Zwei Kampfschmuser halten?

Sarah + Bandit

Hallo,
ich hätte gern mal gewusst, wie die Halter von zwei Kampfschmusern es angestellt haben, sie halten zu dürfen. Ist das wieder ein typisches NRW-Problem, dass man zwar vier Doggen, nicht aber zwei "Anlagehunde" halten darf?
Viele Grüße
Holly
 
  • 2. Mai 2024
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Hi Sarah + Bandit ... hast du hier schon mal geguckt?
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Meines Wissens kann man mehrere Listis halten, man darf aber nur mit jeweils einem Listi pro Person Gassi gehen.
 
Kenn ich auch so...
Halten darfst du laut LHundG so viele Listies wie du willst, aber du darfst halt nicht alleine mit ihnen zusammen Gassi gehen.

Wir haben ja auch 2 Listies. Gut formal läuft einer auf meinen Freund und einer auf mich, so dass keiner von uns 2 "hält", aber das wäre auch anders gegangen. Ich habe extra nachgefragt.
 
HAlten darfst du soviel du willst,wenn das OA mitmacht.Du darfst ja nur mit jeweils einem raus gehen.Hier in Ob ist es laut Matsvet so,so das man generell nur einen auf seinen Namen angemeldet bekommt.Ich habe trotzdem meine Hunde auf meinen Namen angemeldet und auch genehmigt.Ich weiss nicht ob das Willkür ist...denn andere haben den zweiten nicht genehmigt bekommen.
 
hmm der dogo canario zählt doch bei euch nicht als listen hund oder?

also hast du rein theoretisch gesehen ja nur den staffbull als listen hund...

was ich nur nicht verstehe ich kenne jemanden der eine genehmigung bekommen hat mit zwei listen hunden spazieren zu gehen...

andererseits wurde micha uch gesagt man darf nicht mit 2 liste 1 hunden gehen jedoch ein liste 1 hunde und ein ungelisteter hund...

aber auch nciht ein liste 1 und ein liste 2 hund denn liste eins hunde darf man generell nur alleine halten dann wiederrum wurde gesagt man darf einen liste 1 oder 2 hunde nciht mit einem 40/20-er führen ....was stimmt denn da nun genau...

das würde mich noch interessieren
 
...in nrw ist die haltung erlaubt, das gleichzietige führen von mehr als einem hund nach §3 oder §10 lhg ist verboten. auch kombinationen sind ausgeschlossen. die möglichkeit einer ausnahmegenehmigung gibt es nicht. soweit eine gemeinde eine solche erteilt ist diese rechtsgrundlos und unwirksam, da landesrechjt gebrochen würde.


pete
 
Klar steht der Dogo C. auf der Liste,somit sind es 2 Listi s.
Es gibt keine Ausnahmegenehmigung um mit 2 Listis gleichzeitig zu gehen.Hunde die auf der liste stehen sind alleine (ohne zweiten Listi) zu führen und dabei ist es egal ob Liste 1 oder 2.
 
Sarah + Bandit schrieb:
Hallo,
ich hätte gern mal gewusst, wie die Halter von zwei Kampfschmusern es angestellt haben, sie halten zu dürfen. Ist das wieder ein typisches NRW-Problem, dass man zwar vier Doggen, nicht aber zwei "Anlagehunde" halten darf?
Viele Grüße
Holly

Du kannst sogar ein 6jähriges Mädchen mit zwei Doggen oder 2 bissigen Schäferhunden spazieren schicken, aber mein 17jähriger Sohn darf nicht mit unserem Staff spazieren gehen. Da versteh einer diese Gesetze:kindergarten:
 
also darf ich mit einem collie mix und einem rotti mix gleichzeitig gehen???

also stimmt das nicht was mir gesagt wurde?

lg
 
Danke für die vielen Antworten! Es macht natürlich richtig Sinn, dass man offensichtlich mehrere Listenhunde halten darf, aber sie nicht zusammen ausführen darf - ist wohl genauso gut durchdacht, wie alles Andere in der blöden Landeshundeverordnung!
Zwar habe ich derzeit nur Sarah als "Listi", da Bandit als DSH-Mix durch geht, aber ich hätte mir durchaus vorstellen können, nach Bandits Ableben einen weiteren Staff aus dem Tierheim zu mir zu nehmen - schade, dass einem immer Steine in der Weg gelegt werden müssen.
 
Andyund Biggi schrieb:
Du kannst sogar ein 6jähriges Mädchen mit zwei Doggen oder 2 bissigen Schäferhunden spazieren schicken, aber mein 17jähriger Sohn darf nicht mit unserem Staff spazieren gehen. Da versteh einer diese Gesetze:kindergarten:

Das stimmt so auch nicht!
(Jedenfalls in NRW!)
Doggen sind 40/20 Hunde und somit dürfen die hier nur von Jugendlichen ab 16 Jahren geführt werden!
 
DieJanine schrieb:
Das stimmt so auch nicht!
(Jedenfalls in NRW!)
Doggen sind 40/20 Hunde und somit dürfen die hier nur von Jugendlichen ab 16 Jahren geführt werden!
Sorry stimmt so nicht geht erst ab 18 Jahren §4 absatz 1 und 2 Und §5 absatz 4
 
@mollywoman
hmmm...vielleicht stehe ich auf der leitung...nicht, dass ich eine sechsjährige mit vier doggen rausschicken will, aber wo steht das verbot? ;)

pete
 
Pete23021972 schrieb:
@mollywoman
hmmm...vielleicht stehe ich auf der leitung...nicht, dass ich eine sechsjährige mit vier doggen rausschicken will, aber wo steht das verbot? ;)

pete

Lies mal die beiden Absätze das steht doch nur wer über 18 ist und einen Hund sicher Halten kann darf diesen auch führen.
 
DieJanine schrieb:
:verwirrt: Jetzt check ich das nicht mehr... :unsicher: *koppmitwechschieß*

Lach :lol: sorry das ich dich da so ins ducheinander gestürtzt habe, hatte falsch gelesen meine Postings bezogen sich auf den Staff. Zu Großen Hunden habe ih nichts über eine altersbeschränkung gefunden nur das derjenige in der Lage sein muss das tier sicher zu Führen.
 
mollywoman schrieb:
Zu Großen Hunden habe ih nichts über eine altersbeschränkung gefunden nur das derjenige in der Lage sein muss das tier sicher zu Führen.

16:hallo:

Den SK zum führen grosser Hunde vom Tierarzt bekommt man erst ab diesem Alter mein ich.
 
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