@Niggl
Versicherungspflicht nur für gefährliche Hunde im Sinne von § 8.
Selbst bei 20/40er-Hunden bedingt die Anzeigepflich nach § 6 nur die Vorlage eines Führungszeugnisses, nicht einer Haftpflichversicherung - es sei denn, ich habe da gerade etwas übersehen.
Haltung nach Wesenstest möglich nur für Hunde nach § 8 Abs. 3.
Haltung von gefährlichen Hunden nur bei "berechtigtem Interesse", wobei ausdrücklich nur das Bewachen eines Grundstücks aufgeführt ist.... - wie das konkret umgesetzt wird, muss mir jemand aus Brandenburg sagen... das reicht ja von "bei Hunden aus dem Tierschutz immer" in NRW zu "so gut wie nie" in Bayern - ich dachte bisher, in Brandenburg sei es eher wie in Bayern, aber ich kann mich irren (daher 'so weit ich weiß').
Das war eine völlig wertfreie Angabe.
Für die Gesetzeslage kann der TE ja nix.
Aber es gilt:
1) Wenn er den Hund als Mischling angemeldet hat, braucht er keine Versicherung. (Es spricht aber für den TE, dass er eine sucht).
und
2) Der Hund wird vom TE als "Stafford" bezeichnet. Wenn er einfach als "Mischling" angemeldet wurde, ist er nach der Landeshundeverordnung Brandenburg nicht korrekt angemeldet.
3) Ich ging davon aus, dass eine korrekte Anmeldung nicht ohne Weiteres möglich ist. Darin kann ich falsch liegen.
Die Aussage des TE:
Bei uns in Brandenburg ist das alles ja etwas schwierig mit der Rasse. wir wohnen zwar quasi neben dem Veterinäramt und es hat noch nie jemand was gesagt, aber will es nicht drauf anlegen.
Deutet aber eher darauf hin, dass er möglichst niemanden darauf aufmerksam machen will, dass er einen Staff(-Mix) hält. Was zumindest darauf hindeutet, dass der Hund als etwas anderes oder gar nicht angemeldet ist, weil es "schwierig" ist.
Ich will dem TE bestimmt nix Übles, aber die Umstände sind halt, wie sie sind.
Und
@DerCody
Ich würde den Hund nicht unter falschen Voraussetzungen versichern. Was, wenn etwas passiert, das richtig kostet, und der Versicherungsschutz ist futsch, weil jemand die Rassezugehörigkeit des Hundes anzweifelt oder er von den Ordnungsbehörden oder wie auch immer, weil sie auf ihn aufmerksam geworden sind, korrekt als Staffmix eingeordnet wird? - Dann hättste dir das Geld vorher auch sparen können.
Was und wie man einen Hund wie euren vor Ort am besten "legalisiert", weiß ich nicht, dafür kenn ich mich in BB zu schlecht aus.
Musst du den Versicherungsnachweis denn irgendwo vorlegen?