Ganz nebenbei: Mich würde mal interessieren, ob der Besitzer des Rüden finanziell für den eventuell zu betreibenden Aufwand aufkommen wird müssen? Die Wölfin wird seinen Rüden ja kaum beim Leinengassi vergewaltigt haben, somit hat er seine "Aufsichtspflicht" verletzt, wenn er seinen Rüden streunen lässt.
Zumindest hätte das eventuell auf andere verantwortungslose HH eine erzieherische / abschreckende Wirkung. Mir wird hier nämlich gerade ganz anders, wenn ich daran denke: Hier ist auch Wolfsgebiet und auch hier treffe ich immer wieder dieselben streunenden Hunde im Wald, deren Besitzer unbelehrbar sind. ("Springt halt über den Zaun" / "Haut halt ab, tut ja nix" - nö, jagt nur...oder belästigt andere Leute und Hunde im Wald.)
Zumindest hätte das eventuell auf andere verantwortungslose HH eine erzieherische / abschreckende Wirkung. Mir wird hier nämlich gerade ganz anders, wenn ich daran denke: Hier ist auch Wolfsgebiet und auch hier treffe ich immer wieder dieselben streunenden Hunde im Wald, deren Besitzer unbelehrbar sind. ("Springt halt über den Zaun" / "Haut halt ab, tut ja nix" - nö, jagt nur...oder belästigt andere Leute und Hunde im Wald.)