Worms: Schäferhunde zu Recht als gefährlich deklariert

Ein guter Anwalt könnte das so weit spinnen, dass dieses Gesetz gegen den verfassungsrechtlich garantierten Gleichheitsgrundsatz ("Gleiche Sachverhalte müssen gleich behandelt werden") verstößt, denn die Sachverhalte, die zu einer Einstufung als "gefährlich" führen, sind nunmal nicht gleich, werden aber gleich behandelt. Hat jemand Kontakt zu Herrn Weidemann? Der schreibt doch auch Artikel für die WUFF, ob den sowas nicht interessiert?
 
  • 25. April 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Bestimmt interessiert ihn das.
Kannst ihn einfach anmailen oder anrufen.
 
Genau DA müsste man ansetzen.

Die Definition der Gefährlichkeit ist einfach absurd.

Da werden Hunde, die aus lauter Freude einen Menschen "gefahrdrohend anspringen" gleichgesetzt mit solchen, die Menschen aus Aggression schwer verletzen. Da werden Hunde, die mal 20 Meter weit einem Karnickel hinterherrennen gleichgesetzt mit Hunden, die Wild reißen. Und die Maßnahmen dagegen sind pauschal, z. T. nicht erforderlich und entsprechen definitiv NICHT dem Mindestmaßgebot! Mich wundert, dass DAS noch kein Anwalt aufgegriffen hat bei all den vielen Klagen zum Thema "gefährlicher Hund", die es schon gab?
Das ist etwas, daß ich auch nicht begreife. Diese ganzen Soka - Verordnungen und Gesetze stehen auf so wackligen Beinen, jedenfalls für meine Begriffe, daß ich nicht verstehe, wieso man dagegen nicht ankommt. Jeder Kack wird bei Gericht durchgeboxt, hier ist es tausendfacher Blödsinn in zig Schattierungen und offensichtlich ist da rechtlich nichts zu machen. Versteh ich nicht.
 
Diese ganzen Soka-Verordnungen und Gesetze können so wacklig sein wie sie wollen - es kümmert nur in seltenen Einzelfällen mal ein Gericht - die meisten Richter bis hin zu den obersten Gerichtshöfen nicken alles ab, solange die Verordnung "richtig" formuliert ist.

Die Auslegungen werden teilweise sogar schleichend schlimmer. Während es in Bayern mal hieß, dass ein Listenhund nicht gesteigert aggressiv sein darf um den Wesenstest zu bestehen, reicht mittlerweile ein freudiges Bedrängen des Gutachters, um zumindest einen Nachtest machen zu müssen.

Klar kann man klagen, aber es kostet eine Menge Geld und sehr viel Zeit, um ganz simple Rechte zugesprochen zu bekommen. Wenn der Richter allerdings keine Hunde mag, kann man die Scheine auch gleich in den Ofen schieben. :eg:
 
Welche Anforderungen bestehen an materielle Gesetze (also solche, die sich auf den Bürger auswirken)? Erforderlichkeit, Gleichheitsgrundsatz? Gibt es ein Übermaßverbot oder nicht? Das sind Dinge, die ich nicht weiß, die aber ein auf Verwaltungsrecht spezialisierter Anwalt wissen müsste.
 
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