Gezeigt wurden seine Hündin Pam und ein 12 Wochen alter Welpe , die jetzt beim Tierschutz untergebracht sind. Der Welpe lässt sich von Männern nicht anfassen und bei der Hündin hing eines ihrer Stehohren herunter. Lt. der Tierschützerin passierte das öfters bei S.ex. missbrauchten Hunden, da man ihnen die Ohren beim Missbrauch rumdrehe.
Eine Aussage, die ich nur als polemisch oder zielgerichtet bezeichnen kann. Zumindest hat sie keine Beweiskraft.
Einer unserer Kangalmixe (siehe Anhang) hat auch ein Stehohr und ein Klappohr. Da sich dieser Hund schon seit dem Welpenalter bei uns befindet, kann ich definitiv sagen, dass er nie missbraucht wurde.
... im Grunde genommen müssten bestehende Gesetze zwar ausreichen, aber nehmen wir nur mal den hier geschilderten Fall. Der Mann hat noch 2 Hunde und die kann man ihm so jetzt nicht wegnehmen, weil man da "noch" keinen Missbrauch nachweisen kann.
Gäbe es ein Gesetz, wäre es zumindest schonmal einfacher, ihm alle Hunde einzuziehen und ein Hundehaltungsverbot auszusprechen.
Ich denke, hier irrst Du. Wenn einem Hundehalter schwerwiegender Mißbrauch mit Hunden nachgewiesen werden kann, so kann auch ein grundsätzliches Hundehaltungsverbot (auch ein lebenslanges) ausgesprochen werden. Die Gesetzeslange gibt das her. Woran es oft scheitert, ist eine schwache Bereitschaft der Amtsveterinäre und/oder der Gerichte. Doch daran hat das Gesetz keine Schuld.
Gabi schrieb:
Was die Zoophilen aber genau davon unterscheidet, ist dass sie es als ihr "gutes Recht" ansehen und es als eine Art "Weltanschauung" verkaufen. Und genau da beginnt das öffentliche Interesse - und eben hier werden Grenzen überschritten, die Gesetze sinnvoll werden lassen können.
Ich würde Dir hier ja gerne zustimmen, doch habe schon einige Probleme.
a) was ist "öffentliches Interesse"?
Wieviel Prozent der Bevölkerung sind erforderlich, um deren Wünsche als "öffentliches Interesse" zu bezeichnen?
Wie schnell kann sich eine öffentliche Meinung durch Medienbeeinflussung wandeln?
b) Recht auf "Zoo-Handlungen"
Hier gehen wir konform. Ein solches Recht kann zumindest biologisch nicht abgeleitet werden.
(Die menschliche Gesellschaft hat hier evtl. im Zuge der letzten Jahrtausende jedoch unterschiedlich geurteilt.)
Doch wenn man hier weitergeht, landet man bei vergleichbaren Rechtsansprüchen, die entweder biologisch auch nicht begründbar sind, oder unseren europäischen Moralvorstellungen widersprechen.
Stichworte: Ehen mit Mädchen unter 15 Jahren, Homosexualität
Das Verlangen auf einen solchen Rechtsanspruch kann man zwar verhindern/verbieten, nicht jedoch das Verlangen nach den Handlungen.
Diese entspringen nicht einem Rechtsanspruch, sondern der persönlichen Gefühlswelt.
Und wie willst Du Gefühle verbieten? Das gelang schon bei Romeo und Julia nicht.
Hier ist m.E. ein ganz anderer Ansatz erforderlich, als lediglich ein Verbot.
Da sind eher Psychologen gefragt als Polizisten und Richter.
Grüße Klaus