Ein guter Anwalt könnte das so weit spinnen, dass dieses Gesetz gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz ("Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden") verstößt, denn die Sachverhalte, die zu einer Einstufung als "gefährlich" führen, sind nunmal nicht gleich, werden aber gleich behandelt. Hat jemand Kontakt zu Herrn Weidemann? Der schreibt doch auch Artikel für die WUFF, ob den sowas nicht interessiert?