Also ich glaube, hier drehen wirkliche welche am Rad.
Es wurde sehr deutlich geschrieben, dass die Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung in §6 als Ausnahme genannt ist, gleichfalls wurde keiner Weise in Frage gestellt, dass die
Kastrationspflicht für Freigängerkatzen erstrebenswert ist und dass gleiches für Strasssenhunde gilt.
Vllt. erst mal lesen, eh man lospoltert?
Eine Rechtsauffassung kann allerdings nur entweder richtig oder falsch sein, darüber muß man wohl nicht diskutieren. Man stelle sich mal das Chaos im wirklichen Leben vor, wenn es auch anders ginge.
Ich bin seit 25 Jahren in unserem Tierheim , vor allen bei den Hunden, auch mit Nachkontrollen und Kontakt zu ehemaligen Tierheimhunden.
Ich kann mich an zwei Fälle erinnern, in denen tatsächlich Nachkommen gezeugt worden.
Dafür Hunderte Hunde der Kastration mit allem, was sie Risiken beinhaltet, in Kauf nehmen?
Ich vermisse bei Kastrationsgegnern, die mir so über den Weg laufen häufig die Bereitschaft, sich mal mit wissenschaftlichen Erkenntnissen auseinanderzusetzen, was den alles im Körper eines Hundes passiert, wenn man ihn kastriert und was dem Körper dann ein Leben lang nicht mehr zu Verfügung steht.
Ich bekomme immer noch das eher lächerliche Argument, man befürchte, Hunde bleiben Kindsköpfe, insbesondere Frühkastraten, und das wars aber auch an Folgen.
Entschuldigung für den Nachsatz, jedoch lädt sich mein Beitrag ab und an mitten im Schreiben selbst hoch .