistet wird.
Für Telefongespräche haben die Mitglieder eine Flatrate, werden also nicht groß zusätzlich belastet. Ebenso für den Mailverkehr und die notwendige Internetseite.
Der Vereinskassierer hat auf seinem PC ein Programm, mit dem er die relativ wenigen Buchungen abwickelt.
Auch die Kassenprüfer kommen mit den Kenntnissen in den Grundrechenarten aus.
Wird einmal eine Reise (z.B. bei Tierrettungen) erforderlich, so übernachtet man im Dorfgasthaus, bezahlt dies aus eigener Tasche, oder der Verein übernimmt diese Kosten.
Nun gibt es aber auch Vereine, mit Mitgliederzahlen, die in der Größenordnung von 50.000 und darüber liegen. Hier ist dann natürlich Schluss mit der ehrenamtlichen Verwaltung. Es müssen Vollzeitkräfte her, die vom Verein bezahlt werden. In den meisten Fällen existiert auch ein hauptamtlicher Geschäftsführer mit Sekretariat.
So weit - so gut.
Eigentlich kann man einen solchen Tierschutzverein mit einem mittelständischen Wirtschaftsunternehmen vergleichen.
Bis auf folgenden (jedenfalls für mich) Unterschied:
Ein Wirtschaftsunternehmen ist auf Gewinn ausgerichtet und hat einen oder mehrere Inhaber.
Ein Tierschutzverein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet, die "Inhaber" sind die Vereinsmitglieder, die jedoch nicht auf irgenwelche Gewinnausschüttungen warten, sondern im Gegenteil die Erwartung haben, dass das eingenommene Geld möglichst weitestgehend den Tieren zugute kommt.
Und da fängt für mich der moralische Aspekt an.
a) Gehalt des Geschäftsführers
In einem Wirtschaftsunternehmen wird er nach Leistung und Erfolg bezahlt. Ist er gut, so kann sein Monatsgehalt durchaus die 20.000 Eurogrenze überschreiten.
Doch wie soll das Gehalt eines Geschäftsführers in einem Tierschutzverein bemessen werden? Was meint Ihr dazu?
b) Fahrzeuge für den/die Geschäftsführer/Vereinsvorstände
Ein Wirtschaftsunternehmen legt hier oft Wert auf Repräsentanz und Reiseschnelligkeit.
Muss ein Tierschutzvereinsgeschäftsführer auch repräsentieren?
Oder genügt für seine Dienstfahrten z.B. ein 3 Jahre alter Golf?
c) Übernachtungen bei Dienstreisen
Die Vorstände/Geschäftsführer von Tierschutzvereinen müssen oftmals zwangsläufig reisen und ausserhalb übernachten. Doch was ist hier angemessen und zumutbar?
Ein Gasthaus/Hotel für 80 Euro die Nacht, oder eine Herberge, in der die Nacht mit 300 Euro zu Buche schlägt?
Sicher, diese Kosten nach a) bis c) machen bei einem großen Verein nur ein Bruchteil der Jahreskosten aus, doch wie in der Überschrift geschrieben, es geht mir um den moralischen Aspekt.
Eure Meinung dazu würde mich interessieren.
Grüße Klaus