Wer kennt sich aus (Mietrecht)?

Aaliyah

kein-KSG-Extra-Haberin™
15 Jahre Mitglied
Wir sind am letzten WE in unsere neue Wohnung gezogen.

Dienstag haben wir dann die alte Wohnung übergeben.Gestern fiel dann dem Ex-Vermieter auf das sich der Zähler der Wasseruhr seit unserem Einzug vor einem Jahr nicht mehr bewegt hat.

Grad vor 2 Monaten hat er uns mitgeteilt das die Stadtwerke den Hauptwasserzähler falsch herum eingebaut haben,was zu falscher Ablesung und einer horrenden Nachzahlungsforderung führte.Das Problem hat er klären können und hat sogar noch Geld wieder bekommen.

Nun haben die Stadtwerke ihm geraten das er uns einen Pauschalverbrauch pro Monat
abrechnen soll (Abschlag war in der Miete drin).

..abgesehen davon war die Bude übrigens in einem allgemein schlechten Zustand.

Was meint ihr dazu?
Nachzahlung kann er meiner Meinung nach ja kaum verlangen.Dafür gibt es ja keinen Nachweis.
 
  • 26. Juni 2024
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Hi Aaliyah ... hast du hier schon mal geguckt?
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am besten zum Mieterbund. Wenn ihr noch nicht Mitglied dort seid: sofort beitreten, schnell den Beitrag zahlen, die helfen dann sofort und die haben wirklich Ahnung
 
Heizkostenverordnung (HKVO) - gilt seit 1981.

§ 9a Kostenverteilung in Sonderfällen
§ 9a Abs.1 Satz 1
"Kann der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch von Nutzern ... nicht ordnungsgemäß erfasst werden, ist er vom Gebäudeeigentümer auf der Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder des Verbrauchs vergleichbarer anderer Räume im jeweiligen Abrechnungszeitraum zu ermitteln."


Sprich man kann den Verbrauch nach dem Vorjahresverbrauch schätzen, das funktioniert aber nur, wenn ihr auch das gesamte Vorjahr in der Wohnung gewohnt habt...

ODER

es wird nach Vergleichswerten des Hauses geschätzt, sprich es wird zum Beispiel bei anderen Wohnungen mit gleichem SChnitt /ähnlichen Häusern (gleiche qm) geguckt und so ein durchschnittlicher Verbrauch für alle Räume bemessen.

Bei uns ist das ein ca. Richtwert zwischen 26-30 m³ pro Person pro Jahr.

Ach so und guck mal nach der Eichplakette, denn wenn die Eichfrist abgelaufen ist, kann das ein Verschulden des Vermieters sein und soweit ich weiß brauchst du auch die Kosten einer neuen Wasseruhr nicht zu tragen ( wollen Vermieter gerne ihren Mietern aufs Auge drücken).
 
von welchem Zeitraum sprechen wir hier denn? 2 Monate, mehrere Monate? Jahre?

Wurde bei Übergabe der Wohnung am Dienstag ein Protokoll geführt? Wenn ja, was steht drin?
 
Wir haben knapp ein Jahr dort gewohnt.Die Wohnung wies viele Mängel auf.Deshalb der Umzug.

Auf die Plakette haben wir nicht geachtet und die Wohnung wurde übergeben wie besehen.
 
Würde auch sagen, ab zum Mieterbund, alles andere wäre mir zu heikel.
 
der vermieter ist in der sorgfaltspflicht und muss für den einwandfreien zustand des zählers sorgen.
tut er dies nicht, kann er es nicht zu eurem nachteil auslegen.
ich hab ne tolle anwältin, die uns sehr wegen unseren ex-vermietern geholfen hat.
wenn du magst gebe ich dir ihre nummer, sie gibt dir sicher auch am telefon tipps.
 
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