Worms: Schäferhunde zu Recht als gefährlich deklariert

Die Stadt Worms braucht wohl wieder Geld... 2 x 613,- ... lohnt sich doch fast... klar, Strafe sollte und muss mMn auch sein aber ich seh´s wie Hovi:

Ich frage mich, warum so etwas nicht genauso gehandhabt werden kann wie alle anderen Ordnungswidrigkeiten auch: saftige Geldbuße, Schadensersatz (Bezahlen des toten Rehs) und fertig. Dann wird sich der Halter in Zukunft sicher zweimal überlegen, ob er die Hunde von der Leine macht.

von mir aus noch Leinenzwang (Schleppleine ginge ja echt noch) und Prüfung... whatever... aber die Einstufung ist mMn zu hoch gegriffen...
 
  • 25. April 2024
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Hovi;2671865[B schrieb:
]Die Einstufung als "gefährlich" weil ein Hund Wild jagt, ist absolut idiotisch. Dämlicher geht eigentlich kaum noch. [/B]

Ich frage mich, warum so etwas nicht genauso gehandhabt werden kann wie alle anderen Ordnungswidrigkeiten auch: saftige Geldbuße, Schadensersatz (Bezahlen des toten Rehs) und fertig. Dann wird sich der Halter in Zukunft sicher zweimal überlegen, ob er die Hunde von der Leine macht.

Hundeverblödetes Deutschland halt.


was bitte ist den jetzt der unterschied zwischen zwei hunden die ein reh jagen und reißen, und zwei hunde die einen kleinen hund so verletzen das er an den verletzungen stirbt?
 
Mich würde als DSH-Interessent die "Gefährlichkeit" aufgrunddessen deswegen nicht abschrecken, die Haltungsauflagen aber eben schon...:(

DSH ab 3 Jahren aufwärts zu vermitteln ist wie gesagt eh schon murks...mit den Auflagen....uha.

SO kannst du die Hunde nicht vermitteln, das ist klar.
 
Wenn ich unauffällige Hunde wg. der Rasse als unwiderlegbar gefährlich einstufe und unfruchtbar mache, ist die Einstufung eines Hundes, der nachweislich getötet hat, vielleicht die etwas weniger idiotische Vorgehensweise.
Angeblicher Zweck der Regelungen ist nicht nur der Schutz von Menschen, sondern auch von Tieren (und Sachen).
 
Scheint es nicht so, dass sich Politiker einen Wettstreit liefern, wer das idiotischere Gesetz und die noch etwas dümmere Verordnung schafft? Diese Art der "Schutzwut" hat längst unerträgliche Züge angenommen :eg: - vor allem wenn man bedenkt, dass nur "geschützt" wird, wenn der erhoffte Zuwachs an Wählerstimmen weit über denen liegt, die man verlieren könnte und wenn es keine Interessenkollisionen gibt :eg:
 
was bitte ist den jetzt der unterschied zwischen zwei hunden die ein reh jagen und reißen, und zwei hunde die einen kleinen hund so verletzen das er an den verletzungen stirbt?

Dass DIE Frage nun kommt, hab ich mir gedacht ;) . Und so ganz unberechtigt ist sie nicht, ich hab nämlich vorhin auch drüber nachgedacht, wieso ich es als nicht gefährlich empfinde, dass ein Hund einem Beutetier hinterhergeht, aber als gefährlich, wenn er sich auf angeleinte Artgenossen stürzt und sie tötet.

Ehrlicherweise muß ich zugeben, dass der Unterschied eigentlich überwiegend in der Aggression liegt (Jagdverhalten ist KEIN Aggressionsverhalten) und in der Häufigkeit/Wahrscheinlichkeit, mit der ein Schaden eintritt. Ein Hund, der Gassi geführt wird, wird täglich mehrere Male die Gelegenheit haben, angeleinte kleine Hunde zu töten, aber eher selten wird er Gelegenheit dazu haben, ein Reh zu fangen. Ausserdem zeigen wohl 90 % aller Hunde Jagdverhalten, aber nur wenige töten Artgenossen. Bla Blubb.

Nicht sehr überzeugend, die Argumentation, und sie überzeugt mich selber nicht. :D

Die beiden Hunde SIND definitiv gefährlich. Für Rehe. Und ergo muß dafür gesorgt werden, dass sie keine Chance mehr bekommen, Rehe zu jagen. Dafür würde aber ein Leinenzwang in Gebieten mit Wild völlig ausreichen, wenn der Halter anders nicht in der Lage ist, sie zu kontrollieren. Die Hunde sind nicht gefährlich, wenn man mit ihnen in der Fußgängerzone flaniert, sie sind nicht gefährlich, wenn sie auf der umzäunten Hundewiese frei laufen. Eine erhöhte Hundesteuer hilft nun so gar nichts, die Maßnahmen, die man für diese Hunde trifft, sollten schlicht und ergreifend ihrer Gefährlichkeit angemessen sein. Wie ja auch für alle anderen gefährlichen Hunde. Ein artgenossenaggressiver Hund, der gut unter der Kontrolle seines Besitzers steht und der nicht vom Grundstück abhauen kann, braucht auch keinen Leinen- und Maulkorbzwang. :kp:

Die ganze Crux an der Einstufung eines Hundes als gefährlich liegt eigentlich darin, dass die MASSNAHMEN, die folgen, absolut unverhältnismäßig sind, weil sie sich nicht an dem speziellen Problem ausrichten, sondern pauschal sind.
 
Und genau DAS ist nicht nachzuvollziehen. Wozu Maulkorb, wenn eine Leine doch völlig ausreichend ist, um zukünftiges Wildern zu verhindern? Wo ist da die Notwendigkeit/Erforderlichkeit der Auflage?
 
:unsicher:
...vielleicht hat diese Einstufung auch etwas mit dem Verhalten der Hundebesitzerin direkt nach dem "einmaligen Vorfall" zu tun.
zitat :
... Die Frau war nach dem Vorfall mit ihren dann angeleinten Hunden weggegangen, das Reh lag apathisch in einem Gebüsch.
Heisst für mich :
Die Halterin ist ihren Hunden zum Tatort gefolgt, hat sie dort angeleint, und ist, ohne etwas zu unternehmen, einfach abgehauen.
 
:unsicher:
...vielleicht hat diese Einstufung auch etwas mit dem Verhalten der Hundebesitzerin direkt nach dem "einmaligen Vorfall" zu tun.
zitat :
... Die Frau war nach dem Vorfall mit ihren dann angeleinten Hunden weggegangen, das Reh lag apathisch in einem Gebüsch.
Heisst für mich :
Die Halterin ist ihren Hunden zum Tatort gefolgt, hat sie dort angeleint, und ist, ohne etwas zu unternehmen, einfach abgehauen.

Aber ist nicht auch das irgendwo nachvollziehbar? Aufgrund drakonischer Strafen kriegt man doch Angst für sein Fehlverhalten einzustehen!
 
...vielleicht hat diese Einstufung auch etwas mit dem Verhalten der Hundebesitzerin direkt nach dem "einmaligen Vorfall" zu tun.
zitat :
... Die Frau war nach dem Vorfall mit ihren dann angeleinten Hunden weggegangen, das Reh lag apathisch in einem Gebüsch.
Heisst für mich :
Die Halterin ist ihren Hunden zum Tatort gefolgt, hat sie dort angeleint, und ist, ohne etwas zu unternehmen, einfach abgehauen.

Na ja, ist das mit Rehen nicht auch so eine Sache?

Muss man da nicht Förster oder Jäger anrufen, statt selbst das Tier zu nehmen und mit ihm zum TA zu fahren?

Hat die Frau vielleicht Jäger oder Förster informieren wollen?

Ich weiß jetzt nicht, wer in dem Fall die zuständigen Stellen informiert hat. Irgendwer muss es ja getan haben.

Wenn sie sich tatsächlich aus dem Staub gemacht hat, ohne dann Jäger/Förster zu informieren, ist das natürlich echt ein Unding.

Als Bekannte vor einigen Wochen ein verletztes Kitz gefunden und zum TA gebracht haben, wurde ihnen jedenfalls nahegelegt, sich beim nächsten Mal an den zuständigen Jäger oder Förster zu wenden (weil diese das ganz und gar nicht richtig finden, wenn sie nicht informiert werden).
 
:unsicher:
...vielleicht hat diese Einstufung auch etwas mit dem Verhalten der Hundebesitzerin direkt nach dem "einmaligen Vorfall" zu tun.
zitat :
... Die Frau war nach dem Vorfall mit ihren dann angeleinten Hunden weggegangen, das Reh lag apathisch in einem Gebüsch.
Heisst für mich :
Die Halterin ist ihren Hunden zum Tatort gefolgt, hat sie dort angeleint, und ist, ohne etwas zu unternehmen, einfach abgehauen.

Aber ist nicht auch das irgendwo nachvollziehbar? Aufgrund drakonischer Strafen kriegt man doch Angst für sein Fehlverhalten einzustehen!
:unsicher:
Klar, und das ist dann ein Grund, feige abzuhauen, und die Opfer seiner Nachlässigkeit einfach verrecken zu lassen... :sauer:
Mal überspitzt formuliert : Wenn dich demnächst einer mit KFZ umbügelt und abhaut, hast du hoffentlich Verständnis für sein Verhalten, bevor du an deinen Verletzungen stirbst.
 
Dass die konkreten Folgen der "Gefährlichkeit" dieser Hunde im Hinblick auf die "Straftat" absurd sind, darüber dürfte es hier vermutlich keine große Meinungsverschiedenheit geben. Leinenpflicht okay (hätte ich auch innerorts kein Problem mit, denn besteht nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, zumindest Möglichkeit, dass solche Hunde auch Katzen ernsthaft jagen?), aber Maulkorb und nur noch einzeln ausführen ist völlig daneben, seh ich auch so.

Dass die Halterin sich mit ihren Hunden vom "Tatort" entfernte, sehe ich auch nicht wirklich als falsch an. Das Reh hätte sich sicher nicht besser gefühlt, wenn sie mit den Hunden dort geblieben wäre. Allerdings musste sie selbstverständlich den Vorfall melden. Das kann sie ja von daheim aus gemacht haben, das wissen wir nicht. Die zuständige Telefonnummer hatte sie ja vermutlich nicht im Kopf oder im Handy. (Spricht nicht sogar die Tatsache, dass sie als Halterin feststeht, dafür, dass sie den Vorfall - und sich - gemeldet hat? Oder wurde sie von Dritten angezeigt? Ich hab die Artikel nicht gelesen.)

Was mich persönlich dabei noch anko.tzt ist der Schadenersatz an den Jagdverband. Das Reh "gehört" anscheinend dem Jagdverband - und der Schaden kann ja nur darin bestehen, dass der Jagdpächter um das Vergnügen gebracht wurde, das Reh irgendwann seinerseits zu erlegen. :sauer:
 
Die zuständige Telefonnummer hatte sie ja vermutlich nicht im Kopf oder im Handy.

Im Zweifelsfall die Polizei...

aber Abhauen um Konsequenzen zu entgehen wird ja Mode, hier im Forum wird sogar schon zu Falschaussagen geraten, echt peinlich... wobei ich jetzt nicht sage, dass es bei dieser Dame der Fall war! aber es wird langsam auffällig...
 
Die zuständige Telefonnummer hatte sie ja vermutlich nicht im Kopf oder im Handy.

Im Zweifelsfall die Polizei...

aber Abhauen um Konsequenzen zu entgehen wird ja Mode, hier im Forum wird sogar schon zu Falschaussagen geraten, echt peinlich... wobei ich jetzt nicht sage, dass es bei dieser Dame der Fall war! aber es wird langsam auffällig...

Ich habe wg. eines verletzten Rehs auch die Polizei angerufen. Ich wüsste gar nicht, wie und wo ich die Nummer des zuständigen Jägers suchen sollte. Die Polizei hat den dann verständigt. (Nein, das Reh, von dem ich rede, wurde nicht von einem Hund verletzt.)
Aber damals hatte ich z.B. kein Handy dabei und musste auch erst heim gehen, um zu telefonieren. Auch das soll's geben. (Kommt bei mir auch heute noch vor.)
 
:unsicher:
Klar, und das ist dann ein Grund, feige abzuhauen, und die Opfer seiner Nachlässigkeit einfach verrecken zu lassen... :sauer:
Mal überspitzt formuliert : Wenn dich demnächst einer mit KFZ umbügelt und abhaut, hast du hoffentlich Verständnis für sein Verhalten, bevor du an deinen Verletzungen stirbst.

Boah, werden wir mal schön unsachlich und kommen mit Totschlagargumenten. :unsicher:

Ja, natürlich sind unverhältnismäßige, drakonische Strafen ein Grund nicht das Richtige zu tun! Warum sollte man sonst das Falsche tun? Weils "in" ist? Nein, ich will das nicht rechtfertigen, aber ich kann es verstehen! Ich kann verstehen, warum Menschen aus Angst lieber die Klappe halten!
 
Ein Gedankengang dazu - keine Ahnung, ob der richtig ist:

Muss ein Hund, der kein Listi ist, nicht erst zum "gefährlichen Hund" deklariert werden, damit man dem Halter Auflagen, jenseits der allgemeinen Verordnungen erteilen kann?

Andere Frage:
Kann man - wenn eine Anzeige erfolgte - vom "rechtlichen Prozedere" abweichen?
(Beispiel Fahren unter Alkoholeinfluss - selbst wenn ich keinen Unfall baue, niemanden gefährde und in meinen Augen einen guten Grund habe, ist der Lappen weg, wenn ich erwischt werde - egal wie gut es der Streifenbeamte auch mit mir meinen mag. Hier war die Situation eindeutig, kann da überhaupt anders entschieden werden?)
 
Es blieb keine andere Option, als die Hunde als gefährlich einzustufen mit allem pi pa po.
Das Landeshundegesetz sagt dazu ganz klar:

§ 1 Begriffsbestimmung

(1) Als gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes gelten:
1. Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
2. Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
.
.
.
Das mag überzogen sein (finde ich auch), aber es bleibt da leider kein Handlungsspielraum. :(
 
Genau DA müsste man ansetzen.

Die Definition der Gefährlichkeit ist einfach absurd.

Da werden Hunde, die aus lauter Freude einen Menschen "gefahrdrohend anspringen" gleichgesetzt mit solchen, die Menschen aus Aggression schwer verletzen. Da werden Hunde, die mal 20 Meter weit einem Karnickel hinterherrennen gleichgesetzt mit Hunden, die Wild reißen. Und die Maßnahmen dagegen sind pauschal, z. T. nicht erforderlich und entsprechen definitiv NICHT dem Mindestmaßgebot! Mich wundert, dass DAS noch kein Anwalt aufgegriffen hat bei all den vielen Klagen zum Thema "gefährlicher Hund", die es schon gab?
 
Hovi, du hast absolut Recht, die Verhältnismäßigkeit bleibt völlig auf der Strecke, aber wenn kein Betroffener klagt, wird sich auch nichts ändern. :(
 
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