Verhaltensprüfung: Kampfhunde erweisen sich als Schmusetiere
KREIS RAVENSBURG (sz) - Sie kommen als Kampfhunde und dürfen mit dem amtlichen Siegel, gutartige Familienhunde zu sein, wieder gehen. So jedenfalls war das Zwischenresultat, nachdem in Weingarten gestern Vormittag sieben von zehn gemeldeten Hunden die erste im Kreis Ravensburg angesetzte Verhaltensprüfung für Kampfhunde absolviert hatten.
Von unserem Redakteur Anton Wassermann
Horst und Cornelia Knippschild aus Leutkirch sind mindestens so aufgeregt wie ihre dreieinhalb-jährige Pit Bull-Hündin Telly. Letztere muss einen Maulkorb tragen, als sie auf dem Parkplatz beim Freibad aus dem Auto gelassen wird. Der Weg führt in die frühere Militärschießanlage. Gleich hinter dem Tor stehen mehrere Kleinbusse der Polizei und des Staatlichen Veterinäramts. Dort werden zunächst einmal die Personalien des Prüflings und seiner Halter aufgenommen.
Die Knippschilds empfinden es als diskriminierend, wenn ihre Telly bei einer solchen Prüfung den Nachweis erbringen muss, dass sie kein bösartiger Beißer und Raufer ist: „Unsere Telly ist bei uns aufgewachsen. Sie wird in der Wohnung gehalten und spielt mit unseren Enkelkindern.“ Gegen einen Leinenzwang haben die beiden nichts einzuwenden: „In der Stadt halten wir sie immer an der kurzen Leine. Das ist für uns selbstverständlich. Aber einen Maulkorb braucht Telly ganz bestimmt nicht. Wir sind regelmäßig mit ihr auf dem Hundeplatz. Da ist es noch nie zu einem Zwischenfall gekommen.“
Folglich müsste die Verhaltensprüfung für Telly eine ganz einfache Übung sein. Der Veterinär, der die ersten Formalitäten erledigt hat, macht dem Ehepaar Knippschild Mut: „Ihre Telly erweckt nicht den Eindruck, als sei sie besonders aggressiv.“ Dies bestätigt sich auch bei der Prüfung. Die Hundedame wird an der kurzen Leine geführt, als sich von hinten ein Beamter der Polizeihundestaffel auf dem Fahrrad nähert, klingelt und knapp neben dem Hund die beiden überholt. Telly bleibt gelassen.
Dann kommt ein anderer Polizist mit einem kleinen Sack, der mit leeren Blechdosen gefüllt ist, und lässt ihn scheppernd auf den Boden fallen. Der Prüfling ignoriert das ebenso wie ein zweites Geräusch, das der Polizist mit einer Rätsche erzeugt. Schließlich wird ein Polizeihund an Telly vorbeigeführt. Auch hier macht die Pit Bull-Hündin keine Anstalten, ihre gute Erziehung zu vergessen.
Die hat sie bereits zu Beginn der Prüfung unter Beweis gestellt, als sie zeigen musste, was sie auf dem Hundeplatz in den Disziplinen Grundgehorsam und Unterordnung gelernt hat. Amtstierarzt Dr. Reiner Reithmeier untersuchte anschließend die Hundedame bezüglich eventuell abgebrochener Zähne oder Narben, die Rückschlüsse geben könnten auf frühere Raufereien mit Artgenossen.
„Diese Prüfung ist absolut fair und realitätsnah“, bestätigt Cornelia Knippschild, nachdem alles überstanden und amtlich bescheinigt ist, dass ihre Telly aufgrund ihres friedlichen Wesens und ihrer guten Erziehung keinen Maulkorb tragen muss. Jetzt werden einzelne Teile der Prüfung nachgestellt, damit die versammelten Medienvertreter ihre Bilder und Originalton-Aufnahmen in den Kasten bekommen. Bei der Prüfung waren keine Zaungäste zugelassen, um den vierbeinigen Prüfling nicht noch mehr unter Stress zu bringen.
Da zu dieser Verhaltensprüfung in der Regel nur diejenigen Halter sogenannter Kampfhunderassen kommen, die von der Gutmütigkeit ihres Schützlings überzeugt sind und dies auch amtlich bestätigt haben wollen, liegt die Erfolgsquote sehr hoch: landesweit im Schnitt bei 94 Prozent. Im Bodenseekreis ist nur einer von bisher 28 getesteten Hunden durchgefallen.
Wer einen Hund der Rassen Pit Bull, Bull Terrier oder Steffordshire Terrier hält und ihn nicht zu einer Verhaltensprüfung anmeldet, akzeptiert automatisch die Einstufung als Kampfhund. Das bedeutet Leinen- und Maulkorbzwang, unter Umständen eine deutlich erhöhte Hundesteuer bis hin zum Kastrationszwang. Nicht zu vergessen: Der Halter eines Kampfhundes muss in einer Prüfung den Nachweis erbringen, dass er charakterlich geeignet ist, ein solches Tier so zu halten, dass von ihm keine Gefahr ausgeht für Mensch und Tier. Da dürfte es allerdings nicht so entspannt zugehen wie beim gestrigen Test der Vierbeiner.
Quelle : szon.de
------------------------------------------------------------------------------------------
KREIS RAVENSBURG (sz) - Sie kommen als Kampfhunde und dürfen mit dem amtlichen Siegel, gutartige Familienhunde zu sein, wieder gehen. So jedenfalls war das Zwischenresultat, nachdem in Weingarten gestern Vormittag sieben von zehn gemeldeten Hunden die erste im Kreis Ravensburg angesetzte Verhaltensprüfung für Kampfhunde absolviert hatten.
Von unserem Redakteur Anton Wassermann
Horst und Cornelia Knippschild aus Leutkirch sind mindestens so aufgeregt wie ihre dreieinhalb-jährige Pit Bull-Hündin Telly. Letztere muss einen Maulkorb tragen, als sie auf dem Parkplatz beim Freibad aus dem Auto gelassen wird. Der Weg führt in die frühere Militärschießanlage. Gleich hinter dem Tor stehen mehrere Kleinbusse der Polizei und des Staatlichen Veterinäramts. Dort werden zunächst einmal die Personalien des Prüflings und seiner Halter aufgenommen.
Die Knippschilds empfinden es als diskriminierend, wenn ihre Telly bei einer solchen Prüfung den Nachweis erbringen muss, dass sie kein bösartiger Beißer und Raufer ist: „Unsere Telly ist bei uns aufgewachsen. Sie wird in der Wohnung gehalten und spielt mit unseren Enkelkindern.“ Gegen einen Leinenzwang haben die beiden nichts einzuwenden: „In der Stadt halten wir sie immer an der kurzen Leine. Das ist für uns selbstverständlich. Aber einen Maulkorb braucht Telly ganz bestimmt nicht. Wir sind regelmäßig mit ihr auf dem Hundeplatz. Da ist es noch nie zu einem Zwischenfall gekommen.“
Folglich müsste die Verhaltensprüfung für Telly eine ganz einfache Übung sein. Der Veterinär, der die ersten Formalitäten erledigt hat, macht dem Ehepaar Knippschild Mut: „Ihre Telly erweckt nicht den Eindruck, als sei sie besonders aggressiv.“ Dies bestätigt sich auch bei der Prüfung. Die Hundedame wird an der kurzen Leine geführt, als sich von hinten ein Beamter der Polizeihundestaffel auf dem Fahrrad nähert, klingelt und knapp neben dem Hund die beiden überholt. Telly bleibt gelassen.
Dann kommt ein anderer Polizist mit einem kleinen Sack, der mit leeren Blechdosen gefüllt ist, und lässt ihn scheppernd auf den Boden fallen. Der Prüfling ignoriert das ebenso wie ein zweites Geräusch, das der Polizist mit einer Rätsche erzeugt. Schließlich wird ein Polizeihund an Telly vorbeigeführt. Auch hier macht die Pit Bull-Hündin keine Anstalten, ihre gute Erziehung zu vergessen.
Die hat sie bereits zu Beginn der Prüfung unter Beweis gestellt, als sie zeigen musste, was sie auf dem Hundeplatz in den Disziplinen Grundgehorsam und Unterordnung gelernt hat. Amtstierarzt Dr. Reiner Reithmeier untersuchte anschließend die Hundedame bezüglich eventuell abgebrochener Zähne oder Narben, die Rückschlüsse geben könnten auf frühere Raufereien mit Artgenossen.
„Diese Prüfung ist absolut fair und realitätsnah“, bestätigt Cornelia Knippschild, nachdem alles überstanden und amtlich bescheinigt ist, dass ihre Telly aufgrund ihres friedlichen Wesens und ihrer guten Erziehung keinen Maulkorb tragen muss. Jetzt werden einzelne Teile der Prüfung nachgestellt, damit die versammelten Medienvertreter ihre Bilder und Originalton-Aufnahmen in den Kasten bekommen. Bei der Prüfung waren keine Zaungäste zugelassen, um den vierbeinigen Prüfling nicht noch mehr unter Stress zu bringen.
Da zu dieser Verhaltensprüfung in der Regel nur diejenigen Halter sogenannter Kampfhunderassen kommen, die von der Gutmütigkeit ihres Schützlings überzeugt sind und dies auch amtlich bestätigt haben wollen, liegt die Erfolgsquote sehr hoch: landesweit im Schnitt bei 94 Prozent. Im Bodenseekreis ist nur einer von bisher 28 getesteten Hunden durchgefallen.
Wer einen Hund der Rassen Pit Bull, Bull Terrier oder Steffordshire Terrier hält und ihn nicht zu einer Verhaltensprüfung anmeldet, akzeptiert automatisch die Einstufung als Kampfhund. Das bedeutet Leinen- und Maulkorbzwang, unter Umständen eine deutlich erhöhte Hundesteuer bis hin zum Kastrationszwang. Nicht zu vergessen: Der Halter eines Kampfhundes muss in einer Prüfung den Nachweis erbringen, dass er charakterlich geeignet ist, ein solches Tier so zu halten, dass von ihm keine Gefahr ausgeht für Mensch und Tier. Da dürfte es allerdings nicht so entspannt zugehen wie beim gestrigen Test der Vierbeiner.
Quelle : szon.de
------------------------------------------------------------------------------------------