Minador
10 Jahre Mitglied
Servus KS-Gemeinde,
Ich hab ein paar essenzielle Fragen, die mir auf der Seele liegen. Ich hoffe bei euch Rat zu finden. Sorry wen schon ähnlich Threads offen sein sollten!
Meine Frau und ich haben uns entschieden einen Staffie Welpen in unserer Familie aufzunehmen. Wir haben uns den Züchter, sowie das Tier gut ausgesucht und haben in wenigen Tagen bereits einen Abholtermin.
Natürlich habe ich mich vorher infomiert was eine Haltung einen Listenhundes in BW alles mit sich bringt. Bitte Korrigiert mich.
- Berechtigtes Interesse an der Rasse
-Lupenreines Poli. Führungszeugniss
-Sachkundeprüfung beim OA oder Tierarzt der zugelassen vom OA ist
-ab 6 Monaten Wesenstest sonst Maulkorb
So wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich den Hund erst ab dem 6 Monat überhaupt melden bzw. anmelden, sowie ein berechtiges Interesse ect. vorweisen. Liege ich da richtig? Und wenn er dass 6 Monate alt ist, wie gehe ich dann vor? Was mache ich zuerst?
Wir wohnen in eine Mehrfamilienhaus in dem Nachbarn auch kleinere Hunde halten. Über die Haltung von Listenhunden steht bei uns nichts im Mietvertrag. Welche probleme könnten wir mit unserem Süßen bekommen?
Benötige ich eine Erlaubnis des Halten eines Listenhundes vom Vermieter um den Hund überhaupt anzumelden? oder geht es dabei lediglich um meine Eignung und das mit der Wohnung ist ne andere Sache?
Könnte ich ihn gegebenfalls auch als Mischling anmelden?
Bitte beantwortet meine Fragen.
Sonniger Gruß Minador
Ich hab ein paar essenzielle Fragen, die mir auf der Seele liegen. Ich hoffe bei euch Rat zu finden. Sorry wen schon ähnlich Threads offen sein sollten!
Meine Frau und ich haben uns entschieden einen Staffie Welpen in unserer Familie aufzunehmen. Wir haben uns den Züchter, sowie das Tier gut ausgesucht und haben in wenigen Tagen bereits einen Abholtermin.
Natürlich habe ich mich vorher infomiert was eine Haltung einen Listenhundes in BW alles mit sich bringt. Bitte Korrigiert mich.
- Berechtigtes Interesse an der Rasse
-Lupenreines Poli. Führungszeugniss
-Sachkundeprüfung beim OA oder Tierarzt der zugelassen vom OA ist
-ab 6 Monaten Wesenstest sonst Maulkorb
So wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich den Hund erst ab dem 6 Monat überhaupt melden bzw. anmelden, sowie ein berechtiges Interesse ect. vorweisen. Liege ich da richtig? Und wenn er dass 6 Monate alt ist, wie gehe ich dann vor? Was mache ich zuerst?
Wir wohnen in eine Mehrfamilienhaus in dem Nachbarn auch kleinere Hunde halten. Über die Haltung von Listenhunden steht bei uns nichts im Mietvertrag. Welche probleme könnten wir mit unserem Süßen bekommen?
Benötige ich eine Erlaubnis des Halten eines Listenhundes vom Vermieter um den Hund überhaupt anzumelden? oder geht es dabei lediglich um meine Eignung und das mit der Wohnung ist ne andere Sache?
Könnte ich ihn gegebenfalls auch als Mischling anmelden?
Bitte beantwortet meine Fragen.
Sonniger Gruß Minador