Wie blöd muss man eigentlich sein?

hundeuschi

10 Jahre Mitglied
Aber nun der Reihe nach.
Vor etwa 5 Tagen ein riesen Alarm mitten in der Nacht von meinen Hunden, irgendwie war ich mal wieder zu trieslig und benommen um aufzustehen und nachzusehen was los ist......dann am morgen wir wollten mit Auto raus, ging ich zum Tor und machte es auf...da fiel mir auf das der Aluriegel fehlte, Tor hing locker zu aber noch zusätzlich gesichert durch eine Kette mit Schloss (welches ich eigentlich nur immer einhing und nicht schloss)...ich wunderte mich und suchte den ganzen Garten ab, nichts gefunden und Schwein gehabt, das ich abends immer nochmal gehe und das Tor mit Kette sichere. Ich rätselte mit Menne ne ganze Weile und das einzige was uns einfiel war....das jemand sich den Riegel aufgemacht haben muss, feststellte, das da noch ne Kette drum ist und wollte sich wohl daran zu schaffen machen (allerdings muss er da sehr umständlich durchs Tor greifen)....überrascht wurde er durch die Hunde, die bei jeder Bewegung am Tor Alarm schlagen......gut dachte ich noch...wer zu blöd ist und nicht lesen kann...denn Zaun ist durch 2 Schilder gesichert (freilaufender Hund)

Gestern Nacht um 23:00....ein riesen Terz draussen, alle vier bellten wie die kaputten und fanden kein Ende....ich raus gestürmt und nach vorne zum Tor....alle hunde bellten richtig wütend in eine Richtung....ich sah nichts und hörte es nur rascheln......alle 4 beruhigt und dann sah ich es.......der Antibellkasten (hilft nicht gegen das Bellen, nur mal so, war Fehlanschaffung) lag auf der Strasse nur noch mit Kabel gesichert.....ich den also wieder am Kabel reingezogen und wollte den wieder am Tor anbringen....da sah ich das er abgebrochen war:verwirrt: er ist an einer Höhe angebracht wo kein Hund hinkommt und auch massiv.....heute morgen sah sich Menne den Kasten genau an und stellte fest, das da wohl jemand versucht haben muss über den Zaun zu steigen und den Kasten wohl als Abstütze nahm und dieser eben brach und und die Hunde das mitbekamen und Alarm schlugen....

Ist das normal???? Die Zeit der Einbrüche geht wohl wieder los und wir leben hier ja etwas abgelegen. Diesmal war das Tor mit Kette und Schloss was eingerastet war, gesichert...aber kann DERJENIGE nicht lesen? Oder ist der Lebensmüde? Und zu holen gibts hier auch nichts ausser jede Menge Ärger.
Was passiert wenn es Nachts mal jemand schaffen sollte einzusteiegen und ich bin nicht gleich zur Stelle? Das Grundstück ist gesichert und auch gekennzeichnet das Hund hier lebt. Wer kriegt dann Schuld? Ist doch nicht normal. Das ist nun das zweite mal...:(
 
  • 29. April 2024
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Hi hundeuschi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Dummheit der Menschen ist grenzenlos. Sei froh das er nicht noch dabei eingepennt ist oder sein Handy liegen lassen hat. :D
 
vlll solltest du das auch noch anbringen zu den zwei andren schildern:

"zu holen gibts hier auch nichts ausser jede Menge Ärger" ;) ich denk, die Hunde werden die Person wohl entgülktig verschreckt haben?
 
ich würde, auch wenn nichts weiter passiert ist, mal bei der polizei bescheid geben und auch den fall der fälle mal ansprechen, also was wäre, wenn er doch aufs grundstück kommt und deine hundis in freundlich begrüßen :D,
aber ehrlich gesagt würd ich mir JETZT auch sorgen um meine hunde machen, es gibt genug womit man ihnen schaden zufügen könnte.

aber ich glaub dieses risiko, werden alle haben, die ihre hunde draussen lassen. sei es nachts, oder wenn sie aus dem haus gehen.

ich bin was sowas angeht ein furchtbarer schiesser :D
 
"Wer kriegt dann schuld...."

Ist nach deutscher Rechtssprechung gaaaanz einfach..... DU !!

Deine Hunde haben nichts und niemanden zu stellen oder gar zu beissen, auch keine Einbrecher.
Sollte das doch mal passieren, dann zahlt Deine HPV hoffentlich, sonst kann Dich der Einbrecher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen und kommt in aller Wahrscheinlichkeit auch damit durch.
Ich liebe die deutsche Rechtssprechung..... :eg:

Nur wenn der Einbrecher Dich direkt angreift, darf Dein Hund eingreifen, dann auch "massiv", das ist dann nämlich Notwehr.
Allerdings solltest Du hinterher sichtbare Verletzungen aufweisen, oder Zeugen haben, sonst steht wieder "Aussage gegen Aussage" und dann .... siehe oben.

Deine Schilder kannst Du übrigens getrost in die Tonne kloppen.
Die zählen in diesem Fall genauso wenig wie die beliebten "Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder."

Schließlich könnte der Einbrecher ja nicht lesen können oder, durch Migrationshintergrund - der deutschen Sprache nicht mächtig sein.
 
Ich denke mal ich mache mir Sorgen darum was ist wenn DERJENIGE dann "freundlich" begrüsst wird......es sind 4 Hunde und alle vier kann er nicht lahmlegen, einer wird es schaffen ihn lahm zu legen...der leidtragende wäre ja dann einer meiner Hunde und genau das macht mir Sorgen.....Hund reagiert eben nur wie Hund, er beschützt sein Haus und Hof....und gerade Nachts sind sie extrem drauf:(

Zumal ihn ja eigentlich schon der erste Besuch hier abgeschreckt haben muss aber DERJENIGE hat wohl nicht gelernt. Wir haben in der Nachbarschaft mal rumgehorcht, da fiel nichts auf...noch nicht...aber kann ja noch....
 
Rein rechtlich greift hier die Gefährdungshaftung. Deine Hunde dürfen den Einbrecher stellen, jedoch nicht verletzten. Sollte dies der Fall sein, wärst zu ggf. zum Schadenersatz verpflichtet (Schmerzensgeld, etc. pp.). Auch wenn Du Dein Grundstück gesichert hast, Schilder angebracht hast und alles eigentlich klar gekennzeichnet ist, dürfen Dritte (in diesem Fall eben auch der Einbrecher) nicht verletzt werden. Sofern Dein Grundstück nicht auch gewerblich genutzt wird und die Hunde mithin im gewerblichen Bereich als Wachhunde gehalten werden, dürfen sie einfach nicht beißen oder jemanden Unbefugten auf dem Grundstück verletzen. Verbellen, vertreiben ja; zupacken nein. Auch wenn es doof ist und nicht nachvollziehbar, aber der Schutz von Leib und Leben eines Dritten steht über dem Schutz unbeweglichen Eigentums.
 


Hab das hier gefunden, aber leider keine genauen Angaben.
Aber soweit ich das im Hinterkopf ists so, kommt ein Einbrecher bei dir ins Haus / die Wohnung und wird vom Hund gebissen, kann er dich deswegen auch noch verklagen und du bekommst eine Strafe, weil dein Hund zugebissen hat.
Das der Typ unerlaubt bei dir ins Gelände / das Haus / die Wohnung eingedrungen ist, ist davon nicht betroffen. Hund hat zugebissen und das zählt.
 
hm habt ihr eine Beleuchtung am Tor, ich bau grade sowas bei mir ein (wenn ich denn mal nicht vergesse Kabel mitzubringen ) evtl. ist dann Ruhe so mitten im Spot haben die eigentlich keine Lust mehr..
 
"Wer kriegt dann schuld...."

Ist nach deutscher Rechtssprechung gaaaanz einfach..... DU !!

Deine Hunde haben nichts und niemanden zu stellen oder gar zu beissen, auch keine Einbrecher.
Sollte das doch mal passieren, dann zahlt Deine HPV hoffentlich, sonst kann Dich der Einbrecher zivilrechtlich auf Schmerzensgeld verklagen und kommt in aller Wahrscheinlichkeit auch damit durch.
Ich liebe die deutsche Rechtssprechung..... :eg:

Nur wenn der Einbrecher Dich direkt angreift, darf Dein Hund eingreifen, dann auch "massiv", das ist dann nämlich Notwehr.
Allerdings solltest Du hinterher sichtbare Verletzungen aufweisen, oder Zeugen haben, sonst steht wieder "Aussage gegen Aussage" und dann .... siehe oben.

Deine Schilder kannst Du übrigens getrost in die Tonne kloppen.
Die zählen in diesem Fall genauso wenig wie die beliebten "Betreten verboten. Eltern haften für ihre Kinder."

Schließlich könnte der Einbrecher ja nicht lesen können oder, durch Migrationshintergrund - der deutschen Sprache nicht mächtig sein.

So hatte ich das auch noch im Hinterkopf wie Du geschrieben hast, was für eine tolle Rechtssprechung...also darf dann Hinz und Kunz das Grundstück betreten und die Hunde laden ihn dann noch zum Kaffekränzchen ein....ich "liebe" die deutsche Rechtssprechung. Das schreit doch zum Himmel....aber du hast recht, genau so hatte ich es noch im Hinterkopf ich habe die Hunde selbst auf meinem Grund und Boden so zu sichern, das keine Gefahr von ihnen ausgeht. Die Schilder sollen laut Gemeinde an den Zaun...aber eigentlich bringen die garnichts:(
 
die ist aber sicher immer an, ich würd mir evtl etwas anschaffen, das sowohl innen im flur, als auch aussen licht angeht, wenn die hunde anschlagen,
du als eigentümer darfst dich ja wehren *fg*

sollen die doch draussen denken, dass du neben der tür nur auf sie gewartet hast.
 
Sofern Dein Grundstück nicht auch gewerblich genutzt wird und die Hunde mithin im gewerblichen Bereich als Wachhunde gehalten werden, dürfen sie einfach nicht beißen oder jemanden Unbefugten auf dem Grundstück verletzen. Verbellen, vertreiben ja; zupacken nein. Auch wenn es doof ist und nicht nachvollziehbar, aber der Schutz von Leib und Leben eines Dritten steht über dem Schutz unbeweglichen Eigentums.

Und wieso ist es bei gewerblichem Eigentum anders?
 
Bewegungsmelder mit Licht ist ne gute Idee...nur dazu müssten wir Kabel nach vorne legen 30 m und Menne ist derzeit auf der BS lahm, kann kaum krauchen und ich gehe auch wegen Kreuz nächste Woche in Klinik...aber ich sprech das mal heute an....

Die Strassenlaterne steht 4m neben dem Zaun.....ist aber mehr oder minder nur die strasse ausgeleuchtet und der andere Teil eben nicht..........
 
Sofern Dein Grundstück nicht auch gewerblich genutzt wird und die Hunde mithin im gewerblichen Bereich als Wachhunde gehalten werden, dürfen sie einfach nicht beißen oder jemanden Unbefugten auf dem Grundstück verletzen. Verbellen, vertreiben ja; zupacken nein. Auch wenn es doof ist und nicht nachvollziehbar, aber der Schutz von Leib und Leben eines Dritten steht über dem Schutz unbeweglichen Eigentums.

Und wieso ist es bei gewerblichem Eigentum anders?

Guckst Du z.b. hier: Stichwort Nutztier/Wachhund





Gibt etliche Rechtsprechung dazu. Ein Wachhund muss aber eben genau als solcher gehalten werden und nur diesem Zweck dienen.
 
ich bin mir nicht sicher aber ich glaube es gibt sogar Solar Bewegungsmelder, das wär doch ne Idee
 
Zudem ist die Auslegung wer als Wachhund gehalten werden kann, meine ich von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Hier ging es nicht, weil das nächste bewohnte Haus 500m entfernt sein muss.

Ich bin damals zur Polizei und hab denen gesagt was passiert wenn die Einbrecher die damals unterwegs waren, hier einbrechen oder über den Zaun klettern. Nur als Vorabinfo, falls wirklich was passiert wäre ;)
 
Menne ist nun grad zum Nachbarn um mal zu horchen, ob bei denen auch die letzte Zeit irgendwas komisch war.....wer weiß vielleicht hat man sich woanders auch schon über gewisse Sachen gewundert. Und schaden tut es auf keinem Fall die Nachbarschaft zu sensibilisieren. Natürlich sind wir das einzige Haus in der Strasse was Hunde hat...ausser ganz am Anfang der Strasse gibts noch ne Fußhupe...alle anderen Häuser (die wenigen hier) haben keine Hunde und manchmal auch keinen Zaun und vielleicht ist es sinnvoll das die Nachbarn eben mal dreimal mehr bei sich hinschauen. Die ganze Zeit wo wir hier leben, noch nie irgendwas gewesen ausser in den Nachbarorten....naja Winter kommt und neue Reviere brauchen die wohl:unsicher:
 
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