Wichtige Fragen zur Haltung meines Staffie Welpen

Minador

10 Jahre Mitglied
Servus KS-Gemeinde,

Ich hab ein paar essenzielle Fragen, die mir auf der Seele liegen. Ich hoffe bei euch Rat zu finden. Sorry wen schon ähnlich Threads offen sein sollten!;)

Meine Frau und ich haben uns entschieden einen Staffie Welpen in unserer Familie aufzunehmen. Wir haben uns den Züchter, sowie das Tier gut ausgesucht und haben in wenigen Tagen bereits einen Abholtermin.

Natürlich habe ich mich vorher infomiert was eine Haltung einen Listenhundes in BW alles mit sich bringt. Bitte Korrigiert mich.

- Berechtigtes Interesse an der Rasse
-Lupenreines Poli. Führungszeugniss
-Sachkundeprüfung beim OA oder Tierarzt der zugelassen vom OA ist
-ab 6 Monaten Wesenstest sonst Maulkorb

So wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich den Hund erst ab dem 6 Monat überhaupt melden bzw. anmelden, sowie ein berechtiges Interesse ect. vorweisen. Liege ich da richtig? Und wenn er dass 6 Monate alt ist, wie gehe ich dann vor? Was mache ich zuerst?

Wir wohnen in eine Mehrfamilienhaus in dem Nachbarn auch kleinere Hunde halten. Über die Haltung von Listenhunden steht bei uns nichts im Mietvertrag. Welche probleme könnten wir mit unserem Süßen bekommen?

Benötige ich eine Erlaubnis des Halten eines Listenhundes vom Vermieter um den Hund überhaupt anzumelden? oder geht es dabei lediglich um meine Eignung und das mit der Wohnung ist ne andere Sache?

Könnte ich ihn gegebenfalls auch als Mischling anmelden?


Bitte beantwortet meine Fragen.

Sonniger Gruß Minador
 
  • 18. April 2024
  • #Anzeige
Hi Minador ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 30 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
kleine Anmerkung:

Mein Vater ist Eigentümer eines Hauses. Kann ich da nichts drehen?
 
Ohne Erlaubnis vom Vermieter zur Haltung eines solchen Hundes geht erst mal gar nix.....das ist das A und O!
Das hat nichts mit der Anmeldung an sich zu tun beim Amt, sondern rein mit euch.....

Wieso ist der Züchter so nachlässig? Oder ist das ein sch.eiß Vermehrer?
Kein gescheiter Züchter gibt einen Welpen ab, ohne das der zukünftige Halter was vom Vermieter vorweisen kann.
Ohne Vermietererlaubnis kann euch fristlos gekündigt werden.
Hundehaltung erlaubt heißt noch lange nicht, das Kampfhundehaltung erlaubt ist.
Das sind definitiv 2 Paar Schuhe.
Die meisten Vermieter erlauben solche Hunde gar nicht.


Den Hund als Mischling anmelden geht ja mal gar nicht.
Werdet ihr erwischt, wird der Hund beschlagnahmt.

Einen Hund ohne Wesenstest darf man in BW gar nicht halten.
Der Hund MUSS den Test bestehen, ansonsten zählt er als Kampfhund und wird beschlagnahmt.

Nein, auch wenn dein Vater evtl. irgendwo in der Pampa ein eigenes Haus hat, der Hund muß dort gemeldet werden, wo man selbst wohnt.

Man o man..... :rolleyes:
 
Ich denke steuerlich anmelden musst du deinen Hund sicherlich nach dem 3. Monat.

Hast du dich nach eventuellem Kampfhundesteuersatz erkundigt?

Ist dir klar, dass dein Hund Maulkorb- und Leinenpflichtig sein wird und du einen Verhaltenstest absolvieren musst? (Abgenommen vom Amtveterinär und der Polizeihundestaffel)

Hoffe mal, du wohnst nicht hier in unserer Ecke - da zahlt man 8-fachen Hundesteuersatz und bekommt sicherlich nie eine Leinenbefreiung.

Mein Tipp:

Die zuständige Gemeinde, also beim Rathaus, anrufen und fragen, wegen Vorausstzungen und wegen eventueller Kampfhundesteuer.

Und immer ehrlich bleiben! Sonst landet dein Familienzuwachs irgendwann im Tierheim.
 
also ich muss Midivi ;) recht geben, auch wenn dein Vater der Besitzer vom Haus ist, würde ich eine extra Erlaubnis einholen, dass ihr diesen Hund mit der Rasse dort halten dürft.

Anmelden musst du den Hund sofort und ab 3? Monaten ist er dann steuerpflichtig.

Was du genau mitbringen musst, kläre bitte genau mit deiner Gemeinde, hier gibt es doch arge Unterschiede.

Zum Wesenstest, unabhängig von dem Ort an dem der abgenommen wird, würde ich den Hund darauf vorbereiten, es ist doch eine arge Stresssituation für einen Hund und es gibt nur die eine Chance... am besten sucht ihr hier eine gute Hundeschule, die sich mit der Prüfungssituation auskennt :)

Woher kommt der oder die kleine denn? :hallo:
 
Auch wenn Midivi die Augen rollt - Sie hat recht.

Aber gut, daß Ihr Euch im Voraus informiert; nun nehmt die Hinweise auch bitte an. Der Leidtragende ist sonst wie immer der Hund...

Übrigens warten auch im Tierschutz viele Welpen... ;)
 
also ich muss Midivi ;) recht geben, auch wenn dein Vater der Besitzer vom Haus ist, würde ich eine extra Erlaubnis einholen, dass ihr diesen Hund mit der Rasse dort halten dürft.

Spell, les noch mal bitte....
Der Vater ist Besitzer EINES Hauses, nicht von dem Haus, wo Minador wohnt.;)
Für mich liest es das, daß man den Hund beim Vater aus Bequemlichkeit melden will, damit man Ärger mit dem Vermieter umgeht.......und das geht auf keinen Fall.....
Der Hund muß dort gemeldet sein wo man wohnt
 
Spell, les noch mal bitte....
Der Vater ist Besitzer EINES Hauses, nicht von dem Haus, wo Minador wohnt.;)
Für mich liest es das, daß man den Hund beim Vater aus Bequemlichkeit melden will, damit man Ärger mit dem Vermieter umgeht.......und das geht auf keinen Fall.....
Der Hund muß dort gemeldet sein wo man wohnt

Huch, ich geb dir voll Recht! :hallo: ;)
 
Ohne Vermietererlaubnis kann euch fristlos gekündigt werden.
Hundehaltung erlaubt heißt noch lange nicht, das Kampfhundehaltung erlaubt ist.
Das sind definitiv 2 Paar Schuhe.
Die meisten Vermieter erlauben solche Hunde gar nicht.

@Midivi
Ich habe ein Gerichtsurteil gelesen dass besagt, dass der Vermieter keine bestimmten Hunderassen verbieten kann. und Außerdem gilt er mit bestehen des Wesenstest nicht mehr als Kampfhund, oder? Wenn ich dann mit dem 6ten Monat den Wesentest mache, kann mir doch keiner was oder?
 
Ohne Vermietererlaubnis kann euch fristlos gekündigt werden.
Hundehaltung erlaubt heißt noch lange nicht, das Kampfhundehaltung erlaubt ist.
Das sind definitiv 2 Paar Schuhe.
Die meisten Vermieter erlauben solche Hunde gar nicht.

@Midivi
Ich habe ein Gerichtsurteil gelesen dass besagt, dass der Vermieter keine bestimmten Hunderassen verbieten kann. und Außerdem gilt er mit bestehen des Wesenstest nicht mehr als Kampfhund, oder? Wenn ich dann mit dem 6ten Monat den Wesentest mache, kann mir doch keiner was oder?

Das stimmt definitiv nicht, das Urteil hätte ich gerne schwarz auf weiß.
Der Vermieter kann bestimmen, welche Hunde er im Haus haben will und welche nicht.
Es gibt einige Gerichtsurteile darüber.
Der Hund ist und bleibt optisch das was er ist: Ein Staff, Pitbull oder was auch immer.....
Der Wesenstest ändert daran rein gar nichts.
Wenn der Vermieter "so einen" Hund nicht im Haus haben will, dann ist das so - aus, fertig, Feierabend.
....und eine neue Wohnung mit so einem Hund zu finden ist mehr als schwer.

Bevor du den Hund holst kläre das mit dem Vermieter und laß dir eine SCHRIFTLICHE Genehmigung geben, in der die Hunderasse aufgeführt ist.

Woher kommt der Hund überhaupt?
Privatvermehrer?
Ein wirklich seriöser Züchter lässt sich auf sowas nämlich überhaupt gar nicht ein.
 
Danke erstmal für die Antworten.

Als Vermehrer würde ich in jetzt nicht bezeichnen, aber ja er ist von einem privaten Wurf.
Rein Theoretisch jetzt, nur um das rechtlich geklärt zu habem:
(Machen werde ich es trotzdem nicht)

angenommen ich hab das mit dem Vermieter irgendwie gedreht. Kann ich ohne eine Bescheinigung von ihm, den Hund bei OA als Listenhund anmelden bzw. Sachkundenachweis machen ect.?
 
Also
1.
Privatwurf ist und bleibt exrem sch.eiße weil unnötig. Ist nichts anderes als Vermehrerei.
In den Tierheimen sitzen diese Hunde zu hunderten, auch Welpen.
Solche Leute unterstützt man nicht.
2.
Vermieter und Ordnungsamt sind 2 Paar Schuhe und haben rein gar nichts miteinander zu tun
3.
Einen Sachkundennachweis braucht man nicht, den braucht man nur, wenn man einen "Kampfhund" (als einen Hund ohne Wesenstest) hält und da man eh keine Kampfhunde genehmigt bekommt ist das quasi hinfällig.
4.
Der Wesenstest ist Pflicht.
Wenn der Hund diesen nicht besteht (und man hat nur eine einzige Chance), dann wird er beschlagnahmt.


Aus welcher Gegend kommt ihr denn?
 
natürlich wirst du das nicht machen... darf ich trotzdem mal übersetzen: du willst es drauf ankommen lassen mit dem Vermieter.... :unsicher: darf ich ds Szenario auch zu ende spinnen? ihr fliegt aus der Wohnung raus, findet keine wo der hund mitkann und der landet dann im Th...
 
Dein Hund muß übrigens den Test nochmal wiederholen, wenn er alt genug ist.

Ich zitiere mal aus dem I-Net:
Legt ein Kampfhund im Alter von unter 15 Monaten die Prüfung mit Erfolg ab, ist eine Wiederholungsprüfung im Alter von 15 bis 18 Monaten erforderlich, um die erste Prüfung, die altersbedingt noch nicht ausreichend aussagekräftig sein kann, abzusichern.


Weißt du überhaupt, was der Hund an Steuern kostet?
 
natürlich wirst du das nicht machen... darf ich trotzdem mal übersetzen: du willst es drauf ankommen lassen mit dem Vermieter.... :unsicher: darf ich ds Szenario auch zu ende spinnen? ihr fliegt aus der Wohnung raus, findet keine wo der hund mitkann und der landet dann im Th...

Muss abr auch nicht immer der Fall sein...
es gibt auch andere Urteile dazu

 
@Midivi

Wir kommen aus dem Raum Bodensee.
Das heißt bis zum 15ten Monat würdest du den Hund garnicht anmelden, und dann sofort zum Wesenstest?
In unserer Stadt gibt es keine "Kampf"hunde steuer. 77€ jährlich für Hunde jeder Hautfarbe.
 
ich würd trotzdem keinen dazu animieren, aber gut. bin mal raus hier, ich krieg bei sowas Bauchweh.
 
ich würd trotzdem keinen dazu animieren, aber gut. bin mal raus hier, ich krieg bei sowas Bauchweh.


Hat ja nichts mit animieren zu tun.
Es gibt ja aber auch gegenteilige Entscheidungen.

Hier wurde ja auch schon oft alles in pechschwarzen Farben gemalt was nachher dann im Prozess gewonnen wurde.
 
@Midivi

Das heißt bis zum 15ten Monat würdest du den Hund garnicht anmelden, und dann sofort zum Wesenstest?

Natürlich würde ich den Hund anmelden und zwar sofort, wenn ich ihn habe.
Der Hund muß ab dem 6. Monat beim Amt gemeldet sein, alles andere ist illegal
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Wichtige Fragen zur Haltung meines Staffie Welpen“ in der Kategorie „Verordnungen & Rechtliches“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

New_Staffi16
Ist das der Hund auf dem Profilbild? Der hat diesem Bild(!) nach eine Schnauzenlänge wie ein Dobermann, was ich bei der Rasse noch nie gesehen habe. Hast du denn irgendwelche Unterlagen zur Herkunft des Hundes?
Antworten
8
Aufrufe
1K
matty
Alena
die frage kannste dir selbst beantworten, oder? ;) :D ich mag die barbets ja so gern. :love: danke für den link. ;) @alena: schön, dass du den kleinen aufwachsen sehen kannst und das auch die mama des kleinen so ein netter hund ist. ich wünsche euch alles gute. ich würde mich freuen...
Antworten
74
Aufrufe
6K
Bine1976
Silke2
Hi Silke, gesetzt den Fall, in einem bestimmten Bundesland steht Rasse XYZ auf Liste 2 (also was anderes als die 4 Bundeslistenrassen) dann könntest du den Hund zunächst nach Niedersachsen zu einem hudnefreundlichen Menschen mitbringen. Gesetzt den Fall, der vorhanden Hund in Niedersachsen...
Antworten
8
Aufrufe
792
Andreas
Andreas
B
Becko ist wieder da! Er war eines morgens einfach im „HuPo“ des Tierheims, einem extra für nächtliche Polizeieinsätze eingerichteten Raum für Fund- und Verwahrtiere, nachdem die Polizei ihn zum zweiten Mal in München sichergestellt hatte. Becko ist wohlauf und wird jetzt so schnell wie möglich...
Antworten
146
Aufrufe
11K
Grazi
Zurück
Oben Unten