Vorläufige Halteerlaubnis bis zur Verhaltensprüfung Ba-Wü

Shawty

Hallo zusammen,
also im Voraus hoffe ich hier gleich mal nicht zerfleischt zu werden, aber ich bitte euch um Rat.

Folgende Situation:
Wir besitzen seit letztem Jahr einen Amstaff und wohnen in einer kleinen Gemeinde in BaWü. Da wir nichts zu verbergen haben ist der Hund auch ordnungsgemäß als das was er ist angemeldet. Gleich bei der Anmeldung haben wir nachgefragt wegen dem Wesenstest. Im Rathaus hieß es dann man soll nochmal nachfragen, wenn der Hund 6 Monate als ist. Kurz vor den 6 Monaten haben wir angerufen und es hieß ja sie prüfen das und melden sich. Niemand hat sich gemeldet und bei erneuter Nachfrage hieß es das Rathaus ist nicht zuständig und das Chaos begann. Daraus resultierte ein ewig langes Hin und Herverweisen zwischen diversen Behörden von denen sich keiner zuständig fühlte für uns. Selbst das Landratsamt verwies uns an das Rathaus, welches jedoch immer wieder beteuerte nicht dafür zuständig zu sein. Aber wie so oft wurde uns zugesichert, es wird geklärt und wir bekommen Rückmeldung bzw. Post. Das erfolgte halt nie und die Zeit verging.

Und jetzt das Chaos. Urplötzlich kam endlich das Formular für den Antrag auf den Wesenstest sowie die Aussage des Rathauses, dass wir eine Haltungserlaubnis für den Hund benötigen, da er mittlerweile ja schon über die 6 Monate hinaus ist. Der nächste Wesenstest wäre jedoch erst im Oktober.

Da man die Erlaubnis ja eigentlich nicht bekommt haben wir jetzt Angst, dass uns der Hund weggenommen wird bevor wir überhaupt die Möglichkeit hatten mit ihm die Verhaltensprüfung zu absolvieren. Ist ja noch ein wenig hin bis Oktober und bis dahin gilt er ja als "Kampfhund", den wir ohne Erlaubnis nicht halten dürfen.

Hatte schon jemand mal die Konstellation? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eine vorläufige, befristete Halteerlaubnis bis zum Wesenstest zu bekommen?
Wir haben uns doch laufend bemüht die Unterlagen von der Behörde zu erhalten. Oder muss unser Schatz jetzt dafür büßen, dass das Rathaus selbst nichts von seiner Zuständigkeit wusste? :(
 
  • 23. April 2024
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Hi Shawty ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich würde mir einen Anwalt nehmen..es ist zwar echt doof das man für sowas einen Anwalt bemüht, aber es geht immerhin um ein Lebewesen, und wenn die OA Mitarbeiter oder die der Gemeinde an partieller Alzheimer erkranken, dann sollte da jemand mit denen reden, der weiß wie er damit umzugehen hat.
Ich kann Weidemann empfehlen, der macht das auch telefonisch oder per Mail.

Aber es kommen sicher noch andere (bessere) Tipps

 
Ich habe zwar nix sinnvolles beizutragen, drücke euch aber die Daumen, dass ihr eine Lösung findet und euch bald keine Sorgen mehr machen müsst :)
 
War da nicht mal ein Beitrag von @Yuma<3 , dass man bei der Polizeihundestaffel :)verwirrt: nagelt mich nicht fest :tuedelue:) sehr kurzfristig Welpen-WT Termine bekommt?
 
Vielen Dank für eure Tipps und Antworten.
Ich werde mich heute mal gleich bei den Hundestaffeln informieren in der Hoffnung dass wir kurzfristig einen Termin bekommen. Drückt uns die Daumen.

Aber traurig, dass das wohl öfter vorkommt, dass die MA der Gemeinde, solche Hunde nicht mögen und dann einem da Steine in den Weg legen. :(
 
Aber traurig, dass das wohl öfter vorkommt, dass die MA der Gemeinde

Ich weiß nicht, ob es wirklich was mit nicht mögen zu tun hat, sondern, dass die MA einfach nicht geschult sind :kp: Ich muss hier auch regelmäßig den MA auf meiner Gemeinde erklären, wie das so ist mit dem Kampfhundegesetz :mies:
 
Aber traurig, dass das wohl öfter vorkommt, dass die MA der Gemeinde, solche Hunde nicht mögen und dann einem da Steine in den Weg legen. :(
Manchmal ist es aber auch wirklich Unwissenheit..klar du bist als HH dann immer Letzter, weil es anschliessend keiner gewesen sein will, aber daran das sie Listenhunde nicht mögen liegt es nicht unbedingt immer :)
Ich drücke dir die Daumen..vll. postest du mal ein Feedback?
 
Ach je, wie ärgerlich (mal wieder).

Ja sicher ist es teilweise Unwissenheit, aber ich bin bei einigen auch von Abneigung überzeugt.

Ich drücke euch die Daumen.
Nochmal: ihr dürft den Test überall in BW machen, auch wenn die Gemeinde das meistens nicht so toll findet, nicht bequatschen lassen.
Innerhalb BW wird der WT anerkannt, egal wo in BW er gemacht wurde.

Und bezüglich der Halteerlaubnis: nein!
Wehrt euch da, am besten mit Anwalt.
Ihr habt euch gekümmert und das höchste ist, dass der kleine jetzt einen MK tragen muss bis zum bestanden Test (aber selbst da weiß ich von Züchtern, dass sie gerichtlich dagegen vorgegangen sind)

Alles Gute!
 
Also ich hab wie wild bei einigen Hundestaffeln telefoniert, die mich aber allesamt an die örtlichen Veterinärämter verwiesen haben, da die ja die Anträge sammeln und das dann erst an die Polizei weitergeben.

Ich hab auch noch mit der für uns zuständigen Hundestaffel telefoniert. Der Mann am Telefon sagte mir ganz direkt wie genervt er langsam von den Rathäusern der kleinen Gemeinden ist, da sich diese Null auskennen. Und anstatt einfach mal bei der Hundestaffel nachzufragen, machen diese einfach nichts oder etwas falsches. Der Mann war dann auch etwas schockiert als ich meinte, dass wir bis vor wenigen Tagen kein einziges Mal von der Gemeinde auf unsere Pflichten als Halter eines gefährlichen Hundes hingewiesen wurden. Also er war wirklich auf meiner Seite, weil das wohl nicht das erste Mal ist, dass sich die Gemeinden nicht auskennen und falsch handeln. Er meinte jedoch von sich aus, dass das Rathaus uns nun eine vorläufige Halteerlaubnis erteilen soll bis zum nächsten Wesenstest. Er ergänzte auch, dass er das gerne selbst nochmal der Mitarbeiterin des Rathauses erklärt, dass wir bereits bei Anmeldung den Antrag bekommen hätten müssen und nicht erst nach dem 15ten mal nachfragen. Auch meinte er, dass das Rathaus dazu berechtigt ist eine solche Erlaubnis aufgrund der gegebenen Umstände auszustellen, da uns bisher ja gar nicht erst die Teilnahme an dem Wesenstest ermöglicht wurde.

So nun bin ich natürlich wieder etwas unsicher was die beste Lösung ist. Der Hundeführer war auf jeden Fall total auf meiner Seite und hat auch angeboten, dass die Mitarbeiterin des Rathauses ihn gerne noch anruft und er ihr das erklärt, dass sie falsch gehandelt hat und man uns erstmal den Wesenstest ermöglichen soll, bevor man mit Haltungserlaubnis etc. ankommt.
 
:gruebel: also meinen ersten Bullterrier habe ich mit knapp 6 Monaten bekommen und ganz normal angemeldet.
Wesenstest mit 6 Monaten hat damals keiner gemacht, also musste sie leider bis sie 15 Monate war offiziell Maulkorb tragen.
Und natürlich die hohen Steuern zahlen :wtf:
Ich weiß es jetzt nicht mehr genau (ist fast 15 Jahre her), aber ich hatte den Schrieb von der Anmeldung und den Antrag für den Wesenstest bis dahin immer dabei.

Verrückt war es aber zB bei einem anderen Bullterrier, der hatte den Welpentest gemacht, dann aber schwer erkrankt sodass er nicht gegen Tollwut geimpft werden konnte – was aber Vorraussetzung für die Zulassung zum Wesenstest ist...
Das Amt ist dann richtig blöd geworden und mit Entzug der Haltererlaubnis gedroht und zum Wesenstest wurde sie wegen der fehlenden Impfung nicht zugelassen :nee:(es gab sogar ein ärztliches Attest)
Letztlich hat sich eine nette AmtsTÄ gefunden.
 
Hast du denn deine Bemühungen dokumentiert? Also bei Telefonaten die Namen und Daten/Uhrzeiten usw. aufgeschrieben? Könnte wichtig sein. Hatte schon den Fall, dass einfach geleugnet wurde, dass Telefonate überhaupt stattgefunden haben.
Soll jetzt nicht überheblich klingen, oder als Anklage. Manchmal ist es besser solche Angelegenheiten schriftlich, oder per E-mail zu klären, einfach damit ein Nachweis existiert.
 
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