The Martin
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Vor Kauf eines Tieres in den Mietvertrag schauen
vom 29.05.2007 21:50
Bonn – Tierfreunde, die es sich mit dem Nachbarn nicht verderben wollen, sollten vor der Anschaffung des Mitbewohners in den Mietvertrag schauen. Allgemein gilt, dass die Haltung von Kleintieren wie Hamstern Kaninchen, Ziervögeln und Zierfischen niemanden stören kann und damit nicht verboten werden darf, wie der Deutsche Tierschutzbund berichtet.
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