Dazu ein Zitat aus der Zeitung:
"Wir bedauern es sehr, dass Sodomie nicht verboten ist", sagte Amtsleiter H.J. Stumpf.
Denn ohne ein Verbot könne das Veterinäramt nur bedingt eingreifen.
"Für uns ist das ein Problem. Wir können nur tätig werden, wenn der Sodomiefall mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden ist."
Dies zu überprüfen sei indes nicht einfach. Der Hundehalter sei lediglich verpflichtet, sein Tier an der eigenen Wohnungstür den Mitarbeitern des Veterinäramtes vorzuführen.
"Bestimmte medizinische Untersuchungen lassen sich aber an der Haustür nicht machen", sagte Stumpf.
Es ist auch sicher nicht davon auszugehen, dass ein Zoophiler sein Tier zum Tierarzt oder in eine Klinik bringt, falls er es verletzt hat.
So viel, zum bestehenden Gesetz.
LG
Ursula
Aber auch in diesem Artikel wird wieder alles durcheinander geworfen. Medizinische Untersuchungen würden auch nur beweisen, dass ein Mensch gegen das bereits bestehende Tierschutzgesetz verstoßen hat. Das man keine Möglichkeiten hat, einfach mal grob auf Verdacht jemandem ein Tier abzunehmen und es tierärztlich untersuchen zu lassen, hat nichts mit der Tatsache zu tun, dass S.exuelle Handlungen mit Tieren nicht generell unter Strafe stehen. Nur weil jemand vermutet, dass jemand seinen Hund schlägt, kann ihm dieser Hund auch nicht einfach abgenommen werden. Das ist das Problem der Beweislast.