Hallo.
Herzlich Willkommen hier.
Du wohnst in NRW, wenn ich Deine spärlichen Angaben im Profil richtig deute?
Dann herzlichen Glückwunsch für Deine Entscheidung zum Rotti, dieser zählt hier in NRW zu "Hunden bestimmter Rassen" (Liste 2).
Angemeldet ist Dein Hund noch nicht, oder?
Die Haltungserlaubnis bekommt man doch eigentlich erst, nachdem man die Sachkunde nachgewiesen hat, oder irre ich mich da?
Das Landeshundegesetz NRW kennst Du ja dann bestimmt?
Hier ein kleiner Auszug:
§ 4
Erlaubnis
(1) Wer einen gefährlichen Hund hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die den Antrag stellende Person
das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
die erforderliche Sachkunde (§ 6) und Zuverlässigkeit (§ 7) besitzt,
in der Lage ist, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen (§ 5 Abs. 4 Satz 1),
sicherstellt, dass die der Ausbildung, dem Abrichten oder dem Halten dienenden Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen,
den Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung (§ 5 Abs. 5) und
die fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes (Absatz 7) nachweist.
Zitat Ende.
Die Sachkundeprüfung für "Hunde bestimmter Rassen" unterscheidet sich von der für "Große Hunde" und muss vom Amtsveterinär abgenommen werden.
Die Sachkunde für "Große Hunde" darf auch von verschiedenen Tierärzten abgenommen werden, aber leider ist der Rotti ein "Bestimmter Hund".
Die Fragen findest Du hier: (PDF-Formular)
Du solltest mit dem kleinen Wonneproppen rechtzeitig auf den Verhaltenstest hinarbeiten - denn sonst hat Deine Kleine ab dem 6. Lebensmonat Leinen- und Maulkorbzwang.
Gruß
tessa