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Ich hatte zumindest einen Fehler, da ich die Antwort aus dem Test als richtige angekreuzt habe. Die Veterinärin war anderer Meinung ist mit mir den Test locker durchgegangen und das war es.
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Paragraph 4 Absatz 2 der Hundeverordnung spricht von "Hunden in Tierheimen". Die Ausführungsbestimmungen sprechen von "in Tierheimen untergebrachten oder sichergestellten gefährlichen Hunden". Es lässt sich daher sicher argumentieren, dass Hunde, die ein Trägerverein bei einer Pflegestelle...
Das würde mich auch für Berlin interessieren. Dann könnte man schon mal alle Unterlagen zusammen sammeln, bevor man ins Tierheim geht und hat dann dort vielleicht weniger Probleme.
Eben, und da eigentlich warhrend jeder op immer etwas passieren kann, ist es nur ein von die risiken.
Wenn man es weiss, kan man rechnung tragen das der hund vielleicht erbrechen koennte bei einschlafen, ismael sagte, maximum erbricht sie sich schnell und hat mit die schulter gezuckt.