Sachkundetest Hessen Amstaff Welpe

Sanji

Hallo ihr Lieben :hallo:,

ich hab nun seit Freitag meinen American Staffordshire Terrier Welpen bei mir. Er ist jetzt 13 Wochen alt. Ich habe mich im Vorfeld natürlich schon über die ganzen Gesetze und so weiter informiert, allerdings konnte ich nirgends genau rauslesen, wann man den Sachkundenachweis machen muss . Den Wesenstest muss man ja in Hessen erst machen, wenn er 15 Monate alt ist, allerdings finde ich nichts konkretes über den Sachkundenachweis :verwirrt: ...Weiß da vllt jemand von euch Bescheid, der evtl. auch aus Hessen kommt und einen Listiwelpen hat?

Lg
 
  • 28. März 2024
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Hi Sanji ... hast du hier schon mal geguckt?
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Den Sachkunde machst du zusammen mit den Wesenstest mit 15 Monate deines Welpen
 
Hallo,
ich benutze dieses Thema einfach mal weiter;)
Kann man so einen Sachkundenachweis eigentlich "einfach so" - also ohne Hund in Hessen ablegen?
Einfach um jederzeit einen "gefährlichen" Hund in Pflege nehmen zu dürfen oder mit ihm gassi zu gehen oder so?
 
kurz, nein.
Du kannst die Sachkunde nur mit den betreffenden Hund machen, ergo, für jeden einzelnen Listenhund brauchst du auch eine Sachkunde
 
Gibt es da nicht irgendeine Regelung für z.B. TH-Gassigänger oder Mitglieder von TSV bzw. Mitarbeiter von Hundepensionen?
Ich hatte da irgendwas im Hinterkopf :verwirrt::verwirrt::verwirrt: - für solche Fälle muss man ja mehrere verschiedene Hunde ausführen dürfen...

Persönlich hab ich das aber noch nie gebraucht und mich deswegen nicht ganz schlau gemacht ... bin mir aber ziemlich sicher, dass eine Bekannte so eine Prüfung irgendwo, irgendwie gemacht hat :unsicher:.

Am ehesten müsste das Mo (Zephyr) von Pit-Staff-RheinMain wohl genau wissen ..
 
Alle unsere Gassigänger haben ihre Sachkunde auf ihre Hunde, manche haben sogar mehrere Sachkunde weil sie mit verschiedene Hunde gehen

Lediglich TH Angestellte dürfen gehen ohne ;)

Du kannst mir ruhig vertrauen, ich mache den Job doch schon lange genug ;)
 
Alle unsere Gassigänger haben ihre Sachkunde auf ihre Hunde, manche haben sogar mehrere Sachkunde weil sie mit verschiedene Hunde gehen

Lediglich TH Angestellte dürfen gehen ohne ;)

Du kannst mir ruhig vertrauen, ich mache den Job doch schon lange genug ;)

Was haben TH-Angestellte dann für einen Nachweis?
Ich glaub Dir schon ;) ich hab nur eine paar ??? zur praktischen Umsetzung :hallo: , da es ja einige Leute gibt, die mehrere Hunde betreuen (müssen).

In NRW müssen Hundepensionen z.B. ne extra ERlaubnis und "Zusatzschein" für Listis haben ... in Hessen nicht - also müssen die z.B. was "Allgeneingültiges" haben...
 
Katzenmama ist eine Privatperson die einen Pflegehund evt, betreuen möchte, dazu braucht sie die Sachkunde auf den Hund , so ist es nun mal.

Im übrigen, würde ich den Hund mit nach Hause nehmen in Pflege, müsste ich auch eine Sachkunde machen ;) nur das ausführen während meiner Arbeitszeit mit den Tierheimhunden brauche ich keine
 
Das ist allerdings Gemeindeabhängig mit der Regelung was Tierheimhunde angeht.
 
Wenn der Hund über 15 Monate ist , ist es soweit ich weiß nicht Gemeinde abhängig , die Sachkunde wird man brauchen so oder so , lasse mich aber gerne berichtigen
 
Die Sachkunde an sich ja, aber nicht mit jedem Hund einzeln. Gilt aber auch nur für die TH Hunde.
Unsere Listenhunde haben aber auch alle aktuelle positive Wesensprüfung.
 
Gilt doch nur für Tierheimmitarbeiter aber doch nicht für externe Pflegestellen wobei hier Frankfurt so oder so sehr streng ist
 
Gilt nach Paragraph 4 Absatz 2 der Hessischen HundeVO für die Mitarbeiter von Tierheimen und "deren Beauftragte". Das dürften sicher auch Gassigeher sein, insbesondere wenn sie Vereinsmitglieder sind und besonders eingewiesen wurden.

Hier ein Link zu den Durchführungsbestimmungen zur Änderung der HundeVO in 2008:
 
Gassigänger ja , aber hier ging es um Pflegestellen, das ist eine andere Baustelle
 
Als Pflegestelle ist man ja auch "beauftragt".

Danke Nandou. :)
 
nicht ganz richtig, im Gesetzestext steht was von Gassigehen, nicht das der Hund privat nach Hause kommt.
Aber auch hier lasse ich mich gerne berichtigen, denn sollte es anders sein werde ich mich definitiv noch mal damit auseinandersetzen
 
Paragraph 4 Absatz 2 der Hundeverordnung spricht von "Hunden in Tierheimen". Die Ausführungsbestimmungen sprechen von "in Tierheimen untergebrachten oder sichergestellten gefährlichen Hunden". Es lässt sich daher sicher argumentieren, dass Hunde, die ein Trägerverein bei einer Pflegestelle unterbringt, nicht unter die Ausnahmeregelung fallen.

Allerdings finde ich, dass das dem Zweck der Ausnahmeregelung nicht gerecht wird. Zum Beispiel wenn die Unterbringung nur kurz ist (etwa nach einer OP etc), sehe ich keinen Grund, warum die Ausnahmeregelung nicht gelten soll. Sicherheit kann hier aber wohl nur eine Abstimmung mit den Behörden bzw. eine gerichtliche Klärung bringen. Müsste einfach mal wer in Angriff nehmen. Halte ich für durchaus aussichtsreich.
 
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