Hallo@All
Bitte nehmt Euch mal die Zeit Folgendes zu lesen und es wäre sehr schön, wenn wir Unterstützung bekommen könnten.
Bitte den Brief kopieren und an die angegebenen Adressen mailen oder faxen.
Wir müssen einfach geschlossener dagegen vorgehen. Mittlerweile haben die Zoophilen sogar schon einen Verein gegründet.
Vielen Dank schon mal im Voraus für Eure Hilfe.
Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
E-Mail:
verwaltung@gsta-frankfurt.justiz.hessen.de
Tel.: 069/1367-01, Fax: 069/1367-8468
Hessisches Ministerium der Justiz
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
E-Mail:
redaktion-internet@hmdj.hessen.de
Telefon: 0611 / 322 780
Telefax: 0611 / 322 691
Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landestierschutzbeauftragte Hessen
Dr. med. Madeleine Martin
Mainzer Str. 80
65189 Wiesbaden
Fax: 0611-44789773
e-mail:
tierschutz@hmuelv.hessen.de
Stadt Wetzlar
Bürgermeister Wolfram Dette
e-mail:
stadtverwaltung@wetzlar.de
Bürgermeister Martin Richard
CDU Stadtverband Limburg
Kapellenstraße 4
65555 Limburg
Tel: 06431-8055
Fax: 06431-25547
Per E-Mail:
gruene@ltg.hessen.de
Per E-Mail:
info@bild.t-online.de
Per E-mail:
fernsehen@wdr.de
Punkt12@rtl.de
Spiegel_online@spiegel.de
Per Fax: Bild Zeitung München
089-21103272
Per E-Mail:
zured@zdf.de
np@neuepresse.de
Amtsgericht Limburg
Direktor des Gerichts
Waldorffstr. 14
65549 Limburg
Telefax: 06431-2948154
Beschwerde gegen Frau Staatsanwältin Muth,
Amtsgericht Limburg
Sehr geehrte Generalstaatsanwaltschaft,
heute erreicht Sie aus aktuellem Anlass ein
Schreiben im Namen meiner 62.000
Mitglieder der Tierschutzgruppen „Tierschutz
ist grenzenlos“ und „Achtung Katzenfänger“
des sozialen Netzwerksystems
Wer-kennt-wen.de
(WKW).
Mit absoluten Entsetzen und von der
rechtlichen Seite her völlig unverständlich,
mussten
wir zur Kenntnis nehmen, das Frau
Staatsanwältin Muth das Verfahren gegen
Herrn
Carsten Heinsch (AZ ST/103693/09) , wegen
S.exuellem Missbrauch an seiner Hündin
unter Bezugnahme des § 170 Abs. 2 STPO
eingestellt hat.
Eine Einstellung nach § 153 kam nicht in
Betracht, da das öffentliche Interesse
national
und sogar international zu groß war.
Jedoch ist eine Einstellung nach § 170 Abs.
2
STPO nach unserer Ansicht nicht
gegeben, da dies unter anderem Ermittlungen
im Vorfeld voraussetzt.
Wenn eine Hündin S.exuell missbraucht wird,
und der Beschuldigte zudem öffentlich
dazu steht, und eine Staatsanwältin trotz
vehementen Hinweis auf einen Film
von HR 3 Maintower (
htttp://www.youtube.com/watch?v=gy7fij3cqn4),
indem
doch Verhaltensauffälligkeiten der Hündin zu
sehen sind, keinen Veterinärarzt
einschaltet, um diese Hündin untersuchen zu
lassen, kann von Ermittlungen in
keinster Weise die Rede sein.
Im Gegenteil, es wurden keine Ermittlungen,
die Voraussetzungen zur Beurteilung
des Falles und der vielen angezeigten
Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sind,
eingeleitet.
Trotz vieler Hinweise und auch des
Zugeständnisses des Beschuldigten, er
verkehre
S.exuell mit seiner Hündin (natürlich mit
Kondom - da er erkrankt ist- Gott, da haben
wir
aber Glück gehabt, soviel Nachsicht mit dem
Tier), hat Frau Staatsanwältin Muth
nach den uns vorliegenden Kenntnissen die
Hündin nicht ärztlich untersuchen lassen.
Auch hat sie keine Untersuchung hinsichtlich
Verhaltensauffälligkeiten veranlasst.
Ein Kommentar einer involvierten Person:
Naja, die Hündin sei es ja gewöhnt.
Ja Gott muss ich hier sagen, ein Kind, was
10
Jahre S.exuell missbraucht, vergewaltigt
wird,
ist es ja dann auch gewöhnt. Wenn dies die
Basis der Strafverfolgung in Deutschland
ist,
dann ist natürlich auch nicht
nachvollziehbar, wieso S.exueller Missbrauch
an Kindern
derart gefahndet wird. Die sind es doch
gewöhnt.
Sehr geehrte Generalstaatsanwaltschaft,
hilflos bleibt hilflos. Eine derartige
Einstellung
bei Gericht missfällt uns selbstredend.
Waren
wir doch schon von Anfang an skeptisch,
bezüglich einer objektiven Bearbeitung des
Falles, nach dem wir Informationen über das
zuständige Gericht und die bearbeitende
Staatsanwältin Muth in Erfahrung gebracht
haben.
WIR WAREN SEHR IN SORGE!!!
Zu recht, wie wir feststellen müssen.
Nach den uns vorliegenden Informationen
sieht
Frau Staatsanwältin Muth gern mal über
diverse Dinge weg.
(
er-gerneralstaatsanwaltschaft-
nach-limburg-versetzt/) weshalb sie auch
erst
nach Limburg kam.
Auch ein Urteil des BVG im Dezember 2008
gegen das Amtgericht Limburg, welches nach
diesem schon mal die Gesetze großzügig
auslegt (wir vergleichen es mit dem Motto
beim
Stricken: 1 links, 1 rechts, 2 fallen
lassen)
konnte nicht zu unserer Beruhigung
beitragen.
Hier liegt ein klarer Verstoß gegen das
Opportunitäts- und Legalitätsprinzip vor!!!!
Frau Muth hat hier nicht nach den ihr
vorgeschriebenen härteren Auslegung
gehandelt,
sondern nach einem sehr großzügigen Prinzip,
was auch die fehlende Hinzuziehung
eines fachlich geschulten Arztes beweißt.
Bereits in diversen Schreiben musste
vermutet
werden, ob ihre geplante Einstellung
des Verfahrens (bereits im April 2009), auf
Grund Sympathien in diese S.exuell
veranlagten Kreise geplant sein könnte. Oder
gewissen Kontakten hierzu.
Da auch mit jedem Schreiben der Direktor des
AG Limburgs angeschrieben wurde,
(AG-Linburg – siehe Zweifel) ist es nicht
nachvollziehbar, wieso er hier nicht
eingegriffen hat, zumal es sich doch um ein
sehr sensibles Thema in Deutschland
handelt.
Betont doch Berlin immer mit Nachdruck, es
steht unter Strafe. Die Gesetze geben
es her. Es muss nur danach geurteilt werden.
Selbstredend ist „ich ficke meine Hündin“
(wir wollen nicht unnötig sensibel werden -
es ist wie es ist – wir sind erwachsen-
schauen sie den Tatsachen einfach ins Auge)
niemals eine artgerechte Haltung.
Natürlich verstößt es gegen bestehende
Tierschutzgesetze. Vergewaltigung ist in
Deutschland immer strafbar. Schließlich sind
wir ein zivilisiertes Land. Siehe
auch hierzu z.B. die Schweiz, die hier klar
Stellung bezieht. Undenkbar dort,
das derartiges von gerichtlicher Seite
wohlwollend gesehen wird. Ganz zu
schweigen von straffrei ausgehen.
Ein Mann erkrankt, ansteckend erkrankt,
missbraucht seine Hündin. Aber laut seiner
Aussage benutzt er ein Kondom. Aha. Sie sind
dabei um das als Gewissheit ansehen
zu dürfen?
Und Frau Staatsanwältin Muth sieht keine
Veranlassung Fachleute hinzuzuziehen,
um dies überprüfen zu lassen. Keine
Veranlassung um zu schauen wie es der Hündin
geht, in welch Verfassung sie ist.
Ein ganz klarer Verstoß gegen das
Legalitätsprinzip. Ein klarer Verstoß gegen
geltende deutsche Gesetzgebung.
Eine Einstellung nach § 170 unter diesen
Gegebenheiten? Nachdem die Hündin
nicht wie vorgeschrieben der
Veterinärmedizin
in Gießen vorgestellt wurde?
Sehr geehrte Generalstaatsanwaltschaft,
unabhängig um welchen Straftatbestand
es sich handelt, so haben wir, laut
deutschem
Gesetz, doch eine vorgeschriebene
Vorgehensweise, wenn eine Strafanzeige bei
Gericht eingeht.
Dies wurde definitiv nicht eingehalten.
Daher sehen wir uns gezwungen, sich heute an
Sie zu wenden und diese Ungereimtheiten
in der Vorgehensweise zu melden. Mit der
Bitte um Prüfung und entsprechender
Korrektur dieser Fehleinschätzung von Frau
Staatsanwältin Muth.
Wie bereits erwähnt, war hier aus gutem
Grund, unser Vertrauen nicht sehr groß.
Dieses Schreiben geht wie gewohnt in
Tierschutzkreisen, durch die wichtigsten
Netzwerkforen, wkw, Facebook und Twitter,
auch in englischer Sprache, durch
alle Tierschutzverteiler.
Mit entsetzten Grüßen im Namen von 62.000
deutschen Bürgern