Verschwiegenes Tierleid

  • 28. April 2024
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Hi Inanna ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hmmm ... finde eher, Gabi hat da sehr wahre, klare und weise Worte für Klaus gefunden, die jetzt nicht wieder verwässert werden sollten!

Und wenn ein Gesetz so sinnlos ist, warum haben wir dann überhaupt Gesetze :verwirrt:

Warum gibt es ein Opferschutzgesetz und es findet kaum Anwendung?

Aus welchem Grund gibt es ein Tierschutzgesetz, wenn Tiere immer noch als "Sache" betrachtet werden?

Erkläre mir bitte, wie vor dem Gesetz alle Menschen gleich sein sollen, wenn sie doch unterschiedlich behandelt werden? (z.B. vermögende und nicht vermögende Angeklagte).

und und und...

Leider scheinen auch festgeschriebene Gesetze nur Auslegungssache zu sein :(

watson
 
Und wenn ein Gesetz so sinnlos ist, warum haben wir dann überhaupt Gesetze :verwirrt:

Das frage ich mich oftmals auch. Unsere vorhandenen Gesetze rigoros umgesetzt würden vollkommen ausreichen.
Andere Frage, wie will man Missbrauch beweisen ?

Sicher ist es in vielen Fällen schwer, Mißbrauch zu beweisen, ABER in Szene-Foren reden die User häufig ganz konkret über ihre Neigungen und Praktiken an/ mit ihrem Tier. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mehrheit soetwas äußert, wenn es nicht den Tatsachen entspricht. Ich persönlich würde mir wünschen, dass auch solche Äusserungen in die Beweisführung aufgenommen und entsprechend gewichtet werden.

Ich habe ein Statement eines Zoophilen Menschen, der S.exuelle Praktiken mit Tieren vollzogen hat, gelesen in dem dieser sinngemäß schreibt, er sei nach wie vor zoophil, verzichte aber aus Solidarität zum Tier auf S.exuelle Kontakte, da nun einmal nicht auszumachen sei, ob diese dem Tier tatsächlich nicht schaden. Das finde ich eine wichtige und richtige Aussage.

Vielleicht kann sachlich nicht zu 100% nachgewiesen werden, dass zoophile Handlungen mit klaren S.exuellen Handlungen einem Tier schaden. Das Gegenteil ist jedoch genausowenig beweisbar ...

Viele Grüsse
Steffi
 
Vielleicht kann sachlich nicht zu 100% nachgewiesen werden, dass zoophile Handlungen mit klaren S.exuellen Handlungen einem Tier schaden. Das Gegenteil ist jedoch genausowenig beweisbar ...

Meiner Meinung nach ist es ganz klar Tierquälerei aber meine Meinung zählt da nicht, leider.
Ich meinte es aber auch anders. Wie will man Missbrauch an einem Tier vor einem Gericht beweisen ? Zeugen gibt es dafür wohl eher selten.
 
Vielleicht kann sachlich nicht zu 100% nachgewiesen werden, dass zoophile Handlungen mit klaren S.exuellen Handlungen einem Tier schaden. Das Gegenteil ist jedoch genausowenig beweisbar ...

Meiner Meinung nach ist es ganz klar Tierquälerei aber meine Meinung zählt da nicht, leider.
Ich meinte es aber auch anders. Wie will man Missbrauch an einem Tier vor einem Gericht beweisen ? Zeugen gibt es dafür wohl eher selten.

Meiner Meinung nach auch, aber die zählt auch nicht.

Wenn man entsprechende Äußerungen des Angeklagten aus einem Forum vorlegen kann, indem dieser z. B. Praktik xy mit seinem Tier nennt, ist das mE ein Beweis.

Wie bereits geschrieben; man schreibt über S.exuelle Handlungen mit seinem Tier in einschlägigen Foren wohl nicht, weil sie nicht den Tatsachen entsprechen ...

Viele Grüsse
Steffi
 
@watson: da kannst Du mich auch gleich fragen, warum Menschen so gestrickt sind, wie sie es nun mal sind! ;) Aber die Abschaffung der Gesetze kann es ja auch nicht sein, oder? Was schwebt Dir denn vor?

Interessant wäre ja auch mal ein Blick über die deutschen Landesgrenzen ... in Länder, wo der S.exualkontakt zu Tiere wieder gesetzlich verboten ist ... Schweden :gruebel: ... wie da die Erfahrungswerte sind!
 
Leute, Ihr seht das m.E. überwiegend immer noch zu gefühlsbetont.
Das ist zwar verständlich (auch für mich), doch kommt man mit einem Gefühl vor Gericht nicht weiter.
Wenn man entsprechende Äußerungen des Angeklagten aus einem Forum vorlegen kann, indem dieser z. B. Praktik xy mit seinem Tier nennt, ist das mE ein Beweis.
Eben nicht. Wenn ich hier nun schreiben würde, ich breche morgen in eine Bank ein, so ist das noch lange kein Beweis. Auch wenn morgen tatsächlich eine Bank überfallen wird.
Wie bereits geschrieben; man schreibt über S.exuelle Handlungen mit seinem Tier in einschlägigen Foren wohl nicht, weil sie nicht den Tatsachen entsprechen ...
Warum nicht? Ich kann es mir durchaus vorstellen, dass Menschen in SM-Foren schreiben (gibt es die?), trotzdem ausschließlich die Missionarsstellung praktizieren.
Der menschlichen Phantasie und Verklemmtheit sind doch keine Grenzen gesetzt.
Und ähnlich kann ich es mir auch in Zoo-Foren vorstellen.
Und nun wollt Ihr solche Menschen abgeurteilt wisse? Nur weil sie ihre Phantasie haben spielen lassen?

Ich höre schon das Gegenargument: "Wehret den Anfängen! Aus jeder Phantasie kann auch Realität werden."
Doch dann müsstet Ihr jegliche S.exphantasie verbieten. Denn wer sagt, dass aus einem verklemmten Jugendlichen, der via Internet sich P.ornoseiten reinzieht, nicht irgendwann ein Kindervergewaltiger wird?

Strafbar allein kann nur die Tat und der Schaden der dabei entsteht sein.


Und ein Schaden, der bei zoophilen Handlungen entsteht, ist mit dem Tierschutzgesetz §1 abgedeckt.
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Ich gebe zu, dass ein Nachweis hier oft nur schwer zu erbringen ist. Doch das wird es auch mit einem gesonderten "Zoo-Gesetz" bleiben.

Und wenn nun jemand äussert, er empfinde Ekel und Abscheu bei dem S.ex-Umgang mit Tieren, so hat er/sie auch hier meine rein persönliche Zustimmung.
Doch das ist allein ein rein persönliches subjektives Empfinden. Ich empfinde auch Abscheu, wenn ich mir die zahlreichen S.ex-Mobile am Straßenrand anschaue und mir vergegenwärtige, wie ein Fernfahrer nach dem anderen dort einsteigt.
Strafbar ist es jedoch nicht.

Grüße Klaus
 
Leute, Ihr seht das m.E. überwiegend immer noch zu gefühlsbetont.
Das ist zwar verständlich (auch für mich), doch kommt man mit einem Gefühl vor Gericht nicht weiter.

Das ich zu gefühlsbetont bin, mag sein. Du weißt doch, es gibt nur subjektive Objektivität ;)

Wenn man entsprechende Äußerungen des Angeklagten aus einem Forum vorlegen kann, indem dieser z. B. Praktik xy mit seinem Tier nennt, ist das mE ein Beweis.
Eben nicht. Wenn ich hier nun schreiben würde, ich breche morgen in eine Bank ein, so ist das noch lange kein Beweis. Auch wenn morgen tatsächlich eine Bank überfallen wird.

Ich schreibe auch nicht, das es ein Beweis ist, sondern mE einer werden sollte.

Wie bereits geschrieben; man schreibt über S.exuelle Handlungen mit seinem Tier in einschlägigen Foren wohl nicht, weil sie nicht den Tatsachen entsprechen ...
Warum nicht? Ich kann es mir durchaus vorstellen, dass Menschen in SM-Foren schreiben (gibt es die?), trotzdem ausschließlich die Missionarsstellung praktizieren.
Der menschlichen Phantasie und Verklemmtheit sind doch keine Grenzen gesetzt.
Und ähnlich kann ich es mir auch in Zoo-Foren vorstellen.
Und nun wollt Ihr solche Menschen abgeurteilt wisse? Nur weil sie ihre Phantasie haben spielen lassen?

Natürlich wird es den ein oder anderen geben, der solche Äußerungen von sich gibt, ohne das diese den Tatsachen entsprechen. In meinen Augen Einzelfälle (auf die in der Regel keine Rücksicht genommen wird). Warum? Weil die User in "Zoo"-Foren zum einen nicht in grosser Anzahl vorhanden sind (was die Vermutung echter "Zoos" für mich nahe legt) und sie offen über ihre Neigungen und das Ausleben selbiger sprechen. Für die Offenheit spricht mE auch, dass dort viele verschiedene Neigungen anzutreffen sind, die nicht zwangsläufig im S.exuellen Kontakt mit dem Tier enden.

Ich höre schon das Gegenargument: "Wehret den Anfängen! Aus jeder Phantasie kann auch Realität werden."
Doch dann müsstet Ihr jegliche S.exphantasie verbieten. Denn wer sagt, dass aus einem verklemmten Jugendlichen, der via Internet sich P.ornoseiten reinzieht, nicht irgendwann ein Kindervergewaltiger wird?

Meine Intention ist das nicht.

Viele Grüsse
Steffi
 
Über die letztendliche Sinnhaftigkeit von Gesetzen zu diskutieren, ist sicher ein Thema für sich. In keinem Fall kann aber mangelnde oder mangelhafte Umsetzung oder Anwendung von Gesetzen ein Grund dafür sein, ein Gesetz nicht zu befürworten.

Beweisbarkeit ist grundsätzlich IMMER ein Problem. Dass in aller Öffentlichkeit (zB in Internetforen) so offen darüber diskutiert wird, wird im Falle der Strafbarkeit sicher nicht als Beweis dienen können. Weil - nur weil es nicht verboten ist, kann man so offen darüber diskutieren. Wären hier nicht bereits allgemein-gültige gesetzliche Grenzen gesetzt, wäre das sicher noch weit detaillierter und bebildeter.

Wäre Sodomie ein Straftatbestand würde das Ganze sehr schnell ledliglich im Verborgenen stattfinden und niemand würde damit mehr Foren oder Vereine machen.
Die Frage wozu dann also ein Gesetz - was ja letztendlich auch Klaus nur meint - ist also durchaus berechtigt und man sollte sich wirklich mal sehr sachlich damit auseinandersetzen. Insbesondere mit der Frage, warum es ein Gesetz sein soll, das über das TSchG - also über den Tierschutzgedanken hinaus! - greifen kann. Die Bedenken von Kangalklaus sind genau die, die die meisten haben.

Nur wenn diese Frage sachlich beantwortet werden kann, besteht auch eine Chance, die gesetzgebende Politik überhaupt dafür zu interessieren. Davon sind wir momentan mehr als nur meilenweit entfernt.

Es mag uns anekeln, wir mögen es noch so "pervers" und abartig finden, uns mögen die Tiere in der Seele leid tun, wir können noch so sehr in unsere Kissen schluchzen - das alles ist keine Grundlage dafür, dass es als Straftatbestand gelten kann. Zudem dienen Gesetze kaum dazu, Dinge zu verhindern. Das mag uns nicht gefallen, auch zur Verzweiflung bringen - ändert aber halt leider nix an den Tatsachen.

Sodomie hat es schon immer gegeben und es wird sie wohl auch immer geben. Allerdings war und ist dies immer etwas gewesen, womit eigentlich niemand in der Öffentlichkeit auch noch herumgeprahlt hat. Man sagt es sei unter "Bauern" weit verbreitet, sozusagen aus einer gewissen Notwendigkeit heraus. Oder eben als abartige S.exuelle Spielart, wie es sie nun mal in allen möglichen Varianten gibt.

Was die Zoophilen aber genau davon unterscheidet, ist dass sie es als ihr "gutes Recht" ansehen und es als eine Art "Weltanschauung" verkaufen. Und genau da beginnt das öffentliche Interesse - und eben hier werden Grenzen überschritten, die Gesetze sinnvoll werden lassen können.

Dass jemand seine Stute oder seinen Hund im stillen Stall oder Kämmerlein "vergenusswurzelt" kann man weder verhindern noch beweisen (ausser vielleicht durch Zufall). Darum geht es aber auch gar nicht. Es geht durchaus um die Gesellschaft in der wir leben und wie wir sie erleben wollen. In einer Gesellschaft in der Sodomie nicht verboten ist, können eben Foren und Vereine eröffnet werden, die diese "Spielart" öffentlich machen und dadurch propagieren. Es geht nicht alleine nur darum, was sie aktuell mit Tieren tun - sondern worauf sie hinarbeiten und was sie öffentlich verbreiten.

Niemand käme auf die Idee, Homosexualität oder Pädophilie als eine Weltanschauung verkaufen zu wollen oder Bücher zu schreiben wie man von Anfang an erzieherisch darauf hinwirkt, dass die jeweiligen S.exualpartner möglichst willig werden und man bei der Ausführung nicht andere bestehende Gesetze verletzt.

Zoophile sind eben nicht die guten unter den Sodomisten - sie sind nur die perfideren. Sie schädigen nicht nur Tiere, sondern die moralischen Grundfeste unserer Gesellschaft. Und hier kann nur über einen Straftatbestand Einhalt geboten werden.
 
Vielen Dank für diesen sehr guten Beitrag Gabi.
Genau das ist es, was mich so aufregt, nämlich dass sie es als ihr "gutes recht" ansehen und wollen, dass es Jeder so sieht.
Sie wollen, dass man Zoophilie als etwas vollkommen Normales anssieht und vergleichen sich immer wieder selbst mit Homosexuellen, die das in ihren Augen schon erreicht haben.
Ein wieder eintretendes Gesetz gegen Zoophilie wäre für sie ein Schritt zurück, dabei müssten sie eigentlich mit dem wie es jetzt ist, sehr zufrieden sein.
LG
Ursula
 
Um 18.00 Uhr heute abend kam in Maintower ein Bericht über den hier erwähnten Zoophilen. Ansonsten hat er ja kein Problem damit, sich mit seiner Neigung zu brüsten, hier war er dann allerdings doch zu feige, vor die Kamera zu treten. Das Fernsehteam klingelte an seiner Haustür.
Gezeigt wurden seine Hündin Pam und ein 12 Wochen alter Welpe , die jetzt beim Tierschutz untergebracht sind. Der Welpe lässt sich von Männern nicht anfassen und bei der Hündin hing eines ihrer Stehohren herunter. Lt. der Tierschützerin passierte das öfters bei S.ex. missbrauchten Hunden, da man ihnen die Ohren beim Missbrauch rumdrehe.
Am schlimmsten empfand ich den resignierenden Blick der Hunde.
Was man den Hunden hiermit antut, können wir denke ich nur erahnen.
Traurige Grüsse
Ursula
 
Und wenn nun jemand äussert, er empfinde Ekel und Abscheu bei dem S.ex-Umgang mit Tieren, so hat er/sie auch hier meine rein persönliche Zustimmung.
Doch das ist allein ein rein persönliches subjektives Empfinden.

Nein. Das ist ein menschliches Empfinden. Das hat mit subjektivem Empfinden nix zu tun.

Gehts eigentlich noch ? Würdest du auch Foren billigen, in den Pädos ihre Phantasien ausleben ?

Mir kräuseln sich hier teilweise echt die Fussnägel. Grotesk, wenn (vermeintlich) intelligente Menschen hier auch noch Steilvorlagen und Akzeptanz für solche Widerlichkeiten schaffen.

"Guck, sogar der Kangalklaus versteht uns, so schlimm isses also gar net.."

Aber was red ich..hatten wir ja alles schon in Sodom und Gomorra..nix neues hier.. :unsicher:

edit: und den Schuh der Polemik zieh ich mir diesbezüglich gerne an.
 
Pommel,

mir würde es reichen, wenn die bestehenden Gesetze auch angewendet werden würden.

Natürlich wäre hier der Mißbrauch am Tier (wo beginnt dieser?) nachzuweisen, was oft ziemlich schwierig sein dürfte :(

Wenn selbst Aussagen widerrufen werden können, was nutzt dann das geschriebene Wort in einem Internetforum? Wie sollte dieses als Beweis dienen können?

Gibt es dieser Mensch selbst zu, können evtl. sogar Verletzungen am Tier nachgewiesen werden usw. sollte das Tierschutzgesetz einen ausreichenden Schutz des Tieres gewährleisten können. Es sollte eben nur auch angewendet werden...

watson
 
Pommel,

mir würde es reichen, wenn die bestehenden Gesetze auch angewendet werden würden.

Natürlich wäre hier der Mißbrauch am Tier (wo beginnt dieser?) nachzuweisen, was oft ziemlich schwierig sein dürfte :(

Wenn selbst Aussagen widerrufen werden können, was nutzt dann das geschriebene Wort in einem Internetforum? Wie sollte dieses als Beweis dienen können?

Gibt es dieser Mensch selbst zu, können evtl. sogar Verletzungen am Tier nachgewiesen werden usw. sollte das Tierschutzgesetz einen ausreichenden Schutz des Tieres gewährleisten können. Es sollte eben nur auch angewendet werden...


watson

Hallo Watson
im Grunde genommen müssten bestehende Gesetze zwar ausreichen, aber nehmen wir nur mal den hier geschilderten Fall. Der Mann hat noch 2 Hunde und die kann man ihm so jetzt nicht wegnehmen, weil man da "noch" keinen Missbrauch nachweisen kann.
Gäbe es ein Gesetz, wäre es zumindest schonmal einfacher, ihm alle Hunde einzuziehen und ein Hundehaltungsverbot auszusprechen.
Die Angelegenheit ist zwar jetzt in den Händen des Staatsanwaltes, aber dies ist nicht der erste Fall, weswegen der Mensch Ärger hat und es passiert immer wieder.
Ich denke schon, dass ein Gesetz die Sache wesentlich vereinfachen würde.
LG
Ursula
 
Gezeigt wurden seine Hündin Pam und ein 12 Wochen alter Welpe , die jetzt beim Tierschutz untergebracht sind. Der Welpe lässt sich von Männern nicht anfassen und bei der Hündin hing eines ihrer Stehohren herunter. Lt. der Tierschützerin passierte das öfters bei S.ex. missbrauchten Hunden, da man ihnen die Ohren beim Missbrauch rumdrehe.
Eine Aussage, die ich nur als polemisch oder zielgerichtet bezeichnen kann. Zumindest hat sie keine Beweiskraft.
Einer unserer Kangalmixe (siehe Anhang) hat auch ein Stehohr und ein Klappohr. Da sich dieser Hund schon seit dem Welpenalter bei uns befindet, kann ich definitiv sagen, dass er nie missbraucht wurde.

... im Grunde genommen müssten bestehende Gesetze zwar ausreichen, aber nehmen wir nur mal den hier geschilderten Fall. Der Mann hat noch 2 Hunde und die kann man ihm so jetzt nicht wegnehmen, weil man da "noch" keinen Missbrauch nachweisen kann.
Gäbe es ein Gesetz, wäre es zumindest schonmal einfacher, ihm alle Hunde einzuziehen und ein Hundehaltungsverbot auszusprechen.
Ich denke, hier irrst Du. Wenn einem Hundehalter schwerwiegender Mißbrauch mit Hunden nachgewiesen werden kann, so kann auch ein grundsätzliches Hundehaltungsverbot (auch ein lebenslanges) ausgesprochen werden. Die Gesetzeslange gibt das her. Woran es oft scheitert, ist eine schwache Bereitschaft der Amtsveterinäre und/oder der Gerichte. Doch daran hat das Gesetz keine Schuld.

Gabi schrieb:
Was die Zoophilen aber genau davon unterscheidet, ist dass sie es als ihr "gutes Recht" ansehen und es als eine Art "Weltanschauung" verkaufen. Und genau da beginnt das öffentliche Interesse - und eben hier werden Grenzen überschritten, die Gesetze sinnvoll werden lassen können.
Ich würde Dir hier ja gerne zustimmen, doch habe schon einige Probleme.
a) was ist "öffentliches Interesse"?
Wieviel Prozent der Bevölkerung sind erforderlich, um deren Wünsche als "öffentliches Interesse" zu bezeichnen?
Wie schnell kann sich eine öffentliche Meinung durch Medienbeeinflussung wandeln?

b) Recht auf "Zoo-Handlungen"
Hier gehen wir konform. Ein solches Recht kann zumindest biologisch nicht abgeleitet werden.
(Die menschliche Gesellschaft hat hier evtl. im Zuge der letzten Jahrtausende jedoch unterschiedlich geurteilt.)
Doch wenn man hier weitergeht, landet man bei vergleichbaren Rechtsansprüchen, die entweder biologisch auch nicht begründbar sind, oder unseren europäischen Moralvorstellungen widersprechen.
Stichworte: Ehen mit Mädchen unter 15 Jahren, Homosexualität

Das Verlangen auf einen solchen Rechtsanspruch kann man zwar verhindern/verbieten, nicht jedoch das Verlangen nach den Handlungen.
Diese entspringen nicht einem Rechtsanspruch, sondern der persönlichen Gefühlswelt.
Und wie willst Du Gefühle verbieten? Das gelang schon bei Romeo und Julia nicht.;)
Hier ist m.E. ein ganz anderer Ansatz erforderlich, als lediglich ein Verbot.
Da sind eher Psychologen gefragt als Polizisten und Richter.

Grüße Klaus
 

Anhänge

im Grunde genommen müssten bestehende Gesetze zwar ausreichen, aber nehmen wir nur mal den hier geschilderten Fall. Der Mann hat noch 2 Hunde und die kann man ihm so jetzt nicht wegnehmen, weil man da "noch" keinen Missbrauch nachweisen kann.

Selbst wenn man ihm den Missbrauch (= Sodomie ohne nachweisbare Verletzungen) nachweisen könnte, würde das nichts nutzen. Selbst bei bekannten "Tätern" muss erst gewartet werden, bis einem Tier eine hinreichend relevante Verletzung erlitten hat.


Gäbe es ein Gesetz, wäre es zumindest schonmal einfacher, ihm alle Hunde einzuziehen und ein Hundehaltungsverbot auszusprechen.

Ehm ... nein. Er würde eine Bewährungsstrafe und im Wiederholungsfall auch eine Haftstrafe bekommen. Das genau wäre der Unterschied zur jetzigen Rechtslage, die rein über das TSchG abgehandelt wird.

Haltungsverbot:
ist so eine Sache. Gibt da so einen weiteren bekannten Sodomisten, der sogar äusserst gewalttätig und brutal ist. Hat hinlängliche Haltungsverbote und umgeht sie immer wieder. Wechselt ständig die Wohnorte, steht auf jeder nur erdenklich "schwarzen Liste" und trotzdem gelingt es ihn immer wieder an Tiere (meist Hunde, aber nicht nur) heranzukommen. Bis es herauskommt, ist es für das betreffende Tier meist schon zu spät. Außerdem muss es ja auch keineswegs das eigene Tier sein...


Ich denke schon, dass ein Gesetz die Sache wesentlich vereinfachen würde.
Ja, aber maximal in dem Sinne, dass die Ernsthaftigkeit damit eine andere Gewichtung bekäme. Ein Vergehen gegen das StGB ist immer noch was anderes als ein Vergehen gegen das TSchG. Die Beweislast könnte dadurch allerdings eher noch schwieriger werden.

Wobei der Nachweis eines Missbrauchs sooo schwer nun auch wieder nicht zu bringen wäre. Eher ganz im Gegenteil: wozu schließlich gibt es DNA-Beweise und selbst Latexpartikel lassen sich nachweisen. Das allerdings setzt eben andere gesetzliche Grundlagen voraus, als sie derzeit gegeben sind.
 
Was die Zoophilen aber genau davon unterscheidet, ist dass sie es als ihr "gutes Recht" ansehen und es als eine Art "Weltanschauung" verkaufen. Und genau da beginnt das öffentliche Interesse - und eben hier werden Grenzen überschritten, die Gesetze sinnvoll werden lassen können.
Ich würde Dir hier ja gerne zustimmen, doch habe schon einige Probleme.
a) was ist "öffentliches Interesse"?
:verwirrt: Ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine Erklärung für diesen Terminus von mir haben willst. Meinst du im Zusammenhang mit Zoophilie?

Also wenn ich meine Kinder zusammen mit meinem Hund zum spazierengehen rauslasse, dann möchte ich die Sicherheit haben, dass sie dabei nicht ins Gespräch mit einem Zoophilen kommen, der ihnen versucht klar zu machen, was man mit Hunden noch so alles machen kann, ausser Bällchen zu werfen. Oder welche Möglichkeit ausser Hundeschule es noch gibt, einen Rüden der sich nicht mit Artgenossen versteht "in den Griff" zu bekommen. Und ähnliches.



Kangalklaus schrieb:
Wieviel Prozent der Bevölkerung sind erforderlich, um deren Wünsche als "öffentliches Interesse" zu bezeichnen?
Das hat mit Prozenten überhaupt nichts zu tun... es heisst nicht "öffentlicher Wunsch", sondern öffentliches Interesse. Hat mit Gefährdung der Öffentlichkeit zu tun.


Kangalklaus schrieb:
Wie schnell kann sich eine öffentliche Meinung durch Medienbeeinflussung wandeln?
Kommt auf den Zeitpunkt an. Mit einem entsprechendem "event" kann das über Nacht passieren. Siehe Hamburg-Wilhelmsburg, Juni 2000 und die nachfolgenden Kampfhundegesetzgebungen.



Kangalklaus schrieb:
b) Recht auf "Zoo-Handlungen"
Hier gehen wir konform. Ein solches Recht kann zumindest biologisch nicht abgeleitet werden.
(Die menschliche Gesellschaft hat hier evtl. im Zuge der letzten Jahrtausende jedoch unterschiedlich geurteilt.)

Du solltest dich wirklich mal von einem "Zoo" aufklären lassen - meine ich ganz sachneutral. Dir fehlen schon so einige wesentliche Einblicke in deren "Denkweisen".

Nicht der Sodomist hat das (biologische) Recht auf derartige Handlungen - sondern das Tier. Und der Sodomist hat das juristische Recht - weil es eben nicht verboten ist. Letzteres bleibt nun mal traurige Tatsache.

Bisher hab ich noch keinen Sodomisten gehört/gelesen, der auch noch behauptet, er wolle es eigentlich gar nicht, sondern verschaffe sozusagen wider seinen eigenen Willen dem armen S.exuellen Notstand-leidendem Tier zu seinem Recht - aber allzuweit davon entfernt sind die alle net.

Hat was von der alten Verteidigungs-Strategie der Vergewaltiger "die Frau wollte es doch"...


Kangalklaus schrieb:
Das Verlangen auf einen solchen Rechtsanspruch kann man zwar verhindern/verbieten, nicht jedoch das Verlangen nach den Handlungen.
Diese entspringen nicht einem Rechtsanspruch, sondern der persönlichen Gefühlswelt.
Und wie willst Du Gefühle verbieten?

Die Gefühle nicht, aber die Handlungen. Das Gefühl jemanden an die Gurgel gehen zu wollen ist ja auch nicht verboten - die Ausführung aber eben doch und genau das formt auch unser ganzes Denken und Handeln. Oder wie man eben so schön sagt - die Moral unserer Gesellschaft.


Anmerkung:
ich habe mir übrigens gerade selbst verboten, diese verstiegenen Denkweisen als "zoophil" zu bezeichnen, weil schon der Ausdruck als solcher der Beschönigung dient. Dass Sodomisten Tiere verletzen ist eine der vielen Theorien und Begründungen eben der sogenannten Zoophilen. Sodomismus kann mit Sadismus einhergehen - muss es aber nicht.

Und ob die selbsternannten "guten Sodomisten" ihre Tiere nicht verletzen, bleibt ohnehin eine Theorie bzw. eine Frage der Gründlichkeit der Nachweisführung. Bei vergewaltigten Frauen (bzw. auch Männern) guckt man schließlich auch net nur, ob sie äusserlich verletzt sind. Bei Menschen ist aber eben Vergewaltigung auch strafbar - und bei Hunden nicht.
 
Um 18.00 Uhr heute abend kam in Maintower ein Bericht über den hier erwähnten Zoophilen. Ansonsten hat er ja kein Problem damit, sich mit seiner Neigung zu brüsten, hier war er dann allerdings doch zu feige, vor die Kamera zu treten. Das Fernsehteam klingelte an seiner Haustür.
Gezeigt wurden seine Hündin Pam und ein 12 Wochen alter Welpe , die jetzt beim Tierschutz untergebracht sind. Der Welpe lässt sich von Männern nicht anfassen und bei der Hündin hing eines ihrer Stehohren herunter. Lt. der Tierschützerin passierte das öfters bei S.ex. missbrauchten Hunden, da man ihnen die Ohren beim Missbrauch rumdrehe.
Am schlimmsten empfand ich den resignierenden Blick der Hunde.
Was man den Hunden hiermit antut, können wir denke ich nur erahnen.
Traurige Grüsse
Ursula

Hier kann man den Bericht sehen. :(
 
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